Hallo!
Ja, volle Zustimmung!
Z. B. meine Mutter ist eine sogenannte „Vertriebene“, 1942 geboren.
Erinnerung daran hat sie kaum. Sie ist vor paar Jahren mit ihrem Vater, der über 90 ist, mal nach Polen gefahren, um sich ihre ursprüngliche Heimat und das Geburtshaus anzusehen.
Die Beiden haben sich dann auch das Haus angesehen, in dem die früher gewohnt haben, und mit den derzeitigen Bewohnern gesprochen, soweit das möglich war.
Die beiden sind dann aber ganz schnell wieder abgereist, weil das Haus völlig abgewirtschaftet war, und sogar teilweise noch die alten Möbel von vor 1940 drin standen.
Also nur mal angesehen, Guten Tag gesagt, und ganz schnell wieder weg.
Nach meiner Einschätzung haben die Polen schon ganz schöne Angst, dass da irgendwelche Rückforderungen kommen, was auch nicht ganz unbegründet ist.
Allerdings denke ich, wie schon richtig geschrieben, dass es weniger irgendwelche Rentner sind, die da in ihre Heimat zurückwollen,
sondern das Problem werden findigen Rechtsanwälte sein, die Erben von den vertriebenen Grossgrundbesitzern suchen und beschwatzen, irgendwelche Entschädigungen einzuklagen. Da lassen sich dann ev. Provisionen in Millionenhöhe verdienen, wenn es klappt.
Ich selbst habe mich mit dem Thema nicht weiter beschäftigt, weil das für mich Vergangenheit ist,
aber wer das machen will, sollte als erstes man nach der „preussische Treuhand“
im Internet suchen.
Grüße, Steffen!