Hallo nochmals liar,
diese lange aw werde ich mal lieber offline bearbeiten um mal auch etwas nachzulesen …
ich sehe es so, das hier die getroffen werden (wie du auch sagst), die ehrlich sind. die die getroffen werden sollen (illiegale betätigung am bau - so heisst das gesetz!), gehen das ganz locker an, denn:
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der illegale arbeitet weiter illegal, das weiss auch der bauempfänger, er nimmt es ja auch in kauf, keine ausgaben geltend machen zu können ohne rechnung, deshalb wird er auch nichts einbehalten für den fiskus
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die grossen baufirmen bekommen alle eine freistellungs-
bescheinigung, weil sie einen StB haben und ihre lohnsteuern und KSt-VZ eh pünktlich zahlen es sei denn, der schröder springt bei insolvenz mit einer hermesbürgschaft heran…
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die gelackmeierten sind die kleinen personenunternehmen, welche mit dem bischen subunternehmertum gerade ihre existenz sichern. sicherlich wird der mehraufwand des abzugs und wiederholen vom FA hier zu unausweichlichen problemen führen. manche kleinen „bausubbies“ schaffen es schon kaum ihre buchführung monatlich zusammenzustellen, da sie neben arbeiten auch leben muessen.
der erste versuch des gesetzgebers (§50a Abs.7 EStG) ging dabei
so gründlich schief, dass die bundesregierung die
nichtanwendung
dieser regelung verlautbarte.
bitte auf der zunge zergehen lassen: die exekutive erklärt die
nichtanwendung einer durch die legislative geschaffenen norm,
abschaffung der gewaltenteilung, ein echter knaller! was
hindert den steuerbürger, ebenso zu verfahren ?
das muss ich mal recherchieren…
hat man da nicht einfach gläubiger und schuldner gewechselt?
ich meine, da kann sich doch der gesetzgeber auch mal vertun,
das schaffen sogar auszubildene im ersten lehrjahr *LOL*
die deutschen steuer- und abgabenlasten sind zu hoch!
es wird immer ausreichend motivation geben, steuer- und
sozvers-lasten zu vermeiden, wenn es wirtschaftlich attraktiv :ist.
tja, die „da oben“ haben halt noch nie richtig wirtschaften
müssen. der gesetzgeber dreht mal eben an der SV schraube,
das bringt mrd. in die kasse, kostet doch aber nicht so viel?
meisten kostet es genausoviel wie es bringt, denn die unter-
nehmer die lohnlastig produzieren (gerade der bau) haben
zwar meist einen schönen rohgewinnaufschlag aufs material,
zieht man dann aber die lohn( UND neben)kosten ab, bleibt für
die restlichen kosten kaum noch was.
das problem: will der unternehmer dem maurer bei vollauslastung
3.000 netto geben, muss er (bei 13,5% KK und bei St.Kl- IV)
insgesamt ~ 6000 DM berappen und siehe da, von der summe gehen gerade mal 50% ( und wir sind hier in der unteren progression!!!) prozent an den arbeiter, der rest geht zapp zarapp an diverse kassen. das ist nicht schön und kostet schon mal mut weiterzumachen (selber miterleben muessen!)
wie aber soll das denn ein politiker auch ernsthaft anders
regeln wollen, wenn er nicht einmal selbst dem von anfang an
durch einen sogenannten generationsvertrag falsch konzipierten
sozvers-system unterliegt.
ja, das ist das problem, vor 40 jahren hat bestimmt keiner
daran gedacht, das jetzt die leute alle fast 80 werden und
immer weniger kinder kommen --> potenzierung des problemes:
mehr alte die älter werden.
das ganze lässt sich schon lange nicht mehr durch umlagefinanzierung realisieren (ökosteuer für die rentner?).
zweites problem: es gibt zu viele die nicht einzahlen und
trotzdem fett kassieren (beamtentum). der gemeine beamte hat
bestimmt mehr netto auf der hand als der durchschnittliche
arbeitnehmer und bekommt zusaetzlich noch eine pension geschenkt.
alle menschen sind gleich, manche sind etwas gleicher …
es wurde auch nicht einkalkuliert, das immer mehr der dienst-
leistungssektor überhand nimmt und hier sind mehr selbstständig
als angestellt als in allen anderen sektoren. dadurch ergibt
sich, das immer mehr für ihr alter selber vorsorgen und nicht
an der umlage teilnehmen (zurecht, denn nur das ist das gerechte
system!).
da frage ich mich folgendes: schröder und fischer bereisen die
welte und sammeln andenken überall, waren sie schon einmal mit
der fähre in schweden? da glänzt das SV system mit gerechtigkeit
und einfachheit und keiner lebt von schwarzarbeit am existenz-
minimum.
dort bekommt jeder seine staatliche mindestrente, wer mehr will
muss selber vorsorgen, allg. bürgerpflege (soziales und kultur)
wird vom staat getragen, der natuerlich eine üppige steuer
einnimmt. eine breite steuerbemessungsgrundlage führt aber zur
objektiven gleichbesteuerung denn keiner fühlt sich verarscht
wie bei uns, wo jeder denkt, der andere kann mehr abschreiben
als er. steuergerechtigkeit in den köpfen bringt meist mehr als
auf dem papier.
