Die Mietkaution ist weg

Hallo erstmal an alle und einen schönen dritten advent!!!
darf ein zwangsverwalter mit dem ein Mietvertrag abgeschlossen wurde und dem man eine Kaution bezahlt und auch eine Quittung bekommt diese an ein Insolvenzverwalter weitergeben und somit in die insolvenzmasse einfließen lassen?
1.Der zwangsverwalter verweißt auf den neuen Eigentümer
Wann verjährt der anspruch gegenüber dem Zwangsverwalter da er von verjährung spricht.
Mietvertrag 08…2003.

Hallo,

der VM hat die Kaution getrennt von seinem Vermögen anzulegen, damit sie vor evtl. Gläubigern sicher ist.
Wenn er das nicht getan hat und man schon ausgezogen ist siehts mau aus.

Anlage der Mietsicherheit
http://www.mieterschutzbund-berlin.de/8_3_1.html
„…Aufgrund der Zweckbestimmung der Kautionsleistung ist diese gemäß § 551 Abs. 3 BGB ist die Kaution vom Vermögen des Vermieters getrennt anzulegen. Der Schutz vor Gläubigern des Vermieters muss gewährleistet sein. Soweit die Kaution als Mietsicherheit kenntlich ist, unterliegt sie einem Pfändungsverbot und im Falle der Insolvenz des Vermieters gemäß § 47 InsO einem Aussonderungsrecht…“

Hat er das nicht gemacht:
http://www.verbraucherrunde.de/bgh-mietkaution-in-de…

Gruß
Maja

Hallo,

da die Mietkaution eigentlich treuhänderisch verwaltet und auf einem Sonderkonto eingezahlt werden soll, wäre das normalerweise nicht möglich.

Leider hat der BGH aber Ende 2007 entschieden, dass der Mieter sich selbst darum kümmern muss, ob der Vermieter dies auch einhält. Wenn dem nämlich nicht so ist, dann fließt das Geld tatsächlich in die Insolvenzmasse mit ein.

BGH 20.12.2007 (Az. IX ZR 132/06)

Gruß!

Horst