Die liebe Heizung

Situation: Mieter (2 Personen) wohnen mit den Vermietern (Ehepaar mit Kind und Hund) in einem Ein-Familienhaus (Haus der Vermieter).
Geheizt wird mit Öl. Vermieter haben zusätzlich noch einen Kachelofen, aber auch die Heizung wird zwar selten aber ab und zu genutzt.

Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach Wohnfläche und/oder Personenanzahl? Gibt es eine Winter/Sommer-Grob-Verbrauch-pauschale?

Es gibt keine Heizzähler (also diese Dinger, die an jede Heizung kommen). Man kann nur den Gesamtverbrauch feststellen (seit der letzten Tankung wurde so und soviel Liter verbraucht).
Können Vermieter Ihren bisherigen Verbrauchswert als Vergleich nehmen(damals wohnte nur eine Person als Mieter mit im Haus und das Kind war noch nicht da) Nach dem Einzug der Mieter kam 6 Monate später das Vermieters-Baby zur Welt. Zwischenzeitlich wurde eine Warmwasseranlage (also dass sofort heißes Wasser kommt) eingebaut. Diese Anlage verbraucht doch auch nochmal zusätzlich Öl oder?

Nochmal zu dieser Anlage. Ist der Öl-verbrauch höher, wenn man diese Anlage mehrmals am Tag „startet“, (5 bis 7 Uhr, 12 Uhr und 16-17 Uhr), als wenn man sie bspweise von 5 bis 12 Uhr durchgängig aktiv lässt?
Mein Gedanke ist der, dass ja eine Heizung auch mehr verbraucht, wenn man sie immer kurzzeitig auf volle pulle stellt und dann wieder aus, als wenn man diese durchgehend geringfügig an hat.

sind 200€ Öl-Heizkosten für eine 70qm-Wohnung pro Monat im Winter realistisch? Meinereiner findet das ganz schön viel. Es ist eine 3Zi-Küche-Bad Wohnung, wobei Küche und Schlafzimmer nicht geheizt werden und die anderen Räume mit durchschnittlich Stufe 3 auf ca. 21 Grad gehalten werden.

Und wenn man die Heizung auf 2 stehen hat bekommt man gerademal 15 Grad im 20qm Zimmer. Schlecht eingestellte Heizung oder schlecht isoliertes Haus?

Was ist nicht korrekt, wenn man eine Heizung (neu eingebaut inkl. neuer Heizungsrohre) ständig (fast täglich) mehrere Sekundenlang entlüften muss?

Ich hoffe auf hilfreiche Antworten.

Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach
Wohnfläche und/oder Personenanzahl? Gibt es eine
Winter/Sommer-Grob-Verbrauch-pauschale?

Was ist denn im MV vereinbart?

Es gibt keine Heizzähler (also diese Dinger, die an jede
Heizung kommen). Man kann nur den Gesamtverbrauch feststellen
(seit der letzten Tankung wurde so und soviel Liter
verbraucht).

Wenn man den Verbrauch hat kann man diesen auch aufteilen, wenn keine Ablesröhrchen da sind und im MV nichts anderes vereinbart, muss nach qm aufgeteilt werden.

Nochmal zu dieser Anlage. Ist der Öl-verbrauch höher, wenn man
diese Anlage mehrmals am Tag „startet“, (5 bis 7 Uhr, 12 Uhr
und 16-17 Uhr), als wenn man sie bspweise von 5 bis 12 Uhr
durchgängig aktiv lässt?

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Eine Heizung läuft nie durch, sondern schaltet sich zwischendurch immer ab.

sind 200€ Öl-Heizkosten für eine 70qm-Wohnung pro Monat im
Winter realistisch? Es
ist eine 3Zi-Küche-Bad Wohnung, wobei Küche und Schlafzimmer
nicht geheizt werden und die anderen Räume mit
durchschnittlich Stufe 3 auf ca. 21 Grad gehalten werden.

