Die Macht der Hilfspolizeibeamten

hallo ich habe eine frage zum Thema Hilfspolizeibeamte.

Wäre echt super, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet.

Jedenfalls haben wir einen hyperaktiven Hilfspolizeibeamten in der Stadt, der vielen mit seiner unerschöpflcihen Kraft auf den Geist geht.
Es ist keine Seltenheit, dass man acuh mitten in der nacht einen Strazettel bekommt, wenn man sich auf ner nebenstraße bis zum morgen ins eingeschränkte halteverbot stellt, auch wenn in dieser zeit keiner wirklcih behindert wird…

erst letzten Freitag habe ich und mein vater einen Strafzettel bekommen, diesmal jedoch unrechtmäßig, da wir nicht im parkverbot standen. mein vater wurde morgens um 08:30 auf dem weg zur arbeit aufgeschrieben, als er auf meinen kleinen bruder im auto wartete, da dieser in die schule musste.
ich selbst haben am selben tag, ca. 15 Stunden später um 22:45 einen Sttrafzettel bekommen, wobei ich angeblcih im halteverbot geparkt hätte.

(bitte entschuldigt, dass ich nur klein schreibe, das ist gewohnheit…)

so das ist die situation - hier meine fragen:

Wie kann man gegen so eine Verwarnung/Strafzettel vorgehen?

Was darf dieser Hilfspolizeibeamter eigentlich ?
Gibt es Grenzen, die er einhalten muss ?

Ist das nicht etwas komisch, dass der rund um die uhr leute aufschreibt ?
(hat mir auch schon einen strafzettel verpasst, als ich in einer einbahnstraße anchts um 2 uhr 15 meter zurück gefahren bin um sachen einzuladen…argh)

Vielen dank für eure antworten !

  1. Vorgänge sammeln und Beschwerde bei Vorgesetztem, Info an lokalen Politikvertreter.

  2. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Vorgesetzten des Hipos wegen ungebührlichen gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten des Hipos.

  3. Presse? Funk? Fernsehen?

Gruß

Stefan

Hallo,

Es ist keine Seltenheit, dass man acuh mitten in der nacht
einen Strazettel bekommt, wenn man sich auf ner nebenstraße
bis zum morgen ins eingeschränkte halteverbot stellt, auch
wenn in dieser zeit keiner wirklcih behindert wird…

und? Es liegt ein Verstoß vor, der wird geahndet, fertig.

erst letzten Freitag habe ich und mein vater einen Strafzettel
bekommen, diesmal jedoch unrechtmäßig, da wir nicht im
parkverbot standen. mein vater wurde morgens um 08:30 auf dem
weg zur arbeit aufgeschrieben, als er auf meinen kleinen
bruder im auto wartete, da dieser in die schule musste.

Ja, wo stand er denn und wartete? Und Was wird ihm vorgeworfen?

ich selbst haben am selben tag, ca. 15 Stunden später um 22:45
einen Sttrafzettel bekommen, wobei ich angeblcih im
halteverbot geparkt hätte.

Hast Du das denn getan?

Wie kann man gegen so eine Verwarnung/Strafzettel vorgehen?

Widerspruch einlegen, im Zweifel geht’s dann vor Gericht.

Was darf dieser Hilfspolizeibeamter eigentlich ?

Dieser HiPo ist eine Amtsperson (kein Beamter), und hat die hoheitliche Aufgabe, den ruhenden Verkehr zu überwachen. Dafür darf er tun, was eben dafür notwendig ist. Dazu gehört nebenbei bemerkt u.U. auch die Feststellung von Personalien…

Gibt es Grenzen, die er einhalten muss ?

Klar. Die Grenzen seiner Befugnisse eben.

Ist das nicht etwas komisch, dass der rund um die uhr leute aufschreibt ?

Komisch? Ja. Aber deshalb noch lange nicht unrechtmäßig.

(hat mir auch schon einen strafzettel verpasst, als ich in
einer einbahnstraße anchts um 2 uhr 15 meter zurück gefahren
bin um sachen einzuladen…argh)

Und? Das darf man auch nicht, das Rückwärtsfahren.

Um das klarzustellen: Ich bin keineswegs ein Freund davon, jedes Gesetz rund um die Uhr streng nach Wortlaut auszulegen und Big Brother-mäßig Knollen im Akkord zu verteilen. Eine Anfrage bei den dem HiPo übergeordneten Stellen (hängt vom Ort ab, wer das ist), ob das denn das ist, was die Stadtherren sich dabei gedacht haben, könnte was bringen. Muss aber nicht.

Gruß,

Malte

ähem…
Hoi Stefan!!!

hoffentlich versteht er Dich jetzt nicht falsch…

  1. Vorgänge sammeln und Beschwerde bei Vorgesetztem, Info an
    lokalen Politikvertreter.

wegen der Person, die ständig Verstösse begeht und sich jetzt aufregt, dass sie überproportional häufig dabei erwischt wird???

