Die Hausverwaltung

Moin moin,
wir haben unserer HV nachgewiesen das die Abrechnung so nicht stimmt.
Reaktion: Kündigung
2. hausverwaltung:
schreibt rotzfrechen Brief - machen Sie Ihren Schxxx doch selber.

Keine wollte sich zu den Fragen äußern.
Man hätte sich doch als super duper Verwaltung profilieren können!
Aber nein machen wir nicht.
friß oder stirb.
geht es doch um Beträge im drei bis vierstelligen bereich!

Muß ,man das hinnehmen?

Hi,
jeder Dienstleister wägt ab Einnahmen kontra Ausgaben + Verlust von Nerven und Lebensqualität. Anscheinend fiel die Abwägung der beiden Hausverwaltungen bei euch kontra Einnahmen aus.
Es herrscht Vertragsfreiheit, man muss euch nicht nehmen. Insofern ja, man muss das hinnehmen.

Viele Grüße
Karin

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So, so, woher Dein Wissen?
Aus dem BGB kann´s nicht sein, dass da ein § regelt, dass die NK zu Gunsten des VM falsch abgerechnet werden und man das als Mieter, ebenso wie die Kündigung, klaglos hinzunehmen hat.
ramses90

Lies da mal:


Das Abrechnungsuntzernehmen ist in Eurem Fall die Hausverwaltung falls die die Abrechnung erstellt hat.
Bei 3 und 4stelligen Summen würde ich sowieso ein Fachanwalt für Mietrecht einschalten.
Die Geschädigten sollten sich dafür zusammenschließen.
ramses90

Ich denke, Du sitzt hier auf dem falschen Pferd. Für mich liest sich die Frage so, dass ein Vermieter/Wohnungseigentümer selbst für die Beauftragung einer HV verantwortlich ist, und von der 1. Verwaltung die Kündigung nach Beschwerden erhalten hat, und die 2. auch nicht wunschgemäß reagiert hat. Und ja, insoweit besteht schon Vertragsfreiheit, dass eine HV durchaus das Recht hat (im Rahmen des jeweiligen Vertrags/des Gesetzes) einem Auftraggeber zu kündigen.

Da es hier zwei doch recht heftige Negativreaktionen gegeben hat, und der Markt der HV auch nicht gerade so ist, dass die alle wegen Reichtum schließen, tippe ich allerdings mal darauf, dass hier nur die halbe Geschichte mitgeteilt worden ist. Diesen sehr deutlichen Reaktionen dürften entsprechende Aktionen der Auftraggeber vorausgegangen sein. Sachlicher und berechtigter Kritik würde man sich normalerweise stellen.

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da denken einige lieber zahlen als Ärger.
für mich muß eine Rg. stimmen.
absolut und nicht nur so ungfähr,
wenn die kohle nicht reicht muß halt nachgeschossen werden.
(was man vorher ausgeschüttet hat)
so ein wirrwarr geht mir gegen den strich.

Und, Du bist der Vermieter oder der Mieter?
Habe Dich nämlich, wie Witz schon richtig schrieb, als einen der Mieter in der Anlage eingestuft.
ramses90

wir sind eine kleine überschaubare Eigentümergemeinschaft.

Bei einem Hochhaus währe das sicher alles sicher nicht zum Thema geworden.
aber so - klein fein überschaubar.

PS. gibts denn hier Eigentümergemeinschaften die ihre Abrechnungen selbst machen?

Sicher gibt es die. Hat mein Vater jahrelang gemacht. Fragt sich aber, wer genau das denn bei euch sein soll. Und ob die anderen dann damit einverstanden sind.
Wenn sich keiner findet, muss es eben ein externer Verwalter sein. Gar keine Abrechnung ist schließlich auch keine Lösung.

