Und danach Zitat:" Die Kosten für kleine Unstandhaltungs- und Unstandsetzungarbeiten sowie Wartungsarbeiten trägt der Mieter, jeweils bis zu DM 150 im Einzelfall und bis zu 8% der Jahresgrundmiete pro Kalenderjahr".
Aktuell, also nach 20 Jahren, musste u.a. ein Heizungsthermostat wegen Verschleiß ausgetauscht werden.
Zwar geringe Kosten, aber den Themostat nehme ich bei Auszug natürlich nicht mit.
Den Vermieter brauche ich erst gar nicht anzusprechen? (Anm.: „8 % der Jahresgrundmiete“ sind natürlich eine Hausnummer!!)
Im voraus Dank!
Hallo1
Du musst für den Einzelfall (hier Heizungsventil) doch die 150 DM in Euro umrechnen.
Wenn das mit Anfahrt, Ersatzteil und Montage(Arbeitszeit) mehr als 76,70 € kostet dann muss alles der Vermieter zahlen.
Kostet es weniger dann zahlst Du es komplett.
Machen und veranlassen muss es aber der Vermieter. Er reicht Dir dann ggf. die Rechnung weiter.
Die 8 % kommen erst bei mehreren solcher Kleinreparaturen im Jahr ins Spiel.
Die Höchstsumme ist also auf 8% der Grundmiete (Kaltmiete) begrenzt.
es gibt also 2 grenzen, den Einzelfall und die Jahressumme, wenn es mehr als eine solche Kleinrep. im Jahr wäre.
Und noch als Hinweis, diese 150 DM sind keine Selbstbeteiligung. Es ist die Grenze. Darunter = alles der Mieter, darüber alles der Vermieter !
Die Klausel zu den Schönheitsreparaturen (= streichen, tapezieren) ist m.E. strittig weil unklar. Da sollte man sich nochmals mit dem ganzen Vertragstext rechtlich beraten lassen.
MfG
duck313
Falls die Wohnung seinerzeit unrenoviert angemietet wurde ist nach der aktuellen BGH-Rechtsprechung die Wahrscheinlichkeit hoch, daß Klauseln über Schönheitsreparaturen unwirksam sind.
Hallo, Du sprichst zwei unterschiedliche Vertragsteile an.
Hier gehts um Waende, Fenster innen und aehnliches, alle paar Jahre oder vor Auszug. Um Schoenheit oder Pflege, nicht Funktion.
Dies ist normal als Kleinreparatur-Klausel zu finden. Defekte von Teilen, die in unmittelbarem Zugriff des Mieters stehen, wie Tuergriffe, Wasserhaehne. Grundsatz. Wer am Kleinkram „rumreisst“, zahlt dafuer auch. Was gross kaputt geht, zahlt der Vermieter.
Gruss Helmut