Risiken sind nicht absehbar
Hallo Nordlicht
ohne das Verfahren im Einzelnen zu kennen, stelle ich einmal Vermutungen und Zusammenhänge nach dem bisher bekannten Sachverhalt dar.
Eine Versicherungspflicht in Deutschland erfordert für die bisher nicht versicherten Personen, dass sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt bzw. Wohnsitz in Deutschland haben.
Das bedeutet, dass bei Wohnsitznahme im EU-Ausland und Nachweis einer dortigen KV hier keine Versicherungspflicht eintritt. Nun soll es ja billiger werden. Da vermute ich einmal eine Wohnsitznahme in EU- Staaten wie Bulgarien oder Rumänien. Damit scheidet die Versicherungspflicht in Deutschland aus.
Diese Lösung hat hat gleich mehrere Pferdefüsse:
a.Eine rückwirkende Wohnsitznahme ist nicht möglich. Das lässt sich vieleicht in den genannten Staaten noch „regulieren“ aber in Deutschland kann man sich nicht rückwirkend abmelden.
b. Das bedeutet, dass für die zurückliegende Zeit auch die Versicherungspflicht und die Beitragspflicht nicht aufgehoben wird.
c. Auch wenn man zukünftig vielleicht billig KV-versichert ist, muss man trotzdem noch seine bisher aufgelaufenen Schulden abtragen.
d. Den Vorteil der billigen KV erkauft man sich mit ungewissen steuerlichen Regelungen. Das gilt inbesondere für die besonders von der Versicherungspflicht betroffenen selbständigen Gewerbetreibenden. Sie wollen ja weiter in Deutschland ihre Geschäfte machen und ihre Steuererklärung abgeben. Dazu bedarf es wohl einer Wohnortnahme bzw. Gründung eines Geschäftssitzes.
e. Wenn man nicht einen Geschäftsführer (-Strohmann)einsetzt, der zusätzliche Kosten verursacht. Da es aber gerade den nicht besonders gut verdienenden Personenkreis betrifft, der seine KV-Beiträge einsparen will, scheidet diese Lösung aus.
f. Man muss also selbst vor Ort sein, um weiterhin seine Geschäfte zu tätigen. Da kann leicht durch Geschäftsbücher, Kassenbelege, Tankquittungen, Stromverbrauch, Mietzahlungen etc. festgestellt werden, ob eine Person mehr als die Hälfte des Jahres sich in Deutschland aufhält und damit wieder hier einen Wohnsitz begründet hat.
g. Nur am Rande: wer hier keinen Wohnsitz hat und versucht ein Auto anzumelden und dafür eine deutsche Versicherung zu finden, weiss welche zusätzlichen Probleme auftauchen.
Meine Empfehlung: Hände weg davon. Sonst besteht die Gefahr, dass das Schnäppchen doppelt so teuer wird. Keiner kann garantieren, dass für die Zukunft nicht doch Forderungen kommen, wenn die KV eine rechtsmissbräuchliche Gesetzesanwendung unterstellt.
Gruß Woko