Hallo Experten,
was mache ich mit den ganzen 10-Euro- Belegen und Quittungen, die sich über das Jahr 04 angesammelt haben?
Zur Krankenkasse schicken? Original oder die Kopie?
Bringt mir das etwas?
(DAK versichert…)
Danke und Grüße
Spotvolta
Hallo Experten,
was mache ich mit den ganzen 10-Euro- Belegen und Quittungen, die sich über das Jahr 04 angesammelt haben?
Zur Krankenkasse schicken? Original oder die Kopie?
Bringt mir das etwas?
(DAK versichert…)
Danke und Grüße
Spotvolta
Hallo,
ich hab mal gegoogelt, weil mich das auch interessiert.
Soviel ich weiss, sind die 10€ -Belege „unnütz“, nur die Quittungen von Apotheke , also Medikamente usw. kann man einreichen, wenn man die Belastungsgrenze überschritten hat.
Belastungsgrenzen und Zuzahlungsbefreiungen
Alle Zuzahlungen werden für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Daher müssen alle Zuzahlungsbelege gesammelt werden. Die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten darf 2 Prozent der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Sobald diese Grenze erreicht ist, werden alle weiteren Zuzahlungen vollständig von der Krankenkasse übernommen.
Für chronisch kranke Menschen gilt eine Grenze von 1 Prozent der Bruttoeinnahmen. Für Familien verringert sich die Belastungsgrenze durch die Kinderfreibeträge (pro Kind 3.648 Euro) und gegebenenfalls den Freibetrag für den Ehepartner (4.347 Euro im Jahr 2004; wird jährlich an die Lohnentwicklung angepasst). Diese Freibeträge werden von den anzurechnenden Bruttoeinnahmen abgezogen.
Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze, weshalb die Freibeträge nicht veranschlagt werden können.
Seit dem 1. Januar 2004 gelten die alten Befreiungen nicht mehr. Wenn man seine Belastungsgrenze erreicht hat, stellt nach Antrag die jeweilige Kasse für das Kalenderjahr eine Befreiung aus.
(aus: http://www.intakt.info/anlaufstellen/medizin-zuzahlu… )
m
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Hallo Manou,
meine Krankenkasse hat die 10-Euro-Quittungen mit in die Berechnung zur Befreiung einfließen lassen, und ob nun 1% oder 2% sollte da ja unerheblich sein.
oder ich hab da heftigst was durcheinandergebracht
Bin mir aber ziemlich sicher, daß dem so war, daß alles angerechnet wurde.
Vielleicht ist das von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich? Kann ich mir aber nicht vorstellen.
Was man am Jahresende mit den ganzen Quittungen (10 Euro und Zuzahlungen)und dem Finanzamt anfangen kann, wenn man nicht befreit ist, weiß ich aber nicht, sorry 
Nur, daß die Apotheker immer sagen: aufheben fürs Finanzamt
auch die Quittungen der frei verkäuflichen Medikamente. hmm…
Schönen Gruß
Silvia
Hallo Silvia,
ich hab von meiner Apotheke eine Karte bekommen, damit soll dann alles zusammen zur KK gehen!?
Ich werde mich mal Montag bei meiner KK informieren. Vielleicht dann mehr…
LG Manu
Hallo,
da bist du bei mir genau an der richtigen Adresse.
Natürlich werden die 10,00€ Gebühren auch mit angerechnet bei deinen Eigenanteilen.
Wenn du 1% (als chronisch Kranke) oder 2% deinen Jahreseinkommens (Einkommen Ehegatte zählt mit,#
aber auch dessen Belege) für solche Eigenanteile augebrwcht hast, erhält du den überschreitenden
Betrag von der DAK zurück (Dies gilt übrigens für alle Kassen).
Wenn das der Fall ist, kannst du für 2005 deine Belastungssumme (1% bzw 2%) in voller Höhe direkt
an die DAK zahlen und erhälst dann für das ganze Jahr 2005 einen Befreiungsausweis (der Ehegatte
dann auch, allerdings von seiner Kasse).
NOch Fragen ? - gerne !!
Gruss
Günter Czauderna
Hallo Guenter,
wie sieht es mit Ausgaben der erwachsenen Kinder (nicht im Haushalt lebend, aber über die Eltern versichert) aus?
Bekommen diese dann auch für 2005 eine Befreiung?
Was ist mit freiwilligen Medikamenten (Pille)?
Gruß
Tato
Hallo Tato,
es werden nur die im Haushalt lebenden und familienversicherten
Kinder berücksichtigt.
Freiwillige bzw. selbst gekaufte Medikamente werden nicht berücksichtigt.
Gruss
Günter Czauderna
DANKE - owt
owt