Die jungen Bundesländer

Es wird immer von der Benachteiligung der jungen bundesländer gesprochen.
Hier mal einen Fall, der genau das Gegenteil zeigt.
Ein Bekannter von mir lebt in Sachsen. Er hat eine kleine Firma und ist bei einer Westfirma angestellt (hat also 2 Einkommen). Er lebt mit seiner Lebenspartnerin in einer Wohnung.
Einkünfte:

  1. aus seinem Kleinbetrieb
  2. Gehalt (ca. 1.300 € netto)
  3. Stütze für seine Partnerin.

Da lässt sich leben!
Im Westen würde zumindest die Stütze gestrichen. Was noch dazu kommt (aber davon hat er persönlich nichts): die Westfirma bekommt von der Steuer die Hälfte der Sozialabgaben als Betriebsausgaben wieder zurück.
Etwa 1995 bekam er als Selbständiger Arbeitslosenhilfe für mehrere Jahre, also zusätzlich zu seinem Einkommen.
Um Missverständnisse vorzubeugen: ich gönne ihm das Einkommen. Trotzdem ist das eine Bevorzugung der jungen Bundesländer, die hier im Westen nicht möglich wäre (zumindest habe ich davon noch nie gehört).
Oder sehe ich das falsch?
Grüße
Raimund

hi,

die sozialgesetzbuecher unterscheiden nicht zwischen ossi oder wessi. alles was in sachsen möglich ist, ist auch in hessen möglich…

ergo: keine bevorteilung der 5nbl, sondern ausdruck für völlig fehlgeleitete sozialpolitik!

gruss vom

showbee

Hallo showbee,

die sozialgesetzbuecher unterscheiden nicht zwischen ossi oder
wessi. alles was in sachsen möglich ist, ist auch in hessen
möglich…

dachte ich auch immer.

ergo: keine bevorteilung der 5nbl, sondern ausdruck für völlig
fehlgeleitete sozialpolitik!

Das aml auf alle Fälle.
Doch kann ich mich erinnern, dass so manchen die Stütze entzogen wurde, weil er/sie in eheähnlichem Verhältnis zusammen lebten.
Übrigens wurden gleich nach der Wende schon Unterschiede gemacht: Kollegen von mir, die sauber und ehrlich Bausparverträge verkauft haben, erzählten mir, dass die Kunden jederzeit aus dem BSV aussteigen konnten und ihre 1 % Abschlussgebühr zurück erhielten. Versuche das mal als Hesse!

Aber das war damals „Neufünfland“. Und die Leute waren unser System nicht gewöhnt (sind viele heute noch nicht).
Grüße
Raimund

gruss vom

showbee

Hallo Raimund,

bei den Unterhaltsleistungen des Arbeitsamtes musst du zwischen „Arbeitslosengeld“ und „Arbeitslosenhilfe“ unterscheiden.

Erst beim zweiten wird gekürzt, weil da die Familieneinkünfte zugrunde gelegt werden.

Und zum Thema kündigen: Das beruht auf dem Grundsatz, dass diese Menschen sich mit Haustürgeschäften noch nicht so auskannten.

Gruß
Marco

hallo Marco

bei den Unterhaltsleistungen des Arbeitsamtes musst du
zwischen „Arbeitslosengeld“ und „Arbeitslosenhilfe“
unterscheiden.

Ich meinte ja die Arbeitslosenhilfe.Sie ist schon seit Jahren Hausfrau

Erst beim zweiten wird gekürzt, weil da die Familieneinkünfte
zugrunde gelegt werden.

Wurde nicht.

Und zum Thema kündigen: Das beruht auf dem Grundsatz, dass
diese Menschen sich mit Haustürgeschäften noch nicht so
auskannten.

Das habe ich ja damals auch akzeptiert. Da sind ja übelste Wildwestmethode abgelaufen.
Grüße
Raimund

Hallo Raimund,

da ich mich damit nicht so gut auskenne:

http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/sgbiii/index…

Ab § 140 gehts los…

Gruß
Marco

Hallo Raimund,

Erst beim zweiten wird gekürzt, weil da die Familieneinkünfte
zugrunde gelegt werden.

Wurde nicht.

Wo kein Kläger, da kein Richter. Vermutlich lebt diese Dame nicht offiziell bei ihm, zumindest wird er sie nicht angegeben haben. Das ist maximal Betrug, hat aber wohl wenig mit Ost und West zu tun!

Und nun erzähl mir nicht, dass im Westen keiner versucht, seine Euro-Schäfchen ins Trockene zu bringen :wink:

Macht die Sache nicht schöner,
viele Grüße
Jana