  1. Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Vorgesetzten des Hipos
    wegen ungebührlichen gesundheitsgefährdenden Arbeitszeiten des
    Hipos.

*lol*

  1. Presse? Funk? Fernsehen?

Jep!! Das ist mal ein guter Vorschlag!
Wir sehen den Fragenden dann wenigstens alle… in der Sendung: „Depp der Woche“ - oder „warum muss ich mich auch nachts an die Verkehrsregeln halten?“ :smile:

Nix für ungut… aber ich würde dem Beschwerdeführer eine MPU empfehlen!.. oder gleich den Bus!

Gruss
ULli

Gruß

Stefan

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Hallo,

(hat mir auch schon einen strafzettel verpasst, als ich in
einer einbahnstraße anchts um 2 uhr 15 meter zurück gefahren
bin um sachen einzuladen…argh)

Und? Das darf man auch nicht, das Rückwärtsfahren.

Naja, ich parke lieber rückwärts ein, da passen auch etwas kleinere Lücken.

Schönen Abend noch,

Volker

Hallo!

Wer Verkehrsverstösse begeht, muss damit rechnen, ein Ticket dafür zu erhalten.

Allerdings sollte eine gewisse Verhältnismässigkeit beim Verteilen von Tickets gewahrt bleiben, denn der Alltag weicht doch immer mal wieder von der grauen Theorie ab.
Die meisten Polizisten sind da mittlerweile recht vernünftig. Bürgernähe und Deeskalation sind Paradigmen, die hier in München in den letzten Jahren glücklicherweise Verbreitung gefunden haben.
Bei den Parktickets hingegen hat man keine Chance. Hier wird wohl auf Provisionsbasis gearbeitet.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man sich gegen das Verhalten des Mannes wehren kann, solange er korrekt arbeitet. Es hilft nur, korrekt zu fahren/parken.
Ich würde damit beginnen, jeden unverhältnismässig erteilten Zettel gerichtlich anzufechten. Evtl. wird dann der Dienstgherr von selbst wach.

Grüße,

Mathias

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Hallo!

Ich kann mir kaum vorstellen, dass man sich gegen das
Verhalten des Mannes wehren kann, solange er korrekt arbeitet.
Es hilft nur, korrekt zu fahren/parken.
Ich würde damit beginnen, jeden unverhältnismässig erteilten
Zettel gerichtlich anzufechten.

…mit dem Ergebnis, dass es dann für den Betroffenen immer teuerer wird… Abgesehen davon, dass die Verhältnismäßigkeit hier unproblematisch ist.

Interessant könnte allenfalls die Frage sein, ob das Halteverbot dort zu Recht steht - das ist aber eine ganz andere Frage, aber gesetzwidrig aufgestellte Verkehrszeichen kommen immer mal wieder vor und werden erfolgreich angefochten.

Gruß
Tom

Hi,

Es ist keine Seltenheit, dass man acuh mitten in der nacht
einen Strazettel bekommt, wenn man sich auf ner nebenstraße
bis zum morgen ins eingeschränkte halteverbot stellt, auch
wenn in dieser zeit keiner wirklcih behindert wird…

Schon mal daran gedacht, daß evtl. Einsatzkräfte wie Feuerwehr behindert werden (könnten)? Die Fahrzeuge sind doch etwas sperriger.

mfg Ulrich

Hallo!

Also mal ehrlich, wer im Halteverbot parkt/steht und dazu gehört nun mal auch das Warten auf ein Kind, welches zur Schule muss, bekommt eben einen Strafzettel.

Vorgehen kann man natürlich gegen alles. Ich glaube aber nicht, dass die Behörde darauf eingehen wird, wenn du meinst, das Halteverbote nur tagsüber gelten. Ein Schild gilt so, wie es aufgestellt ist. Egal ob es dunkel, hell, neblig oder sonst was ist.

Viele Grüße
Florian

Egal ob es dunkel, hell, neblig oder sonst

was ist.

Hallo,
und das ist teilweise absoluter Quatsch. Hier wurden um alle Schulen Tempo 30 Zonen eingerichtet. Das finde ich auch richtig. Gemeinden, die etwas intelligenter waren, haben solche Schilder aufgestellt, die nur dann funktionieren(also tempo 30 anzeigen, wenn wirklich Unterricht oder eine Veranstaltung abends in der Schule stattfinden.
Es ist nämlich vorgekommen, dass die Polizei morgens um drei Uhr ihre Radarkontrolle genau da durchführte und dann die Fahrer zur Kasse bat, was in meinen Augen Humbug ist.
Bei Park- oder Halteverboten haben diese im Normalfall ihre Berechtigung.
Gruss
Rainer

Hallo,

ob so manches Schild sinnvoll ist, das frag ich mich ab und zu auch… Aber darum gings ja gar nicht. Wenn das Schild da steht, dann gilt es eben.

