'die Großen' / Königswahl Friedrich Barbarossa

Liebes Forum!

Wisst Ihr vielleicht wie sich das Gremium zusammensetzt, das Friedrich Barbarossa zum König wählte?

In der Literatur ist immer wieder von den „Großen“ die Rede, doch waren die Großen?

ich hoffe ihr könnt mir helfen!

LG

Holo

http://de.wikipedia.org/wiki/Kurf%C3%BCrst
mal ein bissel lesen.
Gruß
Eckard

nicht hilfreich
tut mir leid, aber dieser artikel ist nicht séhr hilfreich. die früheste konkrete jahreszahl ist 1165 und liegt somit 13 jahre nach der krönung ´barbarossas.

ich benötige aber im speziellen informationen über die großen´, die in dem gremium saßen, die ihn zum könig wählten und ggf. wieviele es etwa waren.

Gewählt wurden die Könige von den Kurfürsten.

mfgConrad

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Hallo Holo,
Die Titelerhebung Kurfürst, die Conrad erwähnt, kam erst im 13.Jhdt. auf.
Im 12.Jhdt. waren es die Herzöge, die die Könige wählten.
Da F. mit den Häusern der Welfen und der Staufer Verwandt war liegt es nahe das diese Herzöge iihn auch wählten.
Allerdings ist auch hier, wie so vieles in F´s. Leben, umstritten und nicht genau bekannt. Genauso wie Geburt und Tod.

Erste berichte zur Königskrönung entstanden erst 4 Jahre nach seiner Wahl.

Man nimmt an, das er seinen Onkel Welf VI., für den Fall seiner Wahl, verschiedene Besitztümer in Italien versprach.
Woraus man schließt, das er sich seiner Wahl nicht sicher war, obwohl König Konrad III. ihn, vor seinem Tod, für seine Nachfolge empfohlen hatte.

Weitere Versprechungen hatte F. an den Schwager Heinrichs des Löwen, Berthold IV. gemacht, woraus man folgert, das Heinrich ein möglicher Gegenkandidat war.

grüsse borthi

Gewählt wurden die Könige von den Kurfürsten.

mfgConrad

Das allerdings erst seit der Goldenen Bulle, und die war 1356…

Hallo,
die ‚Großen‘ waren die reichsunmittelbaren Fürsten; neben Bischöfen und Reichsäbten als weltliche Fürsten die Herzöge und reichsunmittelbare Grafen. Dabei gab es bei der Königswahl eine Hierarchie zwischen ‚Wählern‘ und ‚Beistimmern‘. Letztere leigitimierten die Wahl lediglich durch Akklamation. Die Wahl war idR einstimmig.

Wer welchen Platz in dieser Hierarchie einnahm, bestimmte sich durch die konkreten aktuellen Machtverhältnisse, nicht durch eine verfassungsartige Regel (mit Ausnahme des Mainzer Erzbischofs als Primas des deutschen Reichsteils). Wie die spätere Regelung durch die Goldene Bulle zeigt, spielten dabei außer der Kontrolle über bestimmte Schlüsselregionen auch die Erzämter eine Rolle - wobei beides natürlich ebenfalls miteinander in Zusammenhang steht.

Was die Wahl Friedrich I. angeht, so kennen wir konkret (durch Friedrichs Onkel Otto von Freising, Wibald von Stablo und die Annales Brunwilarenses) lediglich die Namen von vier (geistlichen) Wählern: Erzbischof Heinrich von Mainz (der als Erzkanzler das Recht hatte, als Erster seine Stimme abzugeben und damit in der Regel schon für das gesamte Wahlkollegium sprach), Erzbischof Arnold II. von Köln, der designierte Erzbischof von Trier Hillin, Bischof Otto von Freising und Abt Wibald von Stablo und Corvey.

Wer letzlich wählte, hing wie heute auch davon ab, wer zur Wahl ging. Einer Wahl fernzubleiben war immer noch sicherer, als gegen einen gerade erwählten König gestimmt zu haben (daher die oben erwähnte häufige Einstimmigkeit).

Friedrichs Wahl war gut besucht, die Konrads IV. 1237 hingegen weniger gut. Dafür wissen wir im letzteren Fall durch das überlieferte Wahldekret besser über die Wähler (vor allem die weltlichen) Bescheid: Erzbischof Siegfried von Mainz, Erzbischof Dietrich von Trier, Erzbischof Eberhard von Salzburg, Bischof Ekbert von Bamberg, Bischof Siegfried von Regensburg, Bischof Konrad von Freising, Bischof Rüdiger von Passau, Otto Pfalzgraf bei Rhein und Herzog von Bayern, König Wenzel von Böhmen, Landgraf Heinrich Raspe von Thüringen und Herzog Bernhard von Kärnten („Cum igitur nos Sifridum Maguntinum, Theodericum Treverensem, Eberhardum Saltzburgensem archiepiscopos, Ecbertum Bambergensem, Sifridum Ratisponensem imperialis aule cancellarium, Frisingensem et Pataviensem episcopos, Ottonem palatinum comitem Rheni, ducem Bawariae, Venceslaum regem Bohemie, Henricum lantgravium Thuringie et B. ducem carinthiae, principies …“). Bei der Nachwahl in Speyer traten noch die Bischöfe von Speyer und Worms hinzu.

Das Wahldekret von 1237 ist auch insofern von Interesse als es zeigt, dass Eike von Repgows Sachsenspiegel von 1220 (der neben den Erzbischöfen von Mainz, Trier und Köln dem Pfalzgrafen bei Rhein, dem Herzog von Sachsen und dem Markgrafen von Brandenburg das Wahlrecht zuspricht) hier keineswegs eine tatsächlich (schon) ausgeübte geschweige den gefestigte Rechtspraxis darstellt.

Freundliche Grüße,
Ralf