Hallo,
Warenlieferung - innerg. Lieferung nach §6a UStG. Brauche hilfe. Wird die Rechnung ohne USt. erstellt, oder? Was muss ich noch alles beachten??? Muss ich der Vermerk über die Steuerbefreiung nach §6a UStG einfügen?
Hallo Unbekannter,
normalerweise werden anonyme Anfragen nicht beantwortet.
Rechnung wird ohne Umsatzsteuer erstellt. Dies ergibt sich aus dem §4 Nr1 Buchstabe b UStG. Bitte beachten: Die steuerfreien Umsätze ergeben sich NUR, wenn alle Punkte des § 6a erfüllt sind. Insbesonders möchte ich auf §6a Nr.3 hinweisen.
Es wird empfohlen, sich einen rechtsverbindlichen Rat bei einem Rechtsvertreter einzuholen.
MfG
Jan Schaarschmidt
Hallo,
Warenlieferung - innerg. Lieferung nach §6a UStG. Brauche
hilfe. Wird die Rechnung ohne USt. erstellt, oder? Was muss
ich noch alles beachten??? Muss ich der Vermerk über die
Steuerbefreiung nach §6a UStG einfügen?
Hallo Herr Schaarschmidt,
vielen Dank für die schnelle Antwort!
was muss ich einstellen, dass ich nicht mehr als Unbekannt erscheine?
Es handelt sich um die Handelswaren, die auch in der EU versteuert werden müssen, ich galube das ist im §6a Nr.3 damit gemeint?
ich bereite mich auf die IHK Prüfung Bilanzbuchhalter, aber die UST ist leider nicht meine Stärke.
MfG
Anja Weber
Hallo Anja,
einfach nach der Frage sich mit seinem Namen verabschieden. Machst du ja bestimt auch, wenn du jemanden eine E-Mail oder einen Brief schreibst.
Ich meinte natürlich §6a Abs.3. . Die Klarstellung, das es sich um deinen Gegenüber um ein Unternehmen handelt (am besten ist da bei Neukunden ein Auszug aus dem jeweiligen Register).
MfG JAn Schaarschmidt
Hallo,
innergemeinschaftliche Lieferungen sind grds. umsatzsteuerfrei, daher darfst du auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausweisen. Du mußt auch auf der Rechnung auf die Steuerfreiheit als innergemeinschafltiche Lieferung verweisen. Du brauchst selbst eine USt-ID-Nr und auch die USt-ID-Nr. deines Kunden. Du mußt vierteljährlich eien Zusammenfassende Meldung in Saarlouis abgeben. Du mußt Nachweise für das Verbringen ins EU-Land führen. Das ist alles so umfangreich, dass es den Rahmen des Frage-Antwort-Spiels auf Wer-weiß-was sprengen würde. Wende dich doch an einen Steuerberater bzw. Dein Finanzamt.
Viele Grüße, Moni
Hallo Moni,
vielen Dank für deine Antwort, ich war mir nicht ganz so sicher wegen UST auf der Rechnung.
MfG
Anja Weber