Die Macht der Hilfspolizeibeamten

…oder: …gilt die StVO etwa auch für mich?
Hallo Verkehrsrowdy,

ich habe eine ganz schlechte Nachricht für Dich:
Die Straßenverkehrsornung gilt 24 Stunden am Tag und es gibt keinerlei Mengen- oder Familienrabatt. Sie gilt auch, wenn es dunkel ist, regnet oder Du nicht einsiehst, warum die Regel gerade jetzt und hier und auch für Dich gelten soll.

Und noch eins:
Jeder, der sich betroffen fühlt, kann Ordnungswidrigkeiten an die zuständige Stelle weiterleiten. Ein besonderer Status, wie z.B. Polizeibeamter, ist überhaupt nicht nötig. Es liegt dann im Ermessen des Ordnungsamtes, diesen Zeugen als glaubwürdig einzustufen und das Vergehen zu verfolgen, also Dir eine Verwarnung zukommen zu lassen. Wie Du gegen diese Verwarnung vorgehst, steht im Kleingedruckten (Rechtsbehelfsbelehrung oder so ähnlich).

Gegen eine Verwarnung solltest Du sinnvollerweise nur vorgehen, wenn Du das Vergehen (oder was auch immer Dir vorgeworfen wird) tatsächlich nicht begangen hast. Die Tatsache, daß der Mensch, der Dich angezeigt, Dir unsympatisch ist, ist dabei völlig unwichtig. Unberechtigte Widersprüche verursachen nur unnötig Arbeit und Kosten - in diesem Falle glücklicherweise auch bei Dir, weil das Verfahren damit automatisch teurer wird. Aus der Verwarnung wird das Bußgeld und aus dem Bußgeld das Gerichtsverfahren. Es sei denn, man glaubt Deinen Argumenten und stellt das Verfahren ein.
Diesen Widerspruch solltest Du aber sachlich begründen, gut formulieren und die üblichen Gepflogenheiten der Rechtschreibung zumindest ansatzweise beachten.

Grüße
Gordie

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Ergänzung
Hallo!

Um Missverständnisse zu vermeiden: also ich kann mich wehren unter den Voraussetzungen, die Florian hier schon genannt hat.

Gruß
Tom

Hi!

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man sich gegen das
Verhalten des Mannes wehren kann, solange er korrekt arbeitet.
Es hilft nur, korrekt zu fahren/parken.
Ich würde damit beginnen, jeden unverhältnismässig erteilten
Zettel gerichtlich anzufechten.

…mit dem Ergebnis, dass es dann für den Betroffenen immer
teuerer wird…

Gibt es noch einen deutschen Autofahrer ohne Rechtsschutzversicherung?

Abgesehen davon, dass die Verhältnismäßigkeit
hier unproblematisch ist.

Das kommt auf den Einzelfall an. Wer in einer Einbahnstraße 20m rückwärts fährt um einzuparken, sollte sich bei einem Strafzettel hierfür wehren, meine ich.
Den Schilderungen entnehme ich, dass es hier durchaus auch um Auslegungsfragen gehen könnte. Meiner Erfahrung nach kann es in solchen Fällen durchaus Erfolg haben, Widerspruch einzulegen. Da ich aber kein Rechtsanwalt bin, beschränke ich mich auf Schilderung eigener Erfahrungen, die nicht reproduzierbar sein müssen.

Interessant könnte allenfalls die Frage sein, ob das
Halteverbot dort zu Recht steht - das ist aber eine ganz
andere Frage, aber gesetzwidrig aufgestellte Verkehrszeichen
kommen immer mal wieder vor und werden erfolgreich
angefochten.

Das kann man sicherlich zusätzlich versuchen, ich selbst hatte damit jedoch noch keinen Erfolg.

Grüße,

Mathias

Anmerkung o.T.
Hallo,

Gibt es noch einen deutschen Autofahrer ohne
Rechtsschutzversicherung?

