hallo,
könnte mir mal bitte jemand die Kommasetzung korrigieren.
Vielen Dank.
Veronika
"Hinsichtlich des Zusammengehörigkeitsgefühles, der effektiven Kooperation sowie des dauerhaften Bestandes des Netzwerkes ist wiederum auf den Ansatz des Vereins zu verweisen, da auch hier, trotz eigener Rechtspersönlichkeit, die tatsächliche Netzwerkstruktur nicht wesentlich von der des Vereins abweichen wird. "
"Die Ausgestaltung des Netzwerkes in dieser Form könnte, auf Grund mangelnder Erfahrungen und Vorbilder mit diesem Rechtsinstrument von den zukünftigen Netzwerkpartnern abgelehnt werden. "
"Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von nationalen, regionalen, kommunalen oder sonstigen öffentlichen Einrichtungen zu erleichtern, legte die Europäische Kommission am 14. Juli 2004 einen Verordnungsvorschlag vor, der die Gründung von Verbünden mit eigener Rechtspersönlichkeit unter der Bezeichnung „Europäischer Verbund für grenzüberschreitende Zusammenarbeit“ (EVGZ) betrifft. "
Vielen, vielen Dank.
