Hallo!
Darf ich dazu eine off-topicfrage stellen, die hier thematisch rein passt und kurz und bündig beantwortet werden kann?
Entstehen Kosten und wenn ja in welcher Höhe, wenn man sich als Erbin eines Anteils eines Grundstückes schon einmal ins Grundbuch eintragen lässt? Die Frage des Erbes und Anteils ist eindeutig geklärt, möglich wäre es.
(Bundesland Brandenburg)
Ob man sich als (Teil-)Eigentümer nur für sich eintragen lassen kann und ob das was kostet, beantwortet Dir am Montag das zuständige Grundbuchamt beim Amtsgericht. Einfach anrufen, dann hast Du die genaue und sichere Information.
Was war die Grundlage für den Eigentumsübergang? Ein Kaufvertrag? Oder eine Erbschaft?
Beim Erbgang könnte es sein, dass der Erbschein oder das Testament ausreichen.
Ja, natürlich.
Die Frage schwelte schon ein paar Tage und der andere Thread hatte die getriggert und ich habe gefragt. Sicherlich ist Deine die beste Idee!
Ein Testament ist nur gültig, wenn es entweder handschriftlich verfasst ist oder von einem Notar beglaubigt. Das könnte hier allerdings durchaus der Fall sein.