trefflich getroffen mit dem Hinweis liebe Nachbarn. Die lieben Nachbarn wären ihrerseits gut beraten, wenn sie ihre lieben Nachbarn hinweisen, dass Bauarbeiten unumgänglich sind, dass es vorübergehend zur Lärmbelästigung kommen wird und um Verständnis bitten, wenn nicht sogar miteinander abgesprechen, ab wann und bis wann gearbeitet werden soll. Man hat nicht nur Nachbarn, man ist auch selbst Nachbar.
Um Ärger zu vermeiden Vorschlag. Am Freitag wird vor 14.00 Uhr nicht begonnen und ab 20.00 Uhr ist Ende. Morgen wird vor 8.00 Uhr nicht begonnen und dann ist mit Baulärm um 12.00 Uhr am Samstag Schluss. In dieser Zeit kann man wohl mit schweren Gerät nicht nur eine Terrasse entfernen, es sei denn, das Haus wird auch mit abgerissen.
Gruss Günter
ich will Heute und am Wochenende eine Terasse auf meinem
Grundstück mittels schwerem Gerät abreissen.
Nun stellt sich mir die Frage, wann bzw. wie lange darf ich
Lärm verursachen ohne von den „lieben“ Nachbarn auf
Ruhestörung hingewiesen zu werden.
Wäre über eine rasche Info überaus glücklich, da ich wie schon
gesagt Heute mit den Arbeiten beginnen will (soll).
trefflich getroffen mit dem Hinweis liebe Nachbarn. Die lieben Nachbarn wären ihrerseits gut beraten, wenn sie ihre lieben Nachbarn hinweisen, dass Bauarbeiten unumgänglich
sind, dass es vorübergehend zur Lärmbelästigung kommen wird
und um Verständnis bitten, wenn nicht sogar miteinander
abgesprechen, ab wann und bis wann gearbeitet werden soll. Man
hat nicht nur Nachbarn, man ist auch selbst Nachbar.
Um Ärger zu vermeiden Vorschlag. Am Freitag wird vor 14.00 Uhr
nicht begonnen und ab 20.00 Uhr ist Ende. Morgen wird vor 8.00
Uhr nicht begonnen und dann ist mit Baulärm um 12.00 Uhr am
Samstag Schluss. In dieser Zeit kann man wohl mit schweren
Gerät nicht nur eine Terrasse entfernen, es sei denn, das Haus
wird auch mit abgerissen.
Gruss Günter
Hallo Günter,
erst einmal schönen Dank…grundsätzlich stmme ich Dir was das Abstimmen mit den Nachbarn betrifft in vollem Umfang zu.
Da aber genau diese Absprache bei vergleichbaren Aktionen bereits geschehen ist und ich dennoch einen anonymen Hinweis auf geltendes Recht von einem mir unbekannten Nachbarn bekommen habe möchte ich natürlich auf der sicheren Seite sein.
Vielleicht gibt es ja einen Gesetzestext oder eine Url um von dem „lieben Anonymen Nachbarn“ dahingehend argumentieren zu können.
Du musst Dich auf jeden Fall an den ortspolizeilichen Vorschriften der Wohngemeinde orientieren. Diese schreiben meist vor, dass ab 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 20.00 Uhr Baulärm im notwendigen Umfang erlaubt ist. Die Komunen haben unterschiedliche Regelungen. Für das Wochenende - am Samstag gelten meist Regelungen, dass Bauarbeiten im Freien ab 12.00 nicht vorgenommen werden dürfen, andere schreiben vor, dass am Samstag bis 16.00 Uhr Ende ist, andere wiederum erlauben auch am Samstag bis 20.00 Uhr.
Wenn Du dies genau wissen willst, in der für Dich zuständigen Komune ist sicher heute Mittag niemand zu erreichen, frage bei der nächsten Polizeidienststelle nach, erkläre, dass Du am Wochenende die Arbeiten ausführen möchtest, welche Geräte in Einsatz kommen, erkundige Dich, wie lange Du arbeiten darfst. bedanke ich artig für die Auskunft mit der Frage, mit wem Du gesprochen hast, sofern der Name Dir entfallen ist.
GRuss Günter
trefflich getroffen mit dem Hinweis liebe Nachbarn. Die lieben Nachbarn wären ihrerseits gut beraten, wenn sie ihre lieben Nachbarn hinweisen, dass Bauarbeiten unumgänglich
sind, dass es vorübergehend zur Lärmbelästigung kommen wird
und um Verständnis bitten, wenn nicht sogar miteinander
abgesprechen, ab wann und bis wann gearbeitet werden soll. Man
hat nicht nur Nachbarn, man ist auch selbst Nachbar.
Um Ärger zu vermeiden Vorschlag. Am Freitag wird vor 14.00 Uhr
nicht begonnen und ab 20.00 Uhr ist Ende. Morgen wird vor 8.00
Uhr nicht begonnen und dann ist mit Baulärm um 12.00 Uhr am
Samstag Schluss. In dieser Zeit kann man wohl mit schweren
Gerät nicht nur eine Terrasse entfernen, es sei denn, das Haus
wird auch mit abgerissen.
Du musst Dich auf jeden Fall an den ortspolizeilichen
Vorschriften der Wohngemeinde orientieren. Diese schreiben
meist vor, dass ab 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 14.00 Uhr -
20.00 Uhr Baulärm im notwendigen Umfang erlaubt ist. Die
Komunen haben unterschiedliche Regelungen. Für das Wochenende
am Samstag gelten meist Regelungen, dass Bauarbeiten im
Freien ab 12.00 nicht vorgenommen werden dürfen, andere
schreiben vor, dass am Samstag bis 16.00 Uhr Ende ist, andere
wiederum erlauben auch am Samstag bis 20.00 Uhr.
Wenn Du dies genau wissen willst, in der für Dich zuständigen
Komune ist sicher heute Mittag niemand zu erreichen, frage bei
der nächsten Polizeidienststelle nach, erkläre, dass Du am
Wochenende die Arbeiten ausführen möchtest, welche Geräte in
Einsatz kommen, erkundige Dich, wie lange Du arbeiten darfst.
bedanke ich artig für die Auskunft mit der Frage, mit wem Du
gesprochen hast, sofern der Name Dir entfallen ist.