Abgabefrist war der 31 .01.2023, ab dem 01.01.2025 gilt die neue Grundsteuer. Wir haben ein Grundstück in einer Wochenendsiedlung mit ca. 110 Eingentümer. Die Steuererklärung haben wir fristgemäß abgegeben, der neuer Bescheid ist eingegangen.
Aber: so wie mir bekannt ist, ca. die hälfte der Besitzer haben das nicht erledigt.(Die meisten sind ältere Leute, die mit dem Verfahren nicht vertraut waren) Was droht denen jetzt? Nachzahlung, Verspätungszuschlag, Zwangsgeld, Bußgeldverfahren oder sogar eine Steuerstrafverfahren?
Servus,
und was für Gruselfilme kuckst Du sonst so? Ungefähr die, wo ein schwarzer Geist aus dem Finsteren ruft „Huuuuh! Ich bin der Bundesoberkriminalpolizist und sperre Dich ein bei Wasser und Brot, bis Du Dich unterwirfst!“ usw. usw.
Wie Du weißt, setzt das Finanzamt den Messbetrag und das kommunal zuständige Amt (Stadtsteueramt oder Grundsteuerstelle der Gemeindeverwaltung oder irgendwas Entsprechendes) die Grundsteuer fest. Dieses Konstrukt in der Nachfolge des mittelalterlichen Feudalwesens führt dazu, dass die ganze Festsetzerei ein zahnloser Tiger ist: Die kommunalen Behörden reagieren mechanisch auf die Messbescheide, und wo kein Messbescheid ist, sehen sie keinen Handlungsbedarf. Die Finanzämter, denen keine Zahlung vorenthalten wird, weil an sie keine Zahlung zu leisten ist, sanktionieren keine Schlamperei in diesem Zusammenhang - es betrifft sie ja nicht.
Es wird irgendwann im Lauf der kommenden ca. drei Jahre (angesichts der Auslastung der Finanzbehörden kaum früher) eine Erinnerung an die Abgabe der Steuererklärung ergehen, und wenn man darauf lange genug nicht reagiert, vielleicht noch eine mit Zwangsgeldandrohung und viel später noch eine mit Zwangsgeldfestsetzung. Das muss man dann übrigens nicht zahlen - es genügt, wenn man zum Zahlungstermin stattdessen eine Steuererklärung übermittelt. Eine der bleibenden Erinnerungen aus meinem Nähkästchen ist die ESt-Erklärung, die ich für einen Mandanten angefertigt habe, während dieser mitsamt Vollzugsbeamten im Wartebereich saß und die Guppys im Aquarium bewunderte, und der VZ nahm ihn dann doch nicht in Erzwingungshaft, als er sah, dass er eigenhändig die vorgelegte Steuererklärung unterschrieb. Kurzer Sinn: Es wird nix so heiß gegessen wie es gekocht ist.
In diesem Sinne
MM