21° sind nicht gerade wenig

Und wenn man die Heizung auf 2 stehen hat bekommt man
gerademal 15 Grad im 20qm Zimmer. Schlecht eingestellte
Heizung oder schlecht isoliertes Haus?

kann nur ein Fachmann beurteilen

Was ist nicht korrekt, wenn man eine Heizung (neu eingebaut
inkl. neuer Heizungsrohre) ständig (fast täglich) mehrere
Sekundenlang entlüften muss?

warum muss man diese entlüften?

Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach
Wohnfläche und/oder Personenanzahl? Gibt es eine
Winter/Sommer-Grob-Verbrauch-pauschale?

Was ist denn im MV vereinbart?

Im Mietvertrag steht nur, dass die Heizkosten in den Nebenkosten enthalten sind (von den Vermietern extra reingeschrieben). Sonst steht da das allgemeine: paragraph 5 - sammelheizung und warmwasserversorgung.

Es gibt keine Heizzähler. Man kann nur den Gesamtverbrauch
feststellen
(seit der letzten Tankung wurde so und soviel Liter
verbraucht).

Wenn man den Verbrauch hat kann man diesen auch aufteilen,
wenn keine Ablesröhrchen da sind und im MV nichts anderes
vereinbart, muss nach qm aufgeteilt werden.

ich steig bei der heizkostenverordnung nicht durch. wie ist das in diesem fall mit der aufteilung? ich glaub nich, dass aufteilung nach qm reicht: vermieter wohnt im eigenen haus mit mieter. vermieter haben mehr qm wohnfläche, allerdings auch nen kachelofen.
das muss doch auch irgendwie berücksichtigt werden oder? oder die personenzahl?

mieter sehen ein, mehr zu heizen, da sie bspweise keinen ofen haben, aber sie sehen nicht ein, die mehrkosten seit einzug zu zahlen. vermieters kosten bleiben wie bisher.
Man hat ja auch nen bisherigen verbrauchsvergleich der letzten wohnungen. und das war nie soviel.

mieter sehen nicht ein, wieder starke nachzahlungen zu zahlen. die letzte rechnung war auch nur grob vom vermieter geschätzt und nicht konkret nachweisbar (kurzfassung der letzten heizkostenabrechnung: „wir haben bisher xxxL Öl verbraucht, nun mit kind 3-5 liter mehr pro monat(allein das ist doch schon nicht rechtens oder?), nun also soundsoviel liter. gesamt werden zur zeit zzzLiter verbraucht. also habt ihr den rest zu tragen“) wie gesagt, der vermieter kennt nur seinen bisherigen verbrauch und den momentanen gesamtverbrauch.
mal davon abgesehen, dass die mieter inzwischen gekündigt haben. allerdings kündigen die mieter wieder eine satte nachzahlung an.
kann der mieter irgendwie drauf bestehen, das „grobgeschätze“ (da ja nunmal keine zähler vorhanden sind) genauer nachzuweisen?

Was ist nicht korrekt, wenn man eine Heizung (neu eingebaut
inkl. neuer Heizungsrohre) ständig (fast täglich) mehrere
Sekundenlang entlüften muss?

warum muss man diese entlüften?

gute frage. sie muss entlüftet werden, da sie sonst nicht warm wird.

Hallo

Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach Wohnfläche und/oder Personenanzahl?

Die Heizkostenverordnung mit der Pflicht zur Verbrauchserfassung ist zwingend (z.B. Aufteilung der Gesamt-Heizkosten: 50-70% nach gemessenem Verbrauch, der Rest von 30-50% nach m²-Wohnfläche)
> allerdings NICHT bei einem „Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen, von denen eine der Vermieter selbst bewohnt“ > HeizkV § 2
http://www.gesetze-im-internet.de/heizkostenv/index…
Das Kürzungsrecht nach HeizkV § 12 betrifft nicht die Erlaubten Abweichungen/Ausnahmen (§ 2, § 11).

