Die Menschenrechte des Rousseau

Aufgrund der Tatsache,
dass mir im Fach Deutsch ein Referat über:" Die Menschenrechte des Jean-Jacques Rousseau" aufgetragen wurde, habe ich mich bereits etwas mit der Materie beschäftigt…
Vor allem im Internet ist die Quellenlage bezüglich dieses Themas aber leider sehr schmal.
Kann mir jemand genauere Informationen über die genauen Vorstellungen dieses Philsophen von Menschenrechten geben,
bzw. Links oder Bücher,die von ihm oder über diese Thems verfasst wurden?
Das Referat ist jedoch bereits am Mittwoch, den 24.11.10 zu halten, weshalb nur noch wenig Zeit bleibt…

Danke vielmals bereits im Vorraus für eure Antworten.

Kann mir jemand genauere Informationen über die genauen
Vorstellungen dieses Philsophen von Menschenrechten geben,
bzw. Links oder Bücher,die von ihm oder über diese Thems
verfasst wurden?

Tut mir leid, aber zu den Bezügen zu Rousseau kann ich nichts sagen.

Vergleiche z.B. Österreichisches Handbuch des Völkerrechts Bd 1, Wien 1991, S 230 f:

  1. Ideengeschichtliche Grundlage der Menschenrechte
    Literatur: Haftung, Die Entwicklung der Menschen- und Bürgerrechte von 1776 bis zur Gegenwart (1972); Ermacora, Menschenrechte in der sich wandelnden Welt, L Bd: Historische Entwicklung der Menschenrechteund Grundfreiheiten (1974); Partsch, Das Recht auf ,Intemationale Solidarität" - ein neues ,Menschenrecht der 3.Generation?" EuGRZT (1980) 5lI; Tomuschat,Human Rights in a World-Wide Framework.SomeCurrent Issues,ZaöRV 45 (1985)547; Riedel,Theorieder Menschen- rechtsstandards(1986); Kühnhardt, Die Universalität der Menschenrechte(1987); Kiwanuka, Developing rights: the UN Declaration on the right to development,NILR 3 (1988) 257; Nowak, Politische Grundrechte (1988): Riedel, Menschenrechte der dritten Dimension, EuGRZ 16 (1989)9; Risse, Die Menschenrechte im klassischeneuropäischen Völkerrecht. Über frühe Ansätze zur Internationalisierune des Menschenrechtsschutzes, FSPartsch(1989) 343.
    Der Begriff ,Menschenrechte" (MR) stammt aus der aufgeklärten Naturrechtslehre des 18.Jhdt. Frihere Ansritze im Altertun (Schulen der Stoa und der Sophisten) und im frühen Mittelalter (Scholastik) blieben als philosophische Idealvorstellungen ohne praktischen Einflut|. Auch die ständischen Freiheiten des späteren territorialen Ständestaates stellten nur beschränkte Privilegien bestimmter Gruppen (Adel, Klerus, Bürger, freie Bauern) dar.
    Erst die Aufklärung mit der Lehre vom Gesellschaftsvertrag (Rousseau) begründete - im Verbund mit dem humanistischen Naturrecht - die MR im modernen Sinn. Bei der Wandlung des ständischen zum absoluten Staat der Neuzeit und dessen endgültiger Säkularisierung wurde der singularistische Menschenrechtsbegriff (aus der Menschenwürde abgeleitete abstrakte Gesamtheit aller MR) in einen pluralistischen (einzelne, inhaltlich differenzierte MR) aufgegliedert. Zugleich wird er auch ,profanisiert", dh seiner rein naturrechtlichen Grundlage entkleidet. Diese pluralistischen MR wurden anschließend in die neuentstandenen Revolutionsverfassungen sowie einfach-gesetzlichen Kodifikationen (zB Preußisches Allgemeines Landrecht 1794, ABGB 1811) aufgenommenund begründeten damit erstmalseine bindende Verpflichtung für den Staat zur Gewährleistung der MR.
    Im späten 19.Jhdt setzte sich aber dann die Erkenntnis durch, daß die bloße Verankerung der MR in den einzelnen staatlichen Rechtsordnungen als Grundrechte (GrR) ohne entsprechendesRechtsdurchsetzungsverfahrenfür den einzelnennicht genüge, sondern daß sie das Individuum auch in einem rechtlichen Verfahren gegenden Staatdurchsetzenkönnen müsse (,subjektive öffentliche Rechte").
    Gesatzte, dh in den nationalen Verfassungen positivierte und mit einem effektiven Rechtsdurchsetzungsverfahren versehene MR werden demgemäß als Grundrechte bezeichnet. Bürgerrechte wiederum sind jene Grundrechte, die nur den eigenen Staatsbürgern eines Staates - und nicht auch Fremden (Rz ll40) - zustehen.

Danke Christoph für die irrwitzig viele Arbeit, die du in diese Antowrt gesteckt hast.
Ich werde mir auf jeden Fall schnellstmöglich einige der Dokumente, die du mir hier vorgeschlagen hast, besorgen und danke auch für die genaue Definition und Rechtsgrundlage der Menschenrechte, ich werde sie in meinem Referat mit einbeziehen!
MFG
Jonas

Sorry, daß ich erst heute zum Lesen komme und wahrscheinlich zu spät bin. Ich hätte empfohlen, im großen Nachschlagwerk NATURRECHT von Johannes Messner unter dem Personenschlagwort Rousseau nachzulesen. Daraus hätte man den Grundstock des Referates aufbauen können. Mit besten Grüßen von AP

Kein Problem,
ich hatte meine Anfrage auch erst relativ spät gstellt…
Ok, danke für den Tipp,
ich werde trotzdem noch versuchen, dieses Buch in unserer Stadtbibiothek zu bekommen und mich darin mehr über die Thematik zu informieren.
Vielen herzlichen Dank für ihre Hilfe,
ich weiss es zu schätzen.
Schöne Grüße nach Österreich,
Jonas Höning

Sorry, daß ich erst heute zum Lesen komme und wahrscheinlich
zu spät bin. Ich hätte empfohlen, im großen Nachschlagwerk
NATURRECHT von Johannes Messner unter dem Personenschlagwort
Rousseau nachzulesen. Daraus hätte man den Grundstock des
Referates aufbauen können. Mit besten Grüßen von AP

Jean-Jacues Ropusseau,

war nicht nur Menschenrechtler, er war maßgeblich an der Aufklärung beteiligt. Auch im bereich unserer Pädagogik hat er viel beigetragen ich emfehle dir den Philoatlas.

bei weiteren fragen kannst dud ich ja melden.

lg