Viele Grüße
Florian

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Servus,

Interessant könnte allenfalls die Frage sein, ob das
Halteverbot dort zu Recht steht - das ist aber eine ganz
andere Frage, aber gesetzwidrig aufgestellte Verkehrszeichen
kommen immer mal wieder vor und werden erfolgreich
angefochten.

Sicher.
Aber selbst wenn das aufgestellte Verkehrszeichen erfolgreich angefochten wird und danach abgebaut werden muss, so zählt immer noch, dass das Verkehrszeichen zum Zeitpunkt der Ticketerteilung stand, gültig war und beachtet werden muss!
Andernfalls könnte ja jeder herkommen und irgendwelche Schilder / Vorschriften / Verbote eigenmächtig anzweifeln und sich aus diesem Grunde nicht daran halten müssen.

Grüße von
Tinchen

Nein
Hallo!

Aber selbst wenn das aufgestellte Verkehrszeichen erfolgreich
angefochten wird und danach abgebaut werden muss, so zählt
immer noch, dass das Verkehrszeichen zum Zeitpunkt der
Ticketerteilung stand, gültig war und beachtet werden muss!

Nein, das ist nicht so. Wäre auch sehr merkwürdig, wenn das so wäre.

Andernfalls könnte ja jeder herkommen und irgendwelche
Schilder / Vorschriften / Verbote eigenmächtig anzweifeln und
sich aus diesem Grunde nicht daran halten müssen.

Eigenmächtig anzweifeln schon, aber nicht eigenmächtig aufheben, sondern nur anfechten. So gesehen kann das scheinbare Problem, das du hier beschreibst, so nicht auftreten. Also selbstverständlich kann man die Rechtmäßigkeit eines Rechtsaktes anzweifeln und auch anfechten - das gehört zum Rechtsstaat dazu.

Gruß
Tom

Doch.
Hi Tom,

egal wie du das Haar spalten willst:
das Ticket ist zu bezahlen!
Nur weil sich das Schild HINTERHER als Quatsch rausstellt kann ein es Autofahrer nicht eigenmächtig ignorieren!
Punkt.

Grüße von
Tinchen

Hallo!

Nur weil du ein eigentlich gar nicht vorhandenes Argument wiederholst und als unanfechtbar richtig verabsolutierst wird es tatsächlich nicht richtiger. Vielleicht bringst du eine rechtliche Begründung für deine Behauptung. Im Übrigen ist es kein Grund sich hier so aufzuführen, nur weil ich dir widerspreche.

Gruß
Tom

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Hallo Tom,

ich fürchte, Tinchen hat hier recht. So ist es z. B. auch andersrum der Fall. Wenn du dein Auto an einer Stelle parkst, wo dies erlaubt ist und dann zwei Wochen in den Urlaub fährst. Wenn dann in den zwei Wochen dort ein Halteverbotsschild aufgestellt wird, musst du auch ein Knöllchen oder sogar das Abschleppen zahlen.

Viele Grüße
Florian

Hallo!

Nur weil du ein eigentlich gar nicht vorhandenes Argument
wiederholst und als unanfechtbar richtig verabsolutierst wird
es tatsächlich nicht richtiger.

Da muss ich mal zustimmen :wink:

Vielleicht bringst du eine
rechtliche Begründung für deine Behauptung.

Das Verkehrsschild ist ein Verwaltungsakt (in Form der Allgemeinverfügung), der so lang wirksam ist, bis er zurückgenommen, widerrufen, aufgehoben, oder erledigt ist, § 43 II VwVfG.
Sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Nichtigkeit vorliegt, und die sind ziemlich selten, ist das Schild ein wirksames Verbot.

Im Übrigen ist es
kein Grund sich hier so aufzuführen, nur weil ich dir
widerspreche.

Auch da muss ich Dir zustimmen.

Gruß,

Florian.

Hallo!

Sofern nicht ausnahmsweise ein Fall der Nichtigkeit vorliegt,
und die sind ziemlich selten, ist das Schild ein wirksames
Verbot.

Da stimme ich dir zu, es widerspricht sich ja auch nicht mit dem von mir geschrieben.

Gruß
Tom

Hallo!

Das ist doch bitte ein völlig anderer Fall. Ich spreche von dem Fall, dass ich auf Grundlage eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes bestraft werden soll - und dagegen kann ich mich sehr wohl inzidenter wehren.

Gruß
Tom

Hallo!

ich fürchte, Tinchen hat hier recht.

Ich fürchte aber, dass der Ton die Musik macht und dass bei verschiedenen Meinungen ein „Neee! Ich hab Recht“ nicht unbedingt viel weiter hilft.

Florian.