Die neue Grundsteuererhebung

Hallo,

was Du wahrscheinlich meintest: warum muss ich Daten ans Finanzamt melden, die bei irgendwelchen anderen Behörden schon vorliegen. Genauer gesagt: die dort offensichtlich vorliegen, weil man sie - zumindest in NRW - zum Teil sogar ausgedruckt mitgeschickt bekommt.

Antwort 1: entweder hat es der Gesetzgeber verabsäumt, ein Gesetz in die Welt zu setzen, das
bspw. die Amtsgerichte (als grundbuchführende Stelle) und die Bauämter verpflichtet, die entsprechenden Daten weiterzugeben.

Exkurs in Kurzfassung: Bürgern ist alles erlaubt, was nicht verboten ist. Behörden ist nur erlaubt, was ihnen qua Gesetz, Verordnung o.ä. erlaubt ist.

Antwort 2: die von den unterschiedlichen Behörden genutzten Softwarelösungen sind so unterschiedlich, dass es nicht möglich ist, Angaben zum Grundstück oder zum Bauwerk, die in den Datenbanken bspw. des Amtsgerichtes vorhanden sind, in die Produktionsumgebung der IT der Finanzämter zu übertragen.

Gruß
C.

Moin mon,
imho sollte die neue Grundsteuer doch „neutral“ umgesetzt werden.
Da lese ich heute in der zeitung, mit namentlich genannten Beispielen, von Erhöhungen
um das vier oder sogar das 5 Fache!
Das würde mich aus den Puschen hauen.

Hat dazu schon jemand etwas aus NRW gehört? Oder eigene Erfahrungen?
Welche Rolle spielt denn das Baujahr?
Kernsanieung bei einem alten Kasten = Baujahr? Oder?
ich krieg noch graue haare bei dem Schxxx
d

hi,

was bedeutet das für dich?

Dass alle das gleiche bezahlen, wie vorher?
Dass keiner mehr bezahlt, bestenfalls jemand weniger?
Dass in Summe alle wieder das gleiche zahlen, nur neu verteilt?

ausgewählt unpassende Beispiele oder realistische Szenarien?

grüße
lipi

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ist das alles was Du zum Thema zu sagen hast? :unamused:

2 x ja, der neue Bescheid kam die Tage. Höhe: unverändert

Gratulation !!
Sowas hört der Vater doch sehr gerne.
Darauf einen Dujardin !
Prost. :tumbler_glass: :beer: :wine_glass: :cocktail:

Die Höhe der Grundsteuer hängt schlussendlich von den Hebesätzen ab, die jede Gemeinde für sich bestimmen kann.
Die Grundstückswerte für die Grundsteuer werden sich sicher gewaltig erhöhen, weil bis zu dem bekannten Verfassungsgerichtsurteil die Wertverhältnisse vom 01.01.1964 (!) zugrunde gelegt wurden.
Wenn nun das Aufkommen der GrdSt nicht steigen soll, müssen die Kommunen ihre Hebesätze senken.

Hallo Rainer,
schlage mich gerade mit ELSTER rum. Warte jetzt auf Post von denen.
Nach Erhalt werde ich mich durch den Fragebogen arbeiten und hoffen möglichst umgehend einen tragbaren Beschluß zu bekommen.
Schaun mer mal.
dignam

2 Beiträge wurden in ein neues Thema verschoben: Kosten Grundbucheintragung nach Erbschaft

Das tun sie ja auch.

Vorliegend geht es um was ganz anderes: Nachdem die bisherige Bewertung von Grundstücken bei allen Unzulänglichkeiten immerhin nachvollziehbar war, ist es die jetzige zumindest anhand der Bruchstücke, die im Elster-Portal abgefragt werden, eben nicht mehr: Wer hier eine Steuererklärung abgibt, stößt damit nur das Rödeln einer Black Box an, bei dem am Ende irgendwas herauskommt, das er schlicht nicht überprüfen kann, weil nicht nachvollziehbar ist, was die rödelnde Black Box mit seinen Angaben gemacht hat.

Schöne Grüße

MM

Ich zweifle, ob dieses „Rödeln einer Blackbox“
einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nach dem Gleichheitsgrundsatz standhält.
Bei den bisherigen Einheitswerten (die ich 6 Jahre lang ermitteln musste) hatte ich allerdings auch meine Zweifel.

Ja, deswegen wurde der ganze Zirkus ja angeleiert.

