Die menschliche Bombe droht zu explodieren

Titel: Die menschliche Bombe droht zu explodieren…
Tags: Räumungsklage;rechtliche Situation;zivilrechtliche Maßnahmen

Die menschliche Bombe droht zu explodieren…

Nach dem Tod seines Vaters wurde der eheliche Sohn einer Klientin
(Frau O. 80j.) vom Erbe ausgeschlossen. Nachlaßnehmerin ist Frau O.
als Alleinerbin nach Berliner-Testament. Der Sohn (55) lebt schon
immer im 2.Obergeschoß des Zweifamilienhaus seiner Eltern in eigener
Wohnung, zahlte noch nie Mieten/Nebenkosten. Nun möchte Frau O. nach
ihrem Auszug in eine altersgerechte Mietwohnung,das Haus verkaufen
(Wert ca.350.000€). Der Sohn will dort wohnen bleiben und boykottiert
sämtliche Bemühungen die Immobilie zu verwerten.
Jetzt steht die Räumungsklage an und da der Sohn dies unbedingt
verhindern will, hat er sich entsprechend vorbereitet für den
Ernstfall. Da er den Justitzbehörden hinlänglich bekannt ist (u.a.
2,5 Jahre Haft wg.Brandstiftung)
könne diese ihn jedoch in keinster Weise belangen (derzeit baut er
das Haus zur Festung aus. Alle Bäume und Sträucher ums Haus
entfernt/Fenster im Keller- b.z.w Erdgeschoß zugemauert/ Brennstoffe
und Waffen mit Munition eingelagert.
Der Polizei ist die brisannte Lage bekannt, kann aber nichts tun und
verweist auf zivilrechtliche Maßnahmen.

Für Frau O. ist die rechtliche Situation mit Fristen und dem
eingeschlagenen Rechtsweg völlig undurchsichtig.
Den Experten für Ihre Einschätzung vielen Dank.

könne diese ihn jedoch in keinster Weise belangen (derzeit

baut er
das Haus zur Festung aus. Alle Bäume und Sträucher ums Haus
entfernt/Fenster im Keller- b.z.w Erdgeschoß zugemauert/
Brennstoffe
und Waffen mit Munition eingelagert.
Der Polizei ist die brisannte Lage bekannt, kann aber nichts
tun und
verweist auf zivilrechtliche Maßnahmen.

Wie wäre es mit unerlaubtem Waffenbesitz bzw. Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz?

baut er
das Haus zur Festung aus. Alle Bäume und Sträucher ums Haus
entfernt/Fenster im Keller- b.z.w Erdgeschoß zugemauert/
Brennstoffe
und Waffen mit Munition eingelagert.
Der Polizei ist die brisannte Lage bekannt, kann aber nichts
tun und
verweist auf zivilrechtliche Maßnahmen.

Frau O. sollte als Eigentümerin der derzeit von ihr nicht genutzten Immobilie die Versorgungsunternehmen schon mal bitten, dort Strom und Wasser abzustellen. Beim Wasser geht das von der Straße aus (im Schacht), beim Strom kann man alternativ zum Abklemmen im Haus auch am Unterverteiler arbeiten. Die Polizei wird nach wenigen Tagen der Observation in der Lage sein, die Besetzung des vom Bewohner zwecks Kauf von Kerzen und Getränken vorübergehend verlassenen Gebäudes gewaltlos zu beenden.

Gruß
smalbop

Hallo,

sollten Munition und Waffen nicht ordnungsgemäß in einem verschlossenen Schrank gelagert werden, sollte man dies unbedingt umgehend der zuständigen Waffenbehörde mitteilen.

grüße
miamei

Nach dem Tod seines Vaters wurde der eheliche Sohn einer
Klientin (Frau O. 80j.) vom Erbe ausgeschlossen.
Nachlaßnehmerin ist Frau O. als Alleinerbin nach
Berliner-Testament.

Da verstehe ich irgendwas nicht.

Möglichkeiten:
a) Der Sohn wurde vom Erbe ausgeschlossen. Dann steht ihm in fast 100% der Fälle aber ein Pflichtteil zu. Hat er den bekommen?
b) Es existiert ein Berliner Testament, bei dem sich die Ehegatten gegenseitig eingesetzt haben. Dann ist der Sohn Schlusserbe.

Was ist es denn nun? Sollten wir hier wirklich einen der gaaaaaaaaanz seltenen Fälle haben, wo jemand entschädigungslos enterbt werden konnte?

Gruß, Heiko