im übrigen ist es in deutschland ein wahnsinn wieviel bürokratie
herscht, überall muss man nach tabellen zahlen und einkommen
angeben um leistungen zu erhalten, dann muss man zuzahlen etc.
im endeffekt kassieren div. einrichtungen nchmals kräftig vom
netto ab, was nur zur subjektiven ungerechtigkeit in den köpfen
führt.
ich empfehle unbedingt einmal das komplette lesen des kirchhof-
steuerentwurfs. der schmeisst sogut wie alle lenkungsnormen
aus dem steuergesetz. dann bleibt mehr steuer beim schicken
niedrigen steuersatz, was zu weniger sv führt etc.
es bedarf halt mal jd. der nicht nur änderungs / entlastungs-
gesetze bringt, sondern komplett neues einführt, auch wenn es
anfangs schwierigkeiten bringt.
die liste der auftauchenden fragen erweitere ich noch um:
was genau sind denn bauleistungen im sinne von §48 estg ?
auch der verkauf von baumaterial von baumärkten usw ?
nein, dafür gibs dicke listen im gesetzentwurf und verweise
ins SGB!
kurz, bauleistung:
- gewerblich
- am bauwerk
- werkleistung oder zumindest werklieferung
- arbeiten am grund und boden wenn nebenleistung
wie soll der auftraggeber erkennen, dass die vorgelegte in :kopie oder im original vorgelegte freistellungscheinigung :tatsächlich echt oder (noch) wirksam ?
ich denke mal, die wird wie der SV ausweis mitzuführen sein, wenn man die abrechnung macht. m.W. soll die max. 3 jahren gelten.
wann erhält der bauleister eine generelle, wann eine
auftragsspezische freistellungsbescheinigung ?
auf formlosen antrag, wenn:
a) steuerlicher vertreter (man hat eingesehen, das es kompliziert wird!)
b) seinen mitwirkungs-nachweispflichten nachkommt und pünktlich zahlt
oder
a) w.o.
c) keine LSt oder EStVZ produziert weil einmannbetrieb und exitenzgrnder
alles in allem ermessensentscheidungen ohne grundlage aus BMF erlassen etc. also viel zuendstoff für die rechtsbehelfsstellen.
habe am freitag unseren FÄ arbeit verschafft (ein paar dutzend freistellungsanträge), mal sehen ob die überhaupt schon den neuen gesetzestext haben, was ich nicht glaube…
selbst sparbuchbesitzer sind unternehmer nach §2 ustg.
die finanzverwaltung wird den betroffenen je nach haushaltslage
später schon sagen, ob sie zum auserwähten personenkreis
gehören.
lt. gesetzentwurf ist das EFH ausdrücklich ausgeschlossen…
ich denke nur jetzt schon an die fälle, in denen
meinungsver-schiedenheiten zwischen bauleister und auftraggeber
über den zeitpunkt der abnahme be-stehen. oder wenn bei
nachträglichen änderungen der auftragssumme zu prüfen ist, ob
die ursprüngliche und/oder eine lfd. steueranmeldungen zu
berichtigen/ergänzen/erstellen ist.
ich denke jetzt schon an die problematik, vorlage der
abzugsquittung beim FA und überzeugung das LSt der letzten
3 monate durch verrechnung ausgeglichen ist weil geld schon
beim FA 3 bundesländer weiter eingegangen ist. an die
vielen telefonate wegen fehlerhafter VZ und SZ mag ich noch
nicht denken, auch nicht an die unordentlichen bauunternehmer
die IST-versteuerer sind und bei denen man nachfragen muss
ob was einbehalten wurde um ggf. USt fällig werden zu lassen.
wer ist/wie ist das gemeint? steuerlicher vertreter nach
eu-ustg – mit der erfüllung steuerlicher nationaler :steuerlicher pflichten beauftragter steuerberater ?
lt. gesetzentwurf soll derjenige der freistellung haben will,
einen steuerlichen vertreter bestimmt haben. sicherlich, das
dass FA weiss, das sie einen kompetenten zoff-partner haben 
-…und bei unerwarteten folgeaufträgen nachträglich
steuerabzüge vornehmen müssen (falls er dann den folgeauftrag
überhaupt noch behalten wird!)
noch besser: wenn bei erstaufftrag nicht einbehalten wurde,
muss bei überschreitung mit zweitauftrag die 15% vom
ersten aufftrag mit beim zweiten einbehalten werden.
da freut sich der subbie, bekommt einen 2. auftrag und sieht
kein geld dafür… weil es insgesamt nur 30% des erstauftrags
ist.
toll wird auch, da viele subbies vorauszahlungen zum materialeinkauf veranschlagen, wird hier auch einbehalten oder geht man dann doch lieber mit dem bauherren einkaufen und er bezahlt, ohne das das FA was bekommt? der aufwand …
na, ich denke wir werden noch viel freude haben an der
neuen regelung und an der regierung überhaupt.
schönen gruss vom
showbee