Hallo, mein bekannter ist vom Hartz 4 aus berentet worden.
Als Hartz4 Empfänger kann er sich von den GEZ-gebühren befreien lassen.
Geht das auch wenn er jetzt eine Rente bekommt die nur unwesentlich
höher (20 Euro), als Hartz 4 ist ??? danke Wolfen
Hi,
nein, Rentenbezug allein bzw. geringes Einkommen reicht nicht für eine GEZ-Befreiung. Man muss entweder eine Sozialleistung beziehen (z.B. Gundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel SGB XII) oder man muss einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkmal „RF“ haben.
Gruß
Nelly
Link: http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/…
Gruß JoKu
Hat er denn nicht Fernseher u. Radio schon längst verkauft? 
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Hallo Wolfgang,
leider ist die GEZ ein Monopolunternehmen, das darüber hinaus auch noch selbst über die Befreiung entscheiden kann, wobei der Gesetzgeber hier nach m. M. richtig „Mist“ gebaut hat.
Unsere Tochter, eigene Wohnung und in der Berufsausbildung, wird durch uns mitfinanziert (nach meiner Meinung auch unsere erste Elternpflicht). Und da sie darüber hinaus außer dem Lehrlingsentgelt kein weiteres Einkommen hat und dem Staat nicht auf der Tasche liegt, hat sie Pech und ist - GEZ-pflichtig. Da das Einkommen nicht reicht, hat sie kurzerhand ihren Fernseher abgegeben.
Ihre größere Schwester (studiert im 4. Studienjahr - ebenfalls ohne weitere Einkünfte - kein BAFÖG) ist aufgrund ihres eigenen „Haushaltes“ - Zimmer im Studentenwohnheim - ebenfalls GEZ-pflichtig. Und da im Zimmerumfang Internet-Anschluß Bestandteil ist, müßte sie - selbst wenn sie keinen Fernseher hätte - GEZ zahlen.
Moral von der Geschichte: Wer versucht, für sich selbst zu sorgen, gehört ordentlich abgezockt.
MFG M.P. (Damit kein falscher Eindruck entsteht: Wir haben unsere Kinder trotzdem immer dahingehend beraten, alles zu tun, um auch mit unserer Unterstützung auf eigenen Füssen zu stehen und sich von keinem - vor allem nicht vom Staat oder irgend einer Behörde abhängig zu machen.)
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Hallo,
das darüber hinaus
auch noch selbst über die Befreiung entscheiden kann,
Das ist schlicht Unfug.
Was zur Befreiung führt, legt nicht die GEZ, sondern der Gesetzgeber fest.
Und da im Zimmerumfang Internet-Anschluß
Bestandteil ist, müßte sie - selbst wenn sie keinen Fernseher
hätte - GEZ zahlen.
Ebenfalls Unfug.
Nicht der Internetanschluß, sondern der PC mit der Fähigkeit, Rundfunk zu empfangen, führt zur Gebührenpflicht.
Gruß
loderunner