Wird nicht verbrauchsbezogen abgerechnet, ist der Umlageschlüssel Wohnfläche nach HeizkV und BGB § 556 a (1) vorgeschrieben - allerdings können Vermieter+Mieter einen anderer Umlageschlüssel/andere Kostenaufteilung vereinbaren.
http://dejure.org/gesetze/BGB/556a.html

Grundsätzlich ist die Aufteilung nach einem irgendwann mal gemessenen tatsächlichen Ölverbrauch ist nicht zulässig - ebenso nach „Differenzmessung“ (d.h. nur für eine Whng wird der Verbrauch gemessen, der Rest soll auf die andere Whng entfallen). Für eine ordnungsgemäße Verbrauchsabrechnung müssten für JEDE Wohnung Verbrauchsmesseinrichtungen vorhanden sein. Die stellen aber wiederum umlagefähigen Betriebskosten dar > ca. 15-20€ je Heizung/Jahr …

kann der mieter irgendwie drauf bestehen, das „grobgeschätze“ (da ja nunmal keine zähler vorhanden sind) genauer nachzuweisen?

Nachträglich fehlende Zähler einzuwenden dürfte m.E. dem Treu-und-Glaubenprinzip/BGB § 242 widersprechen, da der Mieter ja erkennen konnte, dass keine Zähler vorhanden sind.
Verlangen könnte der Mieter die Aufteilung der Gesamten Heizkosten nach Wohnfläche, wenn eine „Schätzaufteilung“ nicht wirksam vereinbart war, da diese nicht den normalen Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Abrechnung entspricht.
Allerdings könnte der Vermieter womöglich tatsächliche Minderkosten wgn Kachelofen glaubhaft darlegen.
Vernünftige Menschen würden sicher zu einer sachlich angemessenen, vernünftigen Einigung/nachträglichen Vereinbarung kommen, bevor die Sache zu einem Rechtstreit ausartet - zumal niemand vorhersagen kann wie ein Richter/Gericht rein objektiv und sachbezogen urteilt … - zumal der Streitwert sich dann um die Verfahrens-/Anwaltskosten erhöht … !!!

Gibt es eine Winter/Sommer-Grob-Verbrauchpauschale?

Nein - bzw. für was soll das gut sein?
Für die Betriebskostenabrechnung sind nur Jahresverbrauch/Jahreskosten zu ermitteln und sämtliche Vergleichstabellen beziehen sich daher auf Jahreswerte.
Es gibt allerdings die Gradtagszahlen-Tabelle mit der die einzelnen Monate/Tage des Jahres unterschiedlich bewertet werden - z.B. zur Unter-Kostenaufteilung bei unterjährigem Nutzerwechsel.
http://de.wikipedia.org/wiki/Gradtagszahl
Da könnte man seinen Verbrauch/Kosten auf einzelne Monate umrechnen …

Sind 200€ Öl-Heizkosten für eine 70qm-Wohnung pro Monat im Winter realistisch?

Jedenfalls nicht gerade wenig - aber je nachdem:

  • nur für die 6 Wintermonate Jan-Mi Apr und Mi Okt-Dez, in denen laut GTZ-Tabelle 810 von 1000 GTZ anfallen wären das (6*200=) 1200€/Jahr = noch fast normal
  • wenn die 200 € sich als durchschnittlicher Monatsbetrag aus Jahres-Heizkosten : 12 errechnen wäre das (12*200=) 2400€/Jahr = schon deutlich erhöht
    siehe
    http://www.heizspiegel.de/data/test_frame.htm
    lt. Bundesweitem Heizspiegel 2006 - ölbeheizt
    Mittelwert 11,90€ je m²/Jahr > 11,90*70 = 833 € Jahr
    noch normal 15,80€ je m²/Jahr > 15,80*70 = 1106€ Jahr

zu den Heizungs-Fragen

die anderen Räume mit durchschnittlich Stufe 3 auf ca. 21 Grad gehalten werden

Völlig normal - die Heizungsanlage ist meist so eingestellt, dass auf Ventil-Mittelstellung 21° erreicht werden.

Und wenn man die Heizung auf 2 stehen hat bekommt man gerademal 15 Grad im 20qm Zimmer. Schlecht eingestellte Heizung oder schlecht isoliertes Haus?

