Die Hölle von Ueckermünde

Ein freundliches Hallo in die sehr geschätzte Userrunde,

Ich hab da mal 'ne Frage und hoffe, durch euer Wissen diese auch beantwortet zu bekommem.
Vorab schon mal herzlichen Dank für eure Mühen.

Wie verhält sich das mit dem Copyright des im Titel genannte Filmes, resp. generell?
Wann läuft ein Copyright ab?
So es nach (wie vielen?) Jahren abgelaufen sein sollte, kann es dann auch „verlängert“ werden um eine öffentliche Präsentation zu verhindern?

Ist das historische, filmische Dokument dann „Freeware“, ähnlich des in der Computerbranche gebräuchlichen Weise?

Nochmals meinen Dank!

Hi
Dea Urheberrecht erlischt 70 Jahre nach dem Tod des Hauptregisseurs, Urheber des Drehbuchs, Urheber der Dialoge und des Komponisten der für das betreffende Filmwerk komponierten Musik.

Nachdem sich der Regisseur immer noch seines Lebens erfreut, dürfte sich die Freigabe noch ein wenig hinziehen.

Eine Verlängerung des Urheberrechtes ist nach deutschem Recht nicht möglich.

Die Nutzungsrechte dürften bei der ARD liegen. (Also dort anfragen)

Der Film wird übrigens nicht unterdrückt,
http://www.kultur-port.de/index.php/empfehlungen-ham…

LG
Mike