Die klassische Frage

Ein typischer Krimifall :
Eine Frau täuscht ihren Tod vor, ihr Mann wird zu einer lebenslanger
Haftstrafe verurteilt, er kommt nach sagen wir 20 Jahren frei,
trifft seine Frau und bringt sie um.
Klar, der Typ kommt wieder wegen Mordes in den Knast. Ist ja ein
anderer Fall, und deswegen kann er wegen des neuen Falles verurteilt
werden.
Nun aber die Frage: Gab es solche Fälle schon, und wie wurde geurteilt?
Schließlich ergeben sich eine Reihe von Problemen :
Zuerst : Wie kann man eine tote Frau ermorden (Schließlich ist der
Mann wegen Mordes verurteilen, also war sie juristisch gesehen tot,
einen lebenden Menschen kann man ja nicht ermordet haben).
Dann : Der Sinn der Strafe ist mir nicht verständlich, da er eine
Strafe wegen Mordes abgesessen hat, damit ist ja die Tat gesühnt.
Naja, die Tat die nicht stattgefunden hat.
Wäre ich Richter in so einem Fall, so hätte ich ein Problem:
Der Mann hätte einen Mord begangen, gehört also dafür bestraft.
Allerdings ist er schonmal wegen genau diesen Mordes
verurteilt worden. Und einen Menschen zweimal zu ermorden geht schon
rein logisch nicht.

Was meint ihr ?
Gruss

Double Jeopardy

Ein typischer Krimifall :

Ist schon verfilmt worden http://www.imdb.com/title/tt0150377/

Allerdings ist er schonmal wegen genau diesen Mordes
verurteilt worden. Und einen Menschen zweimal zu ermorden geht
schon rein logisch nicht.

Klarer Fall von Double Jeopardy http://en.wikipedia.org/wiki/Double_jeopardy
Niemand kann zweimal wegen demselben Verbrechen bestraft werden.
In D nach GG Art. 103 (3) http://dejure.org/gesetze/GG/103.html

Ob sich das lohnt, die Zeit schon mal vorzusitzen als später abzusitzen ist ne andere Sache.

Hallo schritt2,

da liegst Du falsch!

Es ist nämlich nicht die selbe Tat nach Art. 103 GG Abs.3:

  1. Anderer Ort
  2. Andere Zeit
  3. Andere Beweggründe

Gruß

Joschi

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Hallo,

Es ist nämlich nicht die selbe Tat nach Art. 103 GG Abs.3:

  1. Anderer Ort
  2. Andere Zeit
  3. Andere Beweggründe

und in den USA ist es ebenfalls so:

http://de.wikipedia.org/wiki/5._Zusatzartikel_zur_Ve…

Auch hier geht es lediglich um das selbe Verbrechen.

Nur in US Spielfilmen ist die Rechtslage anders. Aber auch die SAT1 Gerichtsshows haben ja nichts mit der Realität zu tun…

Gruß

S.J.

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Ein paar Antworten

Ein typischer Krimifall

Na, ob der wirklich so typisch ist?

Klar, der Typ kommt wieder wegen Mordes in den Knast.

Schön, dass das schon mal klar ist. In den Filmen geht’s ja regelmäßig anders aus - und ich wundere mich immer, dass jemand auf so absurde Ideen kommt.

Ist ja
ein
anderer Fall

Ja, oder um es juristisch auszudrücken: Es ist eine andere Tat. Eine Tat im prozessrechtlichen - und so gesehen auch im verfassungsrechtlichen - Sinn ist das historische Geschehen, also das konkrete Ereignis.

Nun aber die Frage: Gab es solche Fälle schon, und wie wurde
geurteilt?

Ich kenne natürlich nicht alle Urteile, die je in Deutschland gefällt wurden; zu den Klassikern dürfte so ein Fall aber nicht gehören, ich kenne ihn jedenfalls nicht. Der Grund ist ganz einfach: Das Ergebnis ist so selbstverständlich, dass, wenn so ein Fall mal entschieden wird, kein Hahn danach kräht.

Schließlich ergeben sich eine Reihe von Problemen :

Nein, es ergeben sich keine Probleme.

Zuerst : Wie kann man eine tote Frau ermorden

Gar nicht. Die Frau war ja nicht tot.

(Schließlich ist
der
Mann wegen Mordes verurteilen, also war sie juristisch gesehen
tot,
einen lebenden Menschen kann man ja nicht ermordet haben).