Eigentlich sind 3° Abstufungen normal, also bei Ventilstellung 2 = 18°
Vielleicht liegt’s auch an der Ventil-Bauart oder am Heizverhalten …
Meine Glaskugel ist zur Zeit defekt :wink:

Wenn die Heizung „besser“ im Sinne von „mehr Wärmelieferung/mehr Komfort/es wird schon bei Ventilstellung 1 warm“ eingestellt wird, steigen aber naturgemäß auch die Heizkosten!
Mir persönlich reicht’s wenn die Heizung bei voller Ventilöffnung = 5-6 die Räume ausreichend erwärmt, denn alles was zuviel an Wärme produziert/vorgehalten wird erhöht nur die Anlagenverluste/Bereitstellungsverluste/Rohrleitungsverluste.
Praktizieren kann man das allerdings nur mit eigener Heizanlage - und wenn man nicht etwa noch einem Mieter 21° auch bei etwaigen (seltenen) Temperaturstürzen garantieren muss :wink:

Was ist nicht korrekt, wenn man eine Heizung (neu eingebaut inkl. neuer Heizungsrohre) ständig (fast täglich) mehrere Sekundenlang entlüften muss?

Wird denn überhaupt richtig entlüftet?
http://www.klint.de/hdefekt.htm
http://www.123recht.net/Heizung-entl%C3%BCften__f556…
Ansonsten können das z.B. falsche Druckverhältnisse, Undichtheiten oder defekter Ausgleichsbehälter sein.
Ich bin allerdings kein Heizungstechniker …

Nochmal zu dieser Anlage. Ist der Öl-verbrauch höher, wenn man diese Anlage mehrmals am Tag „startet“, (5 bis 7 Uhr, 12 Uhr und 16-17 Uhr), als wenn man sie bspweise von 5 bis 12 Uhr durchgängig aktiv lässt?

NEIN - je länger die Anlage läuft umso höher werden Verbrauch/Kosten!!!

Mein Gedanke ist der, dass ja eine Heizung auch mehr verbraucht, wenn man sie immer kurzzeitig auf volle pulle stellt und dann wieder aus, als wenn man diese durchgehend geringfügig an hat.

„Kurzzeitig“ meint eine Laufzeit von unter 5 Minuten, Laufzeiten von 45 Minuten werden als Indiz für eine optimal eingestellte, nicht überdimensionierte Anlage angesehen.
Allerdings können lange Laufzeiten auch einfach nur auf schlechte Wärmedämmung, hohes Wärmebedürfnis der Bewohner zurückzuführen sein …

Da die Heizungsbetriebe nur bei zu knapp berechneter Brennerleistung für falsche Berechnung haften und die Komfortwünsche ihrer Kunden kennen und fürchten, sind aber m.E. die Brenner i.d.R. eher zu groß ausgelegt > „üblicherweise zu 100% überdimensioniert“:
http://www.heizungsbetrieb.de/de/def-stat.html#norm
> Auslastung - Belastung
> Normierung - Brennerlaufzeit

Lange Brennerlaufzeiten sind hauptsächlich für die Heizanlage selbst gut, bei normaler=überdimensionierter Heizung („mit ausreichender Sicherheitsreserve“) allerdings keineswegs für den Geldbeutel!

Stell’ Dir doch mal ein Auto vor, das nur den Zustand „Vollgas“ oder „Motor aus“ kennt - wegen der auch hier bekannten Anlaufverluste würde niemand auf die Idee kommen, sein Auto möglichst lange im einzig möglichen Vollgasbetrieb zu fahren …
Soweit kein modulierender Brenner vorhanden ist, was noch eher die Ausnahme sein dürfte, „regelt“ sich der Brenner nämlich schlichtweg nur über an/aus; d.h. er brennt immer mit gleicher Leistung=volle Pulle, wenn er an ist!
Deswegen ist jede Minute zuviel an Laufzeit deutlich schlechter für den Geldbeutel, als die geringen Anlaufverluste.

Nachträglich wurde eine Warmwasseranlage (also dass sofort heißes Wasser kommt) eingebaut. Diese Anlage verbraucht doch auch nochmal zusätzlich Öl oder?

