Die neuen § 48 ff. EStG - ÜBEL UND WAHNSINN!?

hallo ihr,

habe letztens was über abzuege bei bauleistungen gelesen, welche
ab dem 1.1.2002 für rechnung des FA getätigt werden müssen.

nun habe ich mir diesbezueglich beim BMF das merkblatt im PDF
format runtergeladen und bin mal wieder vom dumpfsinn fasziniert!

die sache gibs zum laden hier:

gesetzentwurf:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage6913/Ges…

und merkblatt:
http://www.bundesfinanzministerium.de/Anlage7352/Mer…

von der idee ist es ja sehr löblich, säumige steuerzahler mit solchen maßnahmen zu treffen. imho werden gerade viele subunternehmer besch… und die können dann nicht ihren steuerlichen pflichten in dem maße sie sollten.

nun stellt sich die frage, ob es sinnvoll ist, das dt. steuerrecht noch weiter zu verkomplizieren. eichel und schröder haben da scheinbar keine skrupel. da werden mal eben ein paar §§ ins EStG eingefügt, deren auslegeung die gerichte beschäftigen wird, deren ausführung das finanzamt graue haare bringt und den bauleistungsempfänger beim bauen noch mehr arbeit kostet.

ich will mal kurz zusammenfassen, was geplant ist:

  • bauleistungen
  • empfänger ist unternehmer i.S.d. § 2 UStG (was natuerlich den
    wohnungsvermieter NICHT ausschliesst, aber private!)
  • leistender ist ein in/ausländischer baumensch

sollte der leistungsempfänger, also der der einzubehalten hat,
nicht mehr als 5000 Euro leistungen empfangen, brauch er den
abzug nicht tätigen, genauso, wenn das finanzamt eine freistellungsbescheinigung ausgestellt hat (auf forml. antrag)

sonst beträgt der abzug 15% vom bruttobetrag!!! auf den abzug ist KEIN soli fällig - die regelung ist doch drollig, oder?

der abzug wird nun immer am 10. nach ablauf des monats fällig beim FA, in dem die gegenleistung (bezahlung) ausgeführt wurde.

die summe, welche nun beim finanzamt liegt, wird dann vorrangig
auf vom leistungserbringer zu entrichtende lohnsteuer, KSt- KSt-VZ und auf die selber fälligen abzugsbetraege angerechnet.

hört sich doch alles recht schick an, oder?

nun ja, folgende fragen bleiben:

freistellungsbescheinigung gibs auf formlosen antrag, wenn der
bauleistungserbringer einen steuerlichen vertreter hat. wozu diese regelung?

der leistungsempfänger haftet im übrigen für zu niedrig oder gar nicht einbehaltene abzugsbeträge. im gleichen punkt muss er aber objetiv entscheiden, ob er im jahr voraussichtlich noch für bis zu 5TEuro leistungen empfängt. in der regel wird der leistungsempfänger aus furcht vor haftungsfragen immer einbehalten, oder?

warum wird der betrag vom bruttobetrag erhoben? im endeffekt bekommt der baumensch von 116.000 DM cash 98.600 DM, muss aber nochmals 16.000 USt abführen, bleiben ihm zum wirtschaften 82.600 DM übrig. dies bedeutet einen abzug vom rechnunsbetrag i.H.v. 17,4%.

was ist nun, wenn der leistendes verlustvorträge und keine arbeitnehmer hat? anrechnung auf UStVZ ist nicht vorgesehen.

ich denke die regelung wird die kleinen baumenschen erhöht treffen, wenn sie keine freistellungsbescheinigung des FA vorlegen können.

und da liegt der folgende knackpunkt. lt. broschüre des BMF gibts die freistellungbesch. vom FA für max. 3 jahre, wenn der baumensch nicht gg. seine anzeige und mitwirkungspflichten verstößt (§§90 u. 138 AO).

säumige entrichtung von USTVZ und LST ist nicht erwaehnt?!
was ist eine verletzung der mitwirkungspflichten? 2 mal die UStVA erst am 20. abgegeben?

was ist bei tauschleistungen? baue dir das carport du gibst mir dein auto? wie wird hier der abzug sichergestellt? wird hier das ersatzrad beim FA abgeliefert?

