Die leidige Anlage U

Hallo,

Die Ehe von M und F ist zerrüttet und die Scheidung vollzogen.

Im Jahr 09 wollen beide richtigerweise eine Einzelveranlagung beantragen.

Hier will M den geleisteten nachehelichen Unterhalt mittels einer Anlage U als Sonderausgabe geltend machen.
M ist auch bereit, die steuerlichen Nachteile, die F dadurch entstehen auszugleichen.

F möchte die Anlage U nur unterschreiben, wenn ihr auch die Hälfe des Steuervorteils des M zugänglich gemacht wird.
F bezieht sich hierauf auf neueste Rechtsprechung, kann diese aber nicht benennen.

Gibt es mittlerweile tatsächlich Urteile, woraus hervorgeht, dass M der F nicht nur die steuerlichen Nachteile ausgleichen muss, sondern das F auch die hälftige Steuerersparnis des M gehört?

Würde dies nicht bedeuten, dass der Unterhalt des M an die F faktisch ansteigen würde?

Gruß
Lawrence