Ja. Mich.

Btw., was eine Deckungszusage ist, weißt Du? Und dass es die Möglichkeit gibt, dass die Rechtschutzversicherung diese verweigert, auch?

Gruß
loderunner

Hi,

Gibt es noch einen deutschen Autofahrer ohne
Rechtsschutzversicherung?

Ja. Mich.

ebenfalls *fingerheb*

mfg Ulrich

Finger!!!
Grüße

Gordie

Hi,

Das kommt auf den Einzelfall an. Wer in einer Einbahnstraße
20m rückwärts fährt um einzuparken, sollte sich bei einem
Strafzettel hierfür wehren, meine ich.

Aber nur dann, wenn er die Kosten selber trägt. IIRC ist eine Autolänge erlaubt (zum Einparken). Oder ist dein Auto 20 Meter lang?

mfg Ulrich

Hallo!

Gibt es noch einen deutschen Autofahrer ohne
Rechtsschutzversicherung?

Hoffentlich nicht. Die RS-Versicherung zahlt jedenfalls die Strafen nicht, die immer höher werden.

Abgesehen davon, dass die Verhältnismäßigkeit
hier unproblematisch ist.

Das kommt auf den Einzelfall an.

Hinsichtlich der Strafhöhe ja, hinsichtlich der Strafbarkeit selbst nein.

Wer in einer Einbahnstraße
20m rückwärts fährt um einzuparken, sollte sich bei einem
Strafzettel hierfür wehren, meine ich.

Mit welcher Begründung? Dass das nicht strafbar sein sollte, weil es unverhältnismäßig ist? Eine solche Begründung müsste wohl eher erschwerend gewertet werden.

Den Schilderungen entnehme ich, dass es hier durchaus auch um
Auslegungsfragen gehen könnte. Meiner Erfahrung nach kann es
in solchen Fällen durchaus Erfolg haben, Widerspruch
einzulegen.

Das stimmt. Selbst wenn man im Unrecht ist hat man manchmal Chancen, weil die Behörden oft nicht in der Lage sind die Verfahren richtig zu führen.

Interessant könnte allenfalls die Frage sein, ob das
Halteverbot dort zu Recht steht - das ist aber eine ganz
andere Frage, aber gesetzwidrig aufgestellte Verkehrszeichen
kommen immer mal wieder vor und werden erfolgreich
angefochten.

Das kann man sicherlich zusätzlich versuchen, ich selbst hatte
damit jedoch noch keinen Erfolg.

Ja das glaube ich. In Deutschland ist diese Anfechtungsmöglichkeit etwas eingeschränkt, wie auch schon dargestellt wurde - man kann nicht jede Rechtswidrigkeit geltend machen (ich glaube ich hab da sogar mal was vom BGH gelesen - vielleicht wissen da die Experten noch genaueres), was mich eigentlich etwas verwundert - ich halte eine solche Regelung auch rechtsstaatlich nicht für richtig. Normalerweise müsste eine demokratische Verfassung danach trachten, rechtswidrige Normen möglichst aus dem Rechtsbestand zu eliminieren und zweitens sollte es möglich sein, dass sich jemand, der auf Grund einer rechtswidrigen Rechtsgrundlage (und damit aber rechtmäßig) bestraft wird, auch gegen die Rechtsgrundlage wehren kann.

Gruß
Tom

Es geht nicht um eigenmächtiges Ignorieren, sondern um Folgendes: Das Verkehrszeichen ist ein Verwaltungsakt und darum unabhängig von seiner Rechtmäßigkeit wirksam. Wenn aber der Verwaltungsakt vor dem Verwaltungsgericht angefochten wird, kann das Gericht ihn, wenn er denn rechtswidrig ist, aufheben. Dann ist der Verwaltungsakt aus der Welt, das Verbot war damit unwirksam und es kann auch kein Bußgeld darauf aufbauen.

Levay