ich denke, die steuerberatenden berufe werden hier viel handlungsbedarf und beratungsbedarf der mandanten spüren.

ich freue mich schon auf die praxis, telefonate mit den div. FÄ die nicht steuerschulden verrechnen wollen, weil bei denen noch nichts gebucht ist.

na toll, vielen dank herr eichel!

auf eure vielen meinungen freut sich

der showbee

Tach,

Typisch, da wird ein dämlicher bürokratischer Wust von Gesetzen erlassen, die die Schwarzarbeit eindämmen sollen, und was wird damit erreicht?!

Ganau das Gegenteil: Allein schon aus dem Grund, das man als Aufftraggeber und Bauherr von dem bürokratiemonster von Eichel bzw. dessen Staatssekretären (ich schätze die Phantasie dieser lebenden Büroklammer nämlich nicht annähernd so hoch ein, das diese Regelung aus seinem Hirn stammen kann) die reinsten Alpträume bekommt, wird man doch erst Recht seinen Aufftrag schwarz vergeben!

Meine Meinung - Übrigens uch aus den Speckrollen :wink:

CU - Volker

§§48 ff EStG steuerabzug von bauleistungen
lieber mitstreiter showbee,

ein paar worte vorweg:
kaum findet der gesetzgeber ein paar schwarze schafe, die ganz locker die das nach seinem verständnis deutschland zustehende steuer-/sozvers-aufkommen zu unrecht schmälern, wird schnell eine „missbrauchsregelung“ geschaffen und dabei (nicht zum ersten mal) insbesondere der rechtschaffende steuerbürger belastet (neben dem eigentlichen übel wird auch „das gesunde fleisch weggeschnitten“).
der erste versuch des gesetzgebers (§50a Abs.7 EStG) ging dabei so gründlich schief, dass die bundesregierung die nichtanwendung dieser regelung verlautbarte.
bitte auf der zunge zergehen lassen: die exekutive erklärt die nichtanwendung einer durch die legislative geschaffenen norm, abschaffung der gewaltenteilung, ein echter knaller! was hindert den steuerbürger, ebenso zu verfahren ?
das grundlegende problem sind doch zu hohe deutsche steuer- und sozvers-lasten. es darf eben nicht sein, dass es günstiger ist, jemanden „schwarz“ (also beispielsweise auch ohne die möglichkeit, eine steuermindernde abzugsfähige betriebsausgabe geltend machen zu können) als einen deutschen gesetzestreuen unternehmer mit „allem drum und dran“ zu beschäftigen. die deutschen steuer- und abgabenlasten sind zu hoch! es wird immer ausreichend motivation geben, steuer- und sozvers-lasten zu vermeiden, wenn es wirtschaftlich attraktiv ist.
wie aber soll das denn ein politiker auch ernsthaft anders regeln wollen, wenn er nicht einmal selbst dem von anfang an durch einen sogenannten generationsvertrag falsch konzipierten sozvers-system unterliegt. es bedarf nur wenig phantasie zu erkennen, wie einfach es politikern, richtern und beamten fallen muss, anderen sozvers-lasten aufzubürden, wenn sie selbst nicht diesen regelungen unterliegen.
den steuerabzug auf bauleistungen gesetzlich vorzuschreiben, ist doch für diese herr-schaften nur noch ein klacks.

die liste der auftauchenden fragen erweitere ich noch um:
was genau sind denn bauleistungen im sinne von §48 estg ? (auch der verkauf von baumaterial von baumärkten usw ?
wie soll der auftraggeber erkennen, dass die vorgelegte in kopie oder im original vorgelegte freistellungscheinigung tatsächlich echt oder (noch) wirksam ?
wann erhält der bauleister eine generelle, wann eine auftragsspezische freistellungsbescheinigung ?

kommentare und lösungsvorschläge zu offenen fragen:

>>bauleistungsempfänger ist unternehmer i.S.d. § 2 UStG (was den wohnungsvermieter NICHT ausschliesst, aber private!)
-> selbst sparbuchbesitzer sind unternehmer nach §2 ustg. die finanzverwaltung wird den betroffenen je nach haushaltslage später schon sagen, ob sie zum auserwähten personenkreis gehören.

