Ein paar Antworten
Ein typischer Krimifall
Na, ob der wirklich so typisch ist?
Klar, der Typ kommt wieder wegen Mordes in den Knast.
Schön, dass das schon mal klar ist. In den Filmen geht’s ja regelmäßig anders aus - und ich wundere mich immer, dass jemand auf so absurde Ideen kommt.
Ist ja
ein
anderer Fall
Ja, oder um es juristisch auszudrücken: Es ist eine andere Tat. Eine Tat im prozessrechtlichen - und so gesehen auch im verfassungsrechtlichen - Sinn ist das historische Geschehen, also das konkrete Ereignis.
Nun aber die Frage: Gab es solche Fälle schon, und wie wurde
geurteilt?
Ich kenne natürlich nicht alle Urteile, die je in Deutschland gefällt wurden; zu den Klassikern dürfte so ein Fall aber nicht gehören, ich kenne ihn jedenfalls nicht. Der Grund ist ganz einfach: Das Ergebnis ist so selbstverständlich, dass, wenn so ein Fall mal entschieden wird, kein Hahn danach kräht.
Schließlich ergeben sich eine Reihe von Problemen :
Nein, es ergeben sich keine Probleme.
Zuerst : Wie kann man eine tote Frau ermorden
Gar nicht. Die Frau war ja nicht tot.
(Schließlich ist
der
Mann wegen Mordes verurteilen, also war sie juristisch gesehen
tot,
einen lebenden Menschen kann man ja nicht ermordet haben).
Wenn in der Bevölkerung solche Gedanken kreisen, ist es natürlich kein Wunder, dass man Recht und Justiz manchmal für weltfremd hält. Das Ding ist nur: Das stimmt nicht. Man ist nicht „juristisch tot“, weil jemand wegen Mordes verurteilt wurde. Der Strafrechtlicher, der hier subsumiert, fragt sich nur: War da ein lebender Mensch? Offensichtlich ja. Ist er durch eine kausale und zurechenbare Handlung des Beschuldigten getötet worden? Offensichtlich ja. Kein Strafrechtlicher käme auf die Idee, die Tötung zu hinterfragen, weil das Opfer „juristisch schon tot“ gewesen sei.
Dann : Der Sinn der Strafe ist mir nicht verständlich, da er
eine
Strafe wegen Mordes abgesessen hat, damit ist ja die Tat
gesühnt.
Eben nicht, es ist ja eine andere Tat, wie du oben schon richtig erkannt hast, wenn auch ohne Verwendung des Begriffs der „Tat“. Die Tat, die er wirklich begangen hat, ist eben nicht gesühnt. Dafür hat keine Vergeltung stattgefunden (1. Strafzweck). Und vielleicht noch wichtiger: Wenn er jetzt nicht mehr bestraft werden könnte, dann könnte er ja straffrei morden. Der wichtigste (2.) Strafzweck ist doch gerade die Prävention. Die Strafandrohung soll von der Tat abhalten. Der Sinn dieser Strafe liegt also darin zu zeigen: Seht her, wer die strafrechtlich geschützten Rechtsgüter anderer schädigt, wird bestraft. Die Strafandrohung hatte genau den Zweck, das zu verhindern: Dass nämlich die Frau ermordet wird.
Wäre ich Richter in so einem Fall, so hätte ich ein Problem:
Nein, hättest du nicht. Dann hättest du nämlich Jura studiert und mit mind. zwei befriedigenden Examina, eher mit Prädikatsexamina abgeschlossen. Der Fall wäre für dich ganz selbstverständlich.
Der Mann hätte einen Mord begangen, gehört also dafür
bestraft.
Eben.
Allerdings ist er schonmal wegen genau diesen Mordes
verurteilt worden.
Eben nicht. Er wurde für einen Mord bestraft, der gar nicht stattgefunden hat, für eine (irrtümlich angenommene) Tat im Jahre x am Ort y.
Und einen Menschen zweimal zu ermorden geht
schon
rein logisch nicht.
Schon, aber die Frau war ja gar nicht tot. Es ist pseudojuristisch, so zu tun, als sei sie „juristisch tot“ gewesen.
Was meint ihr ?
Der Fall wirft keine rechtlich schwierigen Fragen auf, wenn man mit der Juristerei vertraut ist.
Levay