die Kosten Sondereigentum meiner Nachbarn muß ich auch mittragen oder zahlen?
Vor 5 Jahre bin ich nach Friedberg umgezogen und ein kleine Wohnung gekauft. Diese Wohnung ist mit 2 andere Wohnungen zusammen als ein Haus befindet. Also ein Dach mit Garten und Hof.
Wohnung nr.1 (meine Wohnung) hat keine Sondernutzung, nur ein Balkon und ein Nische.
Wohnung nr.2 (1.Nachbarin/Einzelgängerin) hat Balkon, Garten, 2 Garagen, Autostellplatz mit Mauer, und Wege richtung Außen Keller.
Wohnung nr.3 (2.Nachbarn/Ehepaar) hat große Garten mit Mauer rum herum und Terasse.
Wohnung nr.3 und nr.2 haben beschwerden dass die Mauer kapputt und soll erneut werden.
Die Verwaltung hat gesagt ich soll auch die Sanierkosten mittragen weil die Sache ist gehört zu Gemeinschaft, obwohl in Teilungserklärung steht nicht dass Mauer (nicht tragende Mauer/Wände)gehört zu Gemeinschafteigentum sondern zu Sondereigentum.
Ich habe gesagt, ich habe im Momment kein Geld und ubrigen wir sollen in unserem Topf warten bis genugen Geld gibt um die Sache zu machen.
Ich bin so verwirrt mit die ganze WEG Recht hier - wenn ich keine Sondereigentum hat wie die andere Eigentumer haben - warum muß ich auch die Sanier/Reparaturkosten mittragen, wobei ich benutze gar nicht von diese Mauer, Garten, Steinplatte (ich trette nie), und so weiter und sofort.
Was sagt denn eigentlich WEG Recht über mein Problem?
Wenn jemand mir ein Rat geben oder Weg zeigen würde ich sehr dankbar und eine große Hilfe für diese Ungerechtigkeit (…ist nur meine Ausdruck).
Danke schön…eure Rat ist für mich sehr bedeuten.
Gruß Magnolia