Wenn es schon vorher warmes Wasser gab, dürfte hier wohl nachträglich eine Umwälzpumpe eingebaut worden sein - zwecks Komfort.
Die Pumpe selbst braucht Strom und die normalen Bereitstellungsverluste/Rohrleitungsverluste erhöhen sich dadurch dass ständig warmes Wasser durchs Haus gepumpt wird, das die Heizanlage erstmal produzieren muss, üblicherweise noch etwas (je nachdem wie gut die Rohrleitungen isoliert sind).

Ich glaube hinter diesen ganzen Fragen steckt eher weniger, der Wunsch die Zusammenhänge Heizanlage + Kosten besser zu verstehen - sondern Argumente gegen die „Differenzberechnung/Schätzberechnung“ zu finden - was aber m.E. gar nicht notwendig ist.

Dennoch: Insgesamt kann man sagen vom gelieferten/verbrannten Öl/Gas gehen bei der Umsetzung in Wärme und bis diese letztlich in den Wohnungen ankommt mind. 30% (eher mehr) verloren - das ist ganz „normal“ und bekannt - und deswegen ist die Sache mit der Differenzberechnung nicht ordnungsgemäß.

Rudi

mieter sehen ein, mehr zu heizen, da sie bspweise keinen ofen
haben, aber sie sehen nicht ein, die mehrkosten seit einzug zu
zahlen. vermieters kosten bleiben wie bisher.
Man hat ja auch nen bisherigen verbrauchsvergleich der letzten
wohnungen. und das war nie soviel.

Hallo,
nur ein Detail dazu:
Bei dem Oel muessten die Liter aufgeteilt werden und nicht die Kosten, denn schliesslich steigen die Oelpreise, jedoch das Haus benoetigt dieselben Liter.
Gruss Helmut

Hallo,
nur ein Detail dazu:
Bei dem Oel muessten die Liter aufgeteilt werden und nicht die
Kosten, denn schliesslich steigen die Oelpreise, jedoch das
Haus benoetigt dieselben Liter.
Gruss Helmut

Hallo

auch ein Detail: in einem Jahr werden mehr, im anderen weniger Liter verbraucht…
und wie wird denn nach Litern aufgeteilt?
Und wie werden die berechnet? Doch sicher nach den Kosten, oder?

in einem Jahr werden mehr, im anderen weniger
Liter verbraucht…
und wie wird denn nach Litern aufgeteilt?
Und wie werden die berechnet? Doch sicher nach den Kosten,
oder?

Hi,
wenn in einem Jahr die eine Partei 45 Prozent der Liter brauchte, koennte man im naechsten Jahr wieder 45 Prozent der anderen Literanzahl nehmen. Auf keinen Fall nach den Kosten, letztes Jahr eine Prtei 800 EUR und dieses Jahr wieder 800 EUR und die andere Partei den Rest, das wird ungerecht wenn der Literpreis 30 Prozent gestiegen ist. (Zahlen alle angenommen)
Gruss Helmut

Wie kann man den Verbrauch berechnen/aufteilen? Nach
Wohnfläche und/oder Personenanzahl? Gibt es eine
Winter/Sommer-Grob-Verbrauch-pauschale?

Die Heizkostenverordnung findet keine Anwendung. Maßgeblich sind die Regelungen, die im Mietvertrag getroffen worden sind. Ist dort keine Aufteilung vorgenommen worden, so haben die Parteien ein echtes Problem.

Dann hilft eigentlich nur noch die hilfsweise Herranziehung der Heizkostenverordnung, diese würde wohl auch von einem Gericht angewandt werden.

Vorschlag: Laufende Unterhaltskosten hälftig aufteilen, Verbrauchskosten nach beheizbarer Fläche und Räume. Eine wird immer gekniffen sein. Dabei sollte der VM eher kleine Brötchen backen und ggf. für den Mieter vorteilhaft recdhnen, da er es ja letztlich versäumt hat (s.o.) im Vertrag eine Regelung festzulegen. Sonst gibts nur wieder Streit…