Hallo
Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach Wohnfläche und/oder Personenanzahl?
Die Heizkostenverordnung mit der Pflicht zur Verbrauchserfassung ist zwingend (z.B. Aufteilung der Gesamt-Heizkosten: 50-70% nach gemessenem Verbrauch, der Rest von 30-50% nach m²-Wohnfläche)
> allerdings NICHT bei einem „Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt“ > HeizkV § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…
Das Kürzungsrecht nach HeizkV § 12 betrifft nicht die Erlaubten Abweichungen/Ausnahmen (§ 2, § 11).
Wird nicht verbrauchsbezogen abgerechnet, ist der Umlageschlüssel Wohnfläche nach HeizkV und BGB § 556 a (1) vorgeschrieben - allerdings können Vermieter+Mieter einen anderer Umlageschlüssel/andere Kostenaufteilung vereinbaren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html
Grundsätzlich ist die Aufteilung nach einem irgendwann mal gemessenen tatsächlichen Ölverbrauch ist nicht zulässig - ebenso nach „Differenzmessung“ (d.h. nur für eine Whng wird der Verbrauch gemessen, der Rest soll auf die andere Whng entfallen). Für eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung müssten für JEDE Wohnung Verbrauchsmesseinrichtungen vorhanden sein. Die stellen aber wiederum umlagefähigen Betriebskosten dar > ca. 15-20€ je Heizung/Jahr …
kann der mieter irgendwie drauf bestehen, das „grobgeschätze“ (da ja nunmal keine zähler vorhanden sind) genauer nachzuweisen?
Nachträglich fehlende Zähler einzuwenden dürfte m.E. dem Treu-und-Glaubenprinzip/BGB § 242 widersprechen, da der Mieter ja erkennen konnte, dass keine Zähler vorhanden sind.
Verlangen könnte der Mieter die Aufteilung der Gesamten Heizkosten nach Wohnfläche, wenn eine „Schätzaufteilung“ nicht wirksam vereinbart war, da diese nicht den normalen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entspricht.
Allerdings könnte der Vermieter womöglich tatsächliche Minderkosten wgn Kachelofen glaubhaft darlegen.
Vernünftige Menschen würden sicher zu einer sachlich angemessenen, vernünftigen Einigung/nachträglichen Vereinbarung kommen, bevor die Sache zu einem Rechtstreit ausartet - zumal niemand vorhersagen kann wie ein Richter/Gericht rein objektiv und sachbezogen urteilt … - zumal der Streitwert sich dann um die Verfahrens-/Anwaltskosten erhöht … !!!
Gibt es eine Winter/Sommer-Grob-Verbrauchpauschale?
Nein - bzw. für was soll das gut sein?
Für die Betriebskostenabrechnung sind nur Jahresverbrauch/Jahreskosten zu ermitteln und sämtliche Vergleichstabellen beziehen sich daher auf Jahreswerte.
Es gibt allerdings die Gradtagszahlen-Tabelle mit der die einzelnen Monate/Tage des Jahres unterschiedlich bewertet werden - z.B. zur Unter-Kostenaufteilung bei unterjährigem Nutzerwechsel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl
Da könnte man seinen Verbrauch/Kosten auf einzelne Monate umrechnen …
Sind 200€ Öl-Heizkosten für eine 70qm-Wohnung pro Monat im Winter realistisch?
Jedenfalls nicht gerade wenig - aber je nachdem:
- nur für die 6 Wintermonate Jan-Mi Apr und Mi Okt-Dez, in denen laut GTZ-Tabelle 810 von 1000 GTZ anfallen wären das (6*200=) 1200€/Jahr = noch fast normal
- wenn die 200 € sich als durchschnittlicher Monatsbetrag aus Jahres-Heizkosten : 12 errechnen wäre das (12*200=) 2400€/Jahr = schon deutlich erhöht
siehe
http://www.heizspiegel.de/data/test_frame.htm
lt. Bundesweitem Heizspiegel 2006 - ölbeheizt
Mittelwert 11,90€ je m²/Jahr > 11,90*70 = 833 € Jahr
noch normal 15,80€ je m²/Jahr > 15,80*70 = 1106€ Jahr
zu den Heizungs-Fragen
die anderen Räume mit durchschnittlich Stufe 3 auf ca. 21 Grad gehalten werden
Völlig normal - die Heizungsanlage ist meist so eingestellt, dass auf Ventil-Mittelstellung 21° erreicht werden.
Und wenn man die Heizung auf 2 stehen hat bekommt man gerademal 15 Grad im 20qm Zimmer. Schlecht eingestellte Heizung oder schlecht isoliertes Haus?
Eigentlich sind 3° Abstufungen normal, also bei Ventilstellung 2 = 18°
Vielleicht liegt’s auch an der Ventil-Bauart oder am Heizverhalten …
Meine Glaskugel ist zur Zeit defekt 
Wenn die Heizung „besser“ im Sinne von „mehr Wärmelieferung/mehr Komfort/es wird schon bei Ventilstellung 1 warm“ eingestellt wird, steigen aber naturgemäß auch die Heizkosten!
