Die Gehaltsunterlagen

Liebe/-r Experte/-in,bevor ich meine jetzige Ehefrau kennenlernte entstand bei mir ein Schuldenberg.Jedoch aber nicht durch Verschulden meiner JETZIGEN Frau,SONDERN durch mein Verschulden und den von meiner DAMALIGEN Ehefrau.Den Antrag für Insolvenzverfahren unterschrieb ich NUR.Meine jetzige Ehefrau-hat mit den Schulden,nicht das GERINGSTE zu tun.Vor 2Tagen bekam ich die Anfrage vom Insolvenzgericht,ich sollte die Gehaltsabrechnungen von meiner JETZIGEN Ehefrau vorlegen.Muß ich das?Ich dachte,
dass ich Allein damit zu tun habe,und die EHEFRAU von DAMALS,aber nicht doch jemand,wer nicht mal weiß-was es überhaupt für Schulden kam.Aus dem Grunde deutete ich es damals beim Insolvenzverwalter an.Ich ALLEIN STEHE beim Unterschreiben vom Antrag da,weil die „Andere Person“,die so zu sagen das ALLES mitverschuldet hat,ist nicht da.Und eben,da meine JETZIGE Ehefrau nicht das geringste damit zu tun hat.
Meine Frage.Muß ich die Gehaltsabrechnungen vorlegen?Meine lege ich regelmäßig vor.Aber die von einem Menschen,welcher nicht mal wissen kann,um was es sich dabei handelt.Da habe ich doch kein Recht darauf.Oder?Im Voraus danke ich Euch recht herzlich und guten Abschluß.Jörg

Guten Tag Jörg,

ich gehe davon aus, dass das Insolvenzgericht die Gehaltsunderlagen Ihrer Ehefrau benötigt, um festzustellen, ob Ihre Ehefrau als unterhaltspflichtige Person bei Berechnung des pfändbaren Einkommens zu berücksichtigen ist.

Mit Ihren Insolvenzverfahren hat Ihre Ehefrau ansonsten nichts zu tun.

Die Gehaltsunterlagen Ihrer Ehefrau sollten vorgelegt werden.

Mit freundlichem Gruß

Die Frage nach der Gehaltsbescheinigung der Ehefrau kann verschiedene Ursachen haben. Eine wäre z.B. die Frage ob diese im pfandfrei verbleibenden Betrag noch berücksuchtigt wird oder nicht.

Ich rate solche Fragen immer direkt an den Insolvenzverwalter/Treuhänder zu stellen! Dafür ist der da - und verdient genug Geld damit!

ml.

Sehr geehrter Jörg,
ich hoffe meine Antwort hat Sie erreicht, obgleich mir das System meldet, ich habe nicht geantwortet. Also nochmals in Kürze: Der Insoverwalter kann von Ohrer Frau Auskünfte über deren Verdienst nicht fordern, es sei denn Sie begehren Unterhalt aus der Masse oder es sei ein Insolvenzplan- oder Schuldenbereinigungsverfahren vorgesehen, dann könnte es sein, daß Ihre Fraui durch Zahlungen zur raschen und endgültigen Beendigung des Verfahrens beitragen soll (ist an Ihre Zustimmung gebunden) Ansonsten kann ich in der InsO nicht erkennen, der Insoverwalter soll sich daher an Ihre Frau wenden und die Rechtsquelle benennen. Eine Möglichkeit könnte ich mir lediglich vorstellen: Gesetz den Fall Ihre Frau verdient so signifikant mehr als Ihre Pfändungsfreigrenze (unter Beachtung Ihrer Unterhaltsverpflichtung für den Ehegatten), dann klönnte es evtl. treuwidrig saein, wenn Sie zum Unterhalt der Ehefrau herangezogen werden, dann aber würde Ihre Pfändungsfreigrenze sich entsprechend vermindern. Ich wünsche Ihnen ein gesundes Neues Jahr.

hallo Jörg, kann dir leider nicht helfen, da ich in der gleichen situation bin, wie du.ich hoffe, die antworten der anderen sind richtig,weil ich wohl auch die auffordrung vom gericht bekommen werde.alles Gute für dich, eva