Es fing mit einer Behauptung an, daß die Gesellschaft zu entscheiden habe, wer erwünscht sei und wer nicht (in Anlehnung an ein Fallbeispiel, in dem 25 NPD-Mitglieder 2500 Gegendemonstranten gegenüber stehen).
Dh. demnach soll der Gesellschaft eingeräumt werden, das geltende Gesetz, das die versammlungsfreiheit gewährleistet, nach eigenem Ermessen durch das verhalten der Volksmasse entweder zu berücksichtigen oder außer Kraft zu setzen.
Nach dieser Auffassung kann die Gesellschaft dann ja objektiv betrachtet also auch das Recht auf Leben, die Nichtbenachteiligung wegen der Religion etc. außer Kraft setzen.
Moin,
Nach dieser Auffassung kann die Gesellschaft dann ja objektiv
betrachtet also auch das Recht auf Leben, die
Nichtbenachteiligung wegen der Religion etc. außer Kraft
setzen.
Theoretisch ja. Denn es gibt nichts absolutes, schon gar keine
absolute Wahrheit. Praktisch nehmen sich einige Rechststaaten
ja immer noch das Recht, das Leben eines anderen Menschen
zu beenden -> Todesstrafe.
Aber wie ich dir unten schon antwortete, gibt es für mich nur
ein wirklich absolutes Konstrukt - die unveräußerlichen
Menschenrechte. Ich weiß, viele würden hin und wieder genau
diese aberkennen wollen, z.B. bei Triebtätern oder Terroristen um
dann mit Mitteln, die einem normalen Rechtsstaat verwehrt sind zu
reagieren.
Warum sind meiner Meinung nach die Menschenrechte etwas absolutes,
unveräußerliches? Kurz gesagt, weil erstens meine Freiheit dadurch
gewähreistet wird, daß ich genau diese (Freiheit) auch anderen einräume.
Ich kann nur in Ruhe und Frieden alt werden, meine Lebensziele
verfolgen und meinen Nachwuchs großziehen, wenn ich nicht den
ganzen Tag mit Überlebenskampf beschäftigt bin. Und ein zur
Diskussionstellen der Menschenrechte würde meiner Meinung nach
wieder dahin führen, wo wir lange lange waren, im dunklen Mittelalter.
Die falsche Meinung -> Kopf ab. Die falsche Religion -> Kopf ab. Der
falsche Job zur falschen Zeit -> Kopf ab. Falsche Hautfarbe -> Kopf
ab … Eine Welt in der ich ständig einen Ersatzkopf bräuchte spricht
mir nicht wirklich zu.
Es hat sich im übrigen in der Vergangenheit mehr als deutlich gezeigt,
daß es immer einen Stärkeren gibt. Es macht also keinen Sinn, eine
Philosophie des Stärkeren zu befolgen in der irrigen Annahme, daß
man derzeit ja der King of the Road ist. Je stärker man andere
unterdrückt, um so größer ist die Fantasie und Kreativität des
Unterdrückten, irgendwann das Blatt zu wenden.
Grüße, René
Hi!
Dh. demnach soll der Gesellschaft eingeräumt werden, das
geltende Gesetz, das die versammlungsfreiheit gewährleistet,
nach eigenem Ermessen durch das verhalten der Volksmasse
entweder zu berücksichtigen oder außer Kraft zu setzen.
Nach dieser Auffassung kann die Gesellschaft dann ja objektiv
betrachtet also auch das Recht auf Leben, die
Nichtbenachteiligung wegen der Religion etc. außer Kraft
setzen.
Wo ist das Problem?
Moral ist und war immer die Folge eines gesellschaftlichen Konsens.
Wenn die Gesellschaft sich darüber einig ist, daß bestimmte Menschen zur Belustigung der Massen sich in einer Arena gegenseitig umzubringen haben, dann ist das eben so. Gleiches gilt für die Haltung von Sklaven. Oder der Todesstrafe für Spucken auf den Bürgersteig.
Wenn die Gesellschaft einen Konsens darüber findet, daß außer dem „Glauben an die Heilige Eiche“ kein anderer Glauben erlaubt ist, dann haben alle Angehörigen anderer Religionen Pech gehabt.
Konflikte treten erst auf, wenn der gesellschaftliche Konsens durchbrochen wird.
Also: Wo ist das Problem?
Grüße
Heinrich
Hallo,
die Idee ist dem Grunde nach richtig. Die „Gesellschaft“ kann über ihre Vertretung im Bundestag das Recht auf Leben oder die Religionsfreheit ändern oder aufheben (bei letzterem wäre das jetzt zB. mal recht wichtig, da zB. das Kopftuchverbot bei Erlaubnis christlicher Symbole mit dem neutralen Art. 4 I GG kaum vereinbar ist und man so das Grundrecht einfach für nichtchristliche Religionen beschränken könnte).
Die erste Hürde wäre hier dann Art. 1 GG, die Menschenwürde, die nach Art 79 III GG einer Änderung entzogen ist. Da es sich hierbei um eine Art Übergrundrecht handelt (das für viele auch die Grundlage aller anderen Grundrechte ist), ist möglicher Weise eine Einschränung des Rechts auf Leben (zB. durch die Normierung des finalen Rettungsschusses) im Hinblick auf eine gleichzeitige Vereinbarkeit mit Art. 1 GG möglich, während deren Aufhebung nicht mehr möglich sei, da eine komplette Schutzlosigkeit des Menschen bzgl. seines Lebens vor dem Staat auch seine Würde tangieren könnte.
Nun könnte man aber dennoch theoretisch einfach die ganze Verfassung außer Kraft setzen und sich eine neue ohne Art. 79 III GG geben.
Danach wäre in der Tat das Problem der Bindung an die Menschenrechte, die EU-Charta, etc. ein Problem. Dennoch wäre das rechtlich durch einen entsprechenden Volkswillen wahrscheinlich irgendwie zu lösen. Und wenn man sich die rechtspolitische Entwicklung und die Diskussion in der Bevölkerung zu verschiedenen Problemem in den letzten Jahren ansieht (Folterverbot, Todesstrafe, Demonstrationsfreiheit, Recht auf informationelle Selbstbestimmung, etc.), dann zeigt sich, dass die Tendenz auch eher zu einer stetigen Minderung des Grundrechtsschutzes, als dessen Ausweitung geht.
Gruß,
Dea
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Entschuldigt, eigentlich hätte das ein Antwortbeitrag anstelle eines neuen sein sollen. 