Mir persönlich reicht’s wenn die Heizung bei voller Ventilöffnung = 5-6 die Räume ausreichend erwärmt, denn alles was zuviel an Wärme produziert/vorgehalten wird erhöht nur die Anlagenverluste/Bereitstellungsverluste/Rohrleitungsverluste.
Praktizieren kann man das allerdings nur mit eigener Heizanlage - und wenn man nicht etwa noch einem Mieter 21° auch bei etwaigen (seltenen) Temperaturstürzen garantieren muss 
Was ist nicht korrekt, wenn man eine Heizung (neu eingebaut inkl. neuer Heizungsrohre) ständig (fast täglich) mehrere Sekundenlang entlüften muss?
Wird denn überhaupt richtig entlüftet?
http://www.klint.de/hdefekt.htm
http://www.123recht.net/Heizung-entl%C3%BCften__f556…
Ansonsten können das z.B. falsche Druckverhältnisse, Undichtheiten oder defekter Ausgleichsbehälter sein.
Ich bin allerdings kein Heizungstechniker …
Nochmal zu dieser Anlage. Ist der Öl-verbrauch höher, wenn man diese Anlage mehrmals am Tag „startet“, (5 bis 7 Uhr, 12 Uhr und 16-17 Uhr), als wenn man sie bspweise von 5 bis 12 Uhr durchgängig aktiv lässt?
NEIN - je länger die Anlage läuft umso höher werden Verbrauch/Kosten!!!
Mein Gedanke ist der, dass ja eine Heizung auch mehr verbraucht, wenn man sie immer kurzzeitig auf volle pulle stellt und dann wieder aus, als wenn man diese durchgehend geringfügig an hat.
„Kurzzeitig“ meint eine Laufzeit von unter 5 Minuten, Laufzeiten von 45 Minuten werden als Indiz für eine optimal eingestellte, nicht überdimensionierte Anlage angesehen.
Allerdings können lange Laufzeiten auch einfach nur auf schlechte Wärmedämmung, hohes Wärmebedürfnis der Bewohner zurückzuführen sein …
Da die Heizungsbetriebe nur bei zu knapp berechneter Brennerleistung für falsche Berechnung haften und die Komfortwünsche ihrer Kunden kennen und fürchten, sind aber m.E. die Brenner i.d.R. eher zu groß ausgelegt > „üblicherweise zu 100% überdimensioniert“:
http://www.heizungsbetrieb.de/de/def-stat.html#norm
> Auslastung - Belastung
> Normierung - Brennerlaufzeit
Lange Brennerlaufzeiten sind hauptsächlich für die Heizanlage selbst gut, bei normaler=überdimensionierter Heizung („mit ausreichender Sicherheitsreserve“) allerdings keineswegs für den Geldbeutel!
Stell’ Dir doch mal ein Auto vor, das nur den Zustand „Vollgas“ oder „Motor aus“ kennt - wegen der auch hier bekannten Anlaufverluste würde niemand auf die Idee kommen, sein Auto möglichst lange im einzig möglichen Vollgasbetrieb zu fahren …
Soweit kein modulierender Brenner vorhanden ist, was noch eher die Ausnahme sein dürfte, „regelt“ sich der Brenner nämlich schlichtweg nur über an/aus; d.h. er brennt immer mit gleicher Leistung=volle Pulle, wenn er an ist!
Deswegen ist jede Minute zuviel an Laufzeit deutlich schlechter für den Geldbeutel, als die geringen Anlaufverluste.
Nachträglich wurde eine Warmwasseranlage (also dass sofort heißes Wasser kommt) eingebaut. Diese Anlage verbraucht doch auch nochmal zusätzlich Öl oder?
Wenn es schon vorher warmes Wasser gab, dürfte hier wohl nachträglich eine Umwälzpumpe eingebaut worden sein - zwecks Komfort.
Die Pumpe selbst braucht Strom und die normalen Bereitstellungsverluste/Rohrleitungsverluste erhöhen sich dadurch dass ständig warmes Wasser durchs Haus gepumpt wird, das die Heizanlage erstmal produzieren muss, üblicherweise noch etwas (je nachdem wie gut die Rohrleitungen isoliert sind).
Ich glaube hinter diesen ganzen Fragen steckt eher weniger, der Wunsch die Zusammenhänge Heizanlage + Kosten besser zu verstehen - sondern Argumente gegen die „Differenzberechnung/Schätzberechnung“ zu finden - was aber m.E. gar nicht notwendig ist.
Dennoch: Insgesamt kann man sagen vom gelieferten/verbrannten Öl/Gas gehen bei der Umsetzung in Wärme und bis diese letztlich in den Wohnungen ankommt mind. 30% (eher mehr) verloren - das ist ganz „normal“ und bekannt - und deswegen ist die Sache mit der Differenzberechnung nicht ordnungsgemäß.
Rudi