Aber genau da könnte das Problem liegen: Eine HV kann nur dann wirtschaftlich arbeiten, wenn sie ein einheitliches Vorgehen hat, hierfür eine einheitliche Tool-Landschaft nutzt, die Mitarbeiter einheitlich schult und anweist, … Da gibt es dann einige große Kunden, mit denen dies so auch reibungslos funktioniert, und dann kommt da eine „kleine, feine, überschaubare Eigentümergemeinschaft“ und will irgendwelche Sonderlocken, beschwert sich (vermutlich sehr deutlich, wenn ich mir die Reaktionen so ansehe) über Dinge, über die sich die großen Kunden offenbar nicht beschweren (vielleicht weil die ein anderes/besseres Verständnis von der Materie haben), und dann fällt die Entscheidung leicht, in so einen kleinen Kunden entweder übermäßigen Aufwand zu stecken und dabei zuzulegen, oder ihn seiner Wege ziehen zu lassen.

Natürlich kann man die Abrechnung auch selber machen. Das machen nicht ganz so wenige kleine Eigentümergemeinschaften. Ich rate hier jedoch zur Vorsicht, weil derjenige, der die Abrechnung dann macht, auch für ihre Richtigkeit (auch unter sich ändernden gesetzlichen Grundlagen) hat, vermutlich keine professionelle Software mit regelmäßigen Updates, die solche Änderungen berücksichtigen, einsetzen wird, und damit dann mit seinen selbstgebastelten Excel-Tabellen ggf. mal ganz gehörig auf die Nase fallen kann. Und dann viel Spaß dabei ggf. mehrere Jahre wieder berichtigen zu müssen, während die lieben Miteigentümer draußen schon vor der Tür mit den Hufen scharren.

Ich habe mir mein Studium u.a. mit dem Vertrieb und der Einführung von ERP-Systemen u.ä, verdient, und kann mich an jede Menge Geschichten zu Dingen erinnern, von denen Leute felsenfest überzeugt waren, wie sie in der Abrechnung u.a. auch in der Hausverwaltung zu laufen haben, und die dann mit schöner Regelmäßigkeit angebliche Fehler in den Produkten eines damaligen Marktführers rügten, die zu falschen Ergebnissen führen würden. Das waren oft sehr unangenehme und emotionsgeladene Situationen. Mir fällt aber nicht ein einziger Fall ein, in dem so eine Software tatsächlich falsch gerechnet hätte. Dafür jede Menge Fälle, in denen dann mit mehr oder weniger viel Aufwand und Ärger aufgrund von Fehleinschätzungen/Fehlbedienungen entstandene Abrechnungsfehler wieder zu beseitigen waren, die teilweise schon über Jahre gemacht worden waren, und auf die die Leute aufgrund der neuen Software dann endlich mal mit der Nase gestupst wurden. Insoweit würde ich solche Dinge für andere Leute ganz sicher nicht mit ein paar selbstgebastelten Excel-Tabellen machen.

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Hallo Wiz, Danke für die ausführliche Antwort.
Deine Meinung habe ich ja schon dezent anklingenlassen. Is OK
Die Frage hier lautet aber nicht HV oder nicht HV oder Hv versus Excel
Der Kern der Frage ist:
Die Summe der Rechnungen stimmt nicht mit der Summe der Beträge der ET überein.
Die bekommen jährlich richtig Geld zurück.
Dann kommt eine, so nach 2 drei Jahren, Bitte um Auffüllung des lfd. Kontos.
Das geht in meinen Augen gar nicht.
Oder wie Frans Josef Strauß so schön sagte inPUT gleich ausPUT
d

Die Frage ist doch, worauf konkret der zu niedrige Kontostand zurückzuführen ist? Es kann ja durchaus sein, dass es da Dinge gibt, die nachträglich erst als einmalige Belastung aufgekommen und zu verteilen sind, und die vorab nicht absehbar waren. Man denke an irgendeine von einem Versorger nachträglich korrigierte oder erst verspätet gestellte Rechnung mit einer erheblichen Nachforderung. Es ist doch im Sinne aller Miteigentümer nicht unnötig Geld zu parken, sondern nur für den Regelfall und geplante Maßnahmen Geld vorzuhalten. Dann muss man in so einer Situation eben nachlegen. Finde ich aber deutlich besser, als über Jahr und Tag größere Summen ohne konkreten Anlass zu bunkern.

Gerade aktuell wollen wir auch nicht die unvorhersehbar stark gestiegenen Energie- und Materialkosten vergessen. Eine vor drei Jahren noch passende Vorschau wird heute weder für eine damals geplante Baumaßnahme noch für die Energiekosten mehr passen.