Hallo, eine wahrscheinlich hier schon hundermal gestellte Frage,
Wir nehmen mal an, eine Mieterin hätte wegen mehrfachen unpünklichen zahlens zuerst eine Abmahnung und dann wegen erneuter Unpünklichkeit eine Kündigung bekommen.
Wir nehmen an diese Mieterin hätte noch September + 3Monate Kündigungsfrist vor sich bis zum 31.12.05. Ihr wäre es nicht so unangenehm, wollte so wie so gehen.
Jetzt die Frage, es ist Ihr ziemlich knapp mit dem Geld, die Kaution möchte Sie gern abwohnen. Wenn Sie jetzt die folgende Miete ebenfalls nicht zahlt kann dann der Vermieter die fristlose Kündigung nachschieben oder geht das so 1mal gekündigt ist gekündigt und nachlegen ist nicht.
Unsere Beispielmieterin hätte nur von April bis jetzt da gewohnt würde sowieso jede Menge Nebenkosten wiederbekommen.
viele grüße und vielen Dank für tipps
sabine
Hi Sabine,
wegen ein und derselben Sache kann nur einmal gekuendigt werden.
D.h. wenn wg. Zahlungsverzug die Kuendigung wirksam erteilt wurde, dann kann der M nicht nochmal wegen dergleichen Sache gekuendigt werden - nur diesmal fristlos; zumal hier auch schaerfere Massnahmen gelten.
Wuerde an Deiner Stelle weiterhin die ausstehenden Zahlungen anmahnen & auch noch zu erwartende Ausfaelle anmahnen. Immerhin kann es ja passieren, dass von der Kaution auch noch evtl. Mietschaeden im Nachhinein bezahlt werden muessen.
Gruss
G
Danke für die flotte AW
Hi Sabine,
wegen ein und derselben Sache kann nur einmal gekuendigt
werden.
D.h. wenn wg. Zahlungsverzug die Kuendigung wirksam erteilt
wurde, dann kann der M nicht nochmal wegen dergleichen Sache
gekuendigt werden - nur diesmal fristlos; zumal hier auch
schaerfere Massnahmen gelten.
ich meinte damit wenn die folgemiete auch wegfallen würde also nicht eine MM im Rückstand sondern am 5.10. 2MM Rückstand sein.
da war die Frage kann der seine Kdg zur Fristlosen ändern weil dann im kommenden Oktober 2 MM fehlen würden, ich hab da mal was gelesen.
Was bedeutet übrigens fristlos muss der Mieter dann sofort ausziehen und wenn er (noch) nicht will?
Sabine
Gruss
G
Hallo,
also zunächst mal: die Kaution „abwohnen“ geht nicht. Die Kaution ist nicht dazu gedacht, Mietrückstände abzudecken. Die Mieterin kann mit diesem Vorgehen enorme weitere Kosten produzieren, denn der Vermieter kann eine neue Klage einreichen und das Auffüllen der Kaution verlangen.
Der Vermieter kann bei erneuter Nichtzahlung eine weitere Kündigung nachschieben, was z. B. dann interessant ist, wenn die erste Kündigung nicht durchgreift, die zweite aber wirksam ist.
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Hallo,
Hallo, eine wahrscheinlich hier schon hundermal gestellte
Frage,
Wir nehmen mal an, eine Mieterin hätte wegen mehrfachen
unpünklichen zahlens zuerst eine Abmahnung und dann wegen
erneuter Unpünklichkeit eine Kündigung bekommen.
sorry, fällt unter „selbst schuld“, trotz Abmahnung weiterhin…
Wir nehmen an diese Mieterin hätte noch September + 3Monate
Kündigungsfrist vor sich bis zum 31.12.05. Ihr wäre es nicht
so unangenehm, wollte so wie so gehen.
Jetzt die Frage, es ist Ihr ziemlich knapp mit dem Geld, die
Kaution möchte Sie gern abwohnen. Wenn Sie jetzt die folgende
Miete ebenfalls nicht zahlt kann dann der Vermieter die
Wie, ebenfalls nicht zahlt? Wurde schon einmal nicht gezahlt?
fristlose Kündigung nachschieben oder geht das so 1mal
gekündigt ist gekündigt und nachlegen ist nicht.
Unsere Beispielmieterin hätte nur von April bis jetzt da
gewohnt würde sowieso jede Menge Nebenkosten wiederbekommen.
viele grüße und vielen Dank für tipps
sabine
Ich würde dem neuen Vermieter die Zahlung der Kaution in Raten vorschlagen, bzw. drum bitten, Vermieter sind in der Regel keine Unmenschen und wissen auch, das man schlecht 2 Mieten, sowie Kaution zahlen kann. Bei dem neuen Vermieter würde ich jedoch peinlichst genau darauf achten, dass ich mit der Mietzahlung nicht in Verzug gerate. Solltest du dein Gehalt Mitte des Monats bekommen, würde ich an deiner Stelle, die Miete dann im voraus für den nächsten Monat zahlen. Einen Dauerauftrag so ausführen lassen, das die Mietzahlung zum ersten, bzw. zweiten eines Monats beim Vermieter eingegangen ist und man ist auf der sicheren Seite.
Dem alten Vermieter noch mehr Unannehmichkeiten bereiten, mit Verweigerung der Mietzahlung, finde ich nicht in Ordnung.
Gruß
Plö
Hi Sabine,
Was bedeutet übrigens fristlos muss der Mieter dann sofort
ausziehen und wenn er (noch) nicht will?
Im wesentlichen ja.
Der Mieter kann aber Kuendigungsschutzklage einreichen (bei ausreichendem Rechtsschutz ratsam).
Fristlose Kuendigung muss auch extrem gut begruendet sein (erhebliche Stoerung im Mietverhaeltnis) und mindestens eine erfolglose Abmahnung sollte voran gegangen sein.
Bei ausstehenden Mietzahlung: Ratenzahlung vereinbaren.
Kaution ist fuer Schaeden am Mietobjekt da, nicht fuer ausstehende Miete.
Gruss
G
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