Die liebe Verwaltung !

Moin moin,

stellt euch doch bitte einmal folgendes szenario vor. da gibt es ein kleines schnuckeliges haus mit so drei bis sechs, also jedenfalls wenige, eigentümer. das teil wird von einer verwaltung betreut.
dazu die folgende frage: muß die verwaltung das objekt in regelmässigen abständen „selbst“ in augenschein nehmen ? oder ist das nicht notwendig ? falls ja - wie oft ? in welchen abständen ?
wenn sich nun die eigentümer nicht einigen können (schneeschieben z.b.)muß dann die HVW eine lösung, per ordre de mufti, herbeiführen ? oder können die das einfach so schlorren lassen ? nach dem motto : was geht uns das an ?
t.

Hallo Tamansari,

bei uns ist die Verwaltung der Hauseigentümer.
Da sich in letzter Zeit immer weniger Mieter um die Treppenhausreinigung gekümmert haben, hat dieser jeden Mieter angeschrieben und hingewiesen, daß jeder alle 3 Wochen auf seiner Etage für’s Putzen zuständig ist, wie es auch im Mietvertrag stand. (3 Wohnungen pro Etage, daher alle 3 Wochen)
Da dies auch nichts brachte (ich gebe zu, mich auch nicht immer an die „Putzpflicht“ gehalten zu haben), hat der Vermieter eine Putzfirma beauftragt, 1x wöchentlich das Treppenhaus zu reinigen. Nun darf jeder Mieter jeden Monat 7,50€ mehr bezahlen.

Versuche doch einfach mal, mit den Nachbarn eine gemeinsame Lösung zu finden (Wer mit Trepe dran ist, muß in der Woche auch Schnne schippen). Falls die auf Stur schalten, muß m.E. die Verwaltung eingreifen.

Gruß
Sticky