Das Schlimme ist, dass der Hebel, der hier mal wieder angesetzt wird, der Hl. Gleichbehandlungsgrundsatz ist, den die Väter des Grundgesetzes für alles Mögliche, aber jedenfalls nicht dafür gedacht hatten…

Schöne Grüße

MM

Das Absurde ist ja, dass das neue Verfahren letztlich nicht besser (im Sinne von „näher an der Realität“) ist, sondern nur die falschen Daten etwas frischer sind. Man nehme nur die Komponente „Bodenrichtwert“, dessen Ermittlung eigentlich mehr mit Raten als mit Schätzen zu tun hat. Exemplarisch kann ich mal wieder meine Wohnung in Düsseldorf nehmen, wo für das fragliche Grundstück ein Bodenrichtwert von inzwischen 2.900 Euro angesetzt wird und 10 Meter weiter auf der anderen Straßenseite bei exakt gleich alter Bebauung, Lage und Erschließung ein BRW von 2.100 Euro gilt (vor zehn Jahren war es übrigens jeweils ein Drittel).

Gruß
C.

Ist doch logisch: Die Leute wollen näher bei Dir leben und sind bereit dafür einen höheren Preis zu zahlen…

Weil sowieso jeder weiß, dass man weder für 2100 Euro noch für 2900 Euro Quadratmeterpreis Bauland in der Düsseldorfer Innenstadt bekommt, ist es auch schon egal wie daneben die Bodenrichtwertberechnung ist - außer natürlich für Dich, weil Du mehr Grundsteuer als die Nachbarn gegenüber bezahlen musst.

Der Unterschied zum Einheitswert ist vor allem, dass die 1935 zu dessen Ermittlung eingesetzte Arbeitskraft vergleichsweise wohlfeil war, d.h. man konnte sehr viel näher an den „realen“ Verhältnissen (was immer das auch sein mag) arbeiten, weil es möglich war, riesige Haufen von Empirie zusammenzutragen. Die Hl. Ungleichbehandlung ergab sich nicht so sehr aus der Einheitsbewertung, sondern eher daraus, dass die Hauptfeststellungen 1940, 1945, 1950, 1955, 1960 usw. ausgefallen sind.

Witzige Geschichte: ich lasse die Grundsteuer einfach von meinen Mietern bezahlen und schaue derweil der Immobilie beim Teurerwerden zu. Im übrigen wird die Höhe der Grundsteuer generell überschätzt. Da fallen um die 85 Euro im Quartal an.

Zumindest bei einer Neuvermietung achten Mieter auf die Gesamtkosten und zahlen Dir entsprechend weniger Kaltmiete wenn die Nebenkosten höher sind.

Wieso die Immobilie auf dem Markt teurer werden sollte weil realitätsferne Beamte einen höheren Bodenrichtwert festlegen, solltest Du auch mal erklären.

Da mache ich mir aus mehrere Gründen wenig Sorge. Erstens habe ich die Miete seit knapp acht Jahren nicht einmal erhöht und das in einem der begehrtesten Mietmärkte Deutschlands und bei einer Wohnung in einer der besten Lagen der Stadt mit rd. 300 qm Rasenfläche drumrum und bei Mietern, die in unmittelbarer Nähe der Wohnung arbeiten. Es gebe also wenig Anlass dazu, dass sich meine Mieter eine neue Wohnung suchen müssen und ich mir über Neuvermietung Gedanken machen muss.

Zweitens basiert Dein ganzer Satz auf einer völlig falschen Annahme und drittens zahlen alle Mieter die Grundsteuer über die Betriebskosten mit, so dass Deine Einlassung auch aus dem Grunde für die Tonne ist.

Das ist eine Kausalkette, die Du hergestellt hast.

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Ich erlaube mir den Hinweis, dass die Einheitswerte der Grundstücke nach den Wertverhältnissen zum 1.1.1964 (Hauptfeststellung) festgestellt wurden.
Die Bewertungsarbeiten wurden von Mitarbeitern des sogen. „gehobenen Dienstes“ (Inspektoren-Laufbahn) in jahrelanger Arbeit mühsam durchgeführt.

Ebent.

Auf die Hauptfeststellung zum 01.01.1935 folgte die auf den 01.01.1964, obwohl zum Konzept des Einheitswertes eine Hauptfeststellung alle fünf Jahre gehört hätte.

Aber die Hauptfeststellungen auf den 01.01.1940, 1945, 1950, 1955 und 1960 sind aus verschiedenen Gründen wie bereits berichtet ausgefallen,

Und nachher gab es auch nicht mehr so schrecklich viele.

Vom Konzept her war aber die Sache mit dem Einheitswert 1935 etwas viel Pragmatischeres und viel näher an den realen Verhältnissen als das derzeit notdürftig zusammengeschusterte Elend, das sich überhaupt nicht am benötigten Inhalt, sondern nur an der höchstrichterlich vorgegebenen Form orientiert.

Schöne Grüße

MM