laut BMF bringt die letzte Stufe der Steuerreform eine Entlastung von 6,5 Mrd. Euro. Was ich leider nirgendwo gefunden habe ist, wie sich die Entlastung auf die Senkung des Eingangssteuersatzes und die des Höchststeuersatzes aufteilt. Kann mir jemand dazu belastbare Zahlen liefern ?
laut BMF bringt die letzte Stufe der Steuerreform eine
Entlastung von 6,5 Mrd. Euro. Was ich leider nirgendwo
gefunden habe ist, wie sich die Entlastung auf die Senkung des
Eingangssteuersatzes und die des Höchststeuersatzes aufteilt.
Kann mir jemand dazu belastbare Zahlen liefern ?
danke für deine Antwort. Leider konnte ich darin nicht die Antwort auf meine Frage finden. Das Dokument führt ausführlich auf wie sich die Steuerentlastungen für den einzelnen entwickelt haben. Mir ging es allerdings um die darauß resultierenden Steuerausfälle aus Sicht des Staates, also wieviel hat es den Staat gekostet den Spitzensteuersatz zu senken und wieviel den Mindeststeuersatz. Vielleicht bin ich ja blind und diese Information steckt in dem Dokument, ich habs auf jeden Fall nicht gefunden.
entwickelt haben. Mir ging es allerdings um die darauß
resultierenden Steuerausfälle aus Sicht des Staates, also
wieviel hat es den Staat gekostet den Spitzensteuersatz zu
senken und wieviel den Mindeststeuersatz. Vielleicht bin ich
ja blind und diese Information steckt in dem Dokument, ich
habs auf jeden Fall nicht gefunden.
es kann gut sein, daß das nicht drinsteht, zumal ich Deine Frage nicht so verstanden hatte, wie Du sie meinst. Insgesamt habe ich aber Zweifel, ob man die Zahl überhaupt auftreiben kann. Schließlich verändert sich ja die Steuerfunktion und nicht ihr Anfangs- und Endpunkt.
Sollte die Frage jedoch politsich gemeint sein, nämlich von
wem die Steuerreform bezahlt wird, dann musst Du nicht viel
rechnen bzw dann hilft Dir der Spitzensteuersatz eh nichts.
Damit wird nämlich nicht ausgedrückt, welchen Steuersatz ein
Großverdiener hat, sondern nur, wie hoch er die letzten 100
Euro seines Einkommens versteuert.
nicht ganz. Der Spitzensteuersatz von 42% (neu) gilt für den Teil des zu versteuernden Einkommens, der über 52.152 Euro im Jahr liegt.