Wenn in der Bevölkerung solche Gedanken kreisen, ist es natürlich kein Wunder, dass man Recht und Justiz manchmal für weltfremd hält. Das Ding ist nur: Das stimmt nicht. Man ist nicht „juristisch tot“, weil jemand wegen Mordes verurteilt wurde. Der Strafrechtlicher, der hier subsumiert, fragt sich nur: War da ein lebender Mensch? Offensichtlich ja. Ist er durch eine kausale und zurechenbare Handlung des Beschuldigten getötet worden? Offensichtlich ja. Kein Strafrechtlicher käme auf die Idee, die Tötung zu hinterfragen, weil das Opfer „juristisch schon tot“ gewesen sei.

Dann : Der Sinn der Strafe ist mir nicht verständlich, da er
eine
Strafe wegen Mordes abgesessen hat, damit ist ja die Tat
gesühnt.

Eben nicht, es ist ja eine andere Tat, wie du oben schon richtig erkannt hast, wenn auch ohne Verwendung des Begriffs der „Tat“. Die Tat, die er wirklich begangen hat, ist eben nicht gesühnt. Dafür hat keine Vergeltung stattgefunden (1. Strafzweck). Und vielleicht noch wichtiger: Wenn er jetzt nicht mehr bestraft werden könnte, dann könnte er ja straffrei morden. Der wichtigste (2.) Strafzweck ist doch gerade die Prävention. Die Strafandrohung soll von der Tat abhalten. Der Sinn dieser Strafe liegt also darin zu zeigen: Seht her, wer die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter anderer schädigt, wird bestraft. Die Strafandrohung hatte genau den Zweck, das zu verhindern: Dass nämlich die Frau ermordet wird.

Wäre ich Richter in so einem Fall, so hätte ich ein Problem:

Nein, hättest du nicht. Dann hättest du nämlich Jura studiert und mit mind. zwei befriedigenden Examina, eher mit Prädikatsexamina abgeschlossen. Der Fall wäre für dich ganz selbstverständlich.

Der Mann hätte einen Mord begangen, gehört also dafür
bestraft.

Eben.

Allerdings ist er schonmal wegen genau diesen Mordes
verurteilt worden.

Eben nicht. Er wurde für einen Mord bestraft, der gar nicht stattgefunden hat, für eine (irrtümlich angenommene) Tat im Jahre x am Ort y.

Und einen Menschen zweimal zu ermorden geht
schon
rein logisch nicht.

Schon, aber die Frau war ja gar nicht tot. Es ist pseudojuristisch, so zu tun, als sei sie „juristisch tot“ gewesen.

Was meint ihr ?

Der Fall wirft keine rechtlich schwierigen Fragen auf, wenn man mit der Juristerei vertraut ist.

Levay

Hallo!

Juristisch hat Levay wie so oft schon wieder fast alles gesagt. Komisch, dass noch keiner mit den üblichen persönlichen Tipps angekommen ist, dann will ich das mal übernehmen:

Du solltest Deine Frau am Leben lassen und stattdessen dafür sorgen, dass ihr Weiterleben klar dokumentierbar ist. Sprich mit ihr, frage sie, ob sie bereit wäre, selbst vor Gericht zu erscheinen, oder besorge Zeugen, die aussagen können, dass Deine Frau noch lebt. Damit kannst Du nämlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens und einen Freispruch erreichen, welcher Dir neben der Erstattung Deiner Kosten auch eine Entschädigung von 11 Euro pro Tag im Gefängnis einbringt. Bei 20 Jahren sind das immerhin um die 80.000 Euro. Vielleicht versöhnst Du Dich dann auch mit Deiner Frau.

Solltest Du sie schon umgebracht haben, kannst Du natürlich auch eine Wiederaufnahme erreichen.

Das Posting des Monats (owT)
.

Hallo!

Ein typischer Krimifall

Na, ob der wirklich so typisch ist?

-) In Krimis schon.

Wenn in der Bevölkerung solche Gedanken kreisen, ist es
natürlich kein Wunder, dass man Recht und Justiz manchmal für
weltfremd hält.

Amen. :smile: Schön gesagt.

Der Fall wirft keine rechtlich schwierigen Fragen auf, wenn
man mit der Juristerei vertraut ist.

Was mich jetzt noch interessieren würde: Der Mann könnte nach seinem zweiten Verfahren vermutlich mit sehe überzeugenden Beweisen die Wiederaufnahme seines ersten Verfahrens beantragen und müsste da eigentlich nachträglich freigesprochen werden. In dem Fall müsste er ja auch eine Entschädigung bnekommen. Er wäre dann also ein Knacki mit 80000 Euro. Ist das richtig - oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Gruß,
Max