>>auf den abzug ist KEIN soli fällig - die regelung ist doch drollig, oder?
-> ist wirklich drollig, das soll wohl insbesondere in dba-fällen, anträge auf erstattung an das bundesamt für finanzen reduzieren (sich selbst hilft man ja auch gerne)

>>der abzug wird nun immer am 10. nach ablauf des monats fällig beim FA, in dem die gegen-leistung (bezahlung) ausgeführt wurde.
-> die burschen schrecken vor nichts zurück ! auf die zahlung abzustellen wäre einfacher und schon damit sinnvoller. ich denke nur jetzt schon an die fälle, in denen meinungsver-schiedenheiten zwischen bauleister und auftraggeber über den zeitpunkt der abnahme be-stehen. oder wenn bei nachträglichen änderungen der auftragssumme zu prüfen ist, ob die ursprüngliche und/oder eine lfd. steueranmeldungen zu berichtigen/ergänzen/erstellen ist.

>>freistellungsbescheinigung gibs auf formlosen antrag, wenn der bauleistungserbringer ei-nen steuerlichen vertreter hat. wozu diese regelung?
-> wer ist/wie ist das gemeint? steuerlicher vertreter nach eu-ustg – mit der erfüllung steuerlicher nationaler steuerlicher pflichten beauftragter steuerberater ?

>>der leistungsempfänger haftet im übrigen für zu niedrig oder gar nicht einbehaltene abzugsbeträge. im gleichen punkt muss er aber objektiv entscheiden, ob er im jahr voraussichtlich noch für bis zu 5TEuro leistungen empfängt.
-> …und bei unerwarteten folgeaufträgen nachträglich steuerabzüge vornehmen müssen (falls er dann den folgeauftrag überhaupt noch behalten wird!)

>>in der regel wird der leistungsempfänger aus furcht vor haftungsfragen immer einbehalten, oder?
-> na klar, nur so kann er sicher sein (oder sicher sein, dass der auftrag nicht zustande kommt?). ergibt sich sonst später in der betriebsprüfung, dass der bauleister nicht versteuert hat (und von der finanzverwaltung nicht in anspruch genommen werden kann), würde er ja unüberschaubare risiken eingehen.

Hallo nochmals liar,

diese lange aw werde ich mal lieber offline bearbeiten um mal auch etwas nachzulesen …

ich sehe es so, das hier die getroffen werden (wie du auch sagst), die ehrlich sind. die die getroffen werden sollen (illiegale betätigung am bau - so heisst das gesetz!), gehen das ganz locker an, denn:

  • der illegale arbeitet weiter illegal, das weiss auch der bauempfänger, er nimmt es ja auch in kauf, keine ausgaben geltend machen zu können ohne rechnung, deshalb wird er auch nichts einbehalten für den fiskus

  • die grossen baufirmen bekommen alle eine freistellungs-
    bescheinigung, weil sie einen StB haben und ihre lohnsteuern und KSt-VZ eh pünktlich zahlen es sei denn, der schröder springt bei insolvenz mit einer hermesbürgschaft heran…

  • die gelackmeierten sind die kleinen personenunternehmen, welche mit dem bischen subunternehmertum gerade ihre existenz sichern. sicherlich wird der mehraufwand des abzugs und wiederholen vom FA hier zu unausweichlichen problemen führen. manche kleinen „bausubbies“ schaffen es schon kaum ihre buchführung monatlich zusammenzustellen, da sie neben arbeiten auch leben muessen.

der erste versuch des gesetzgebers (§50a Abs.7 EStG) ging dabei
so gründlich schief, dass die bundesregierung die
nichtanwendung
dieser regelung verlautbarte.
bitte auf der zunge zergehen lassen: die exekutive erklärt die
nichtanwendung einer durch die legislative geschaffenen norm,
abschaffung der gewaltenteilung, ein echter knaller! was
hindert den steuerbürger, ebenso zu verfahren ?

das muss ich mal recherchieren…
hat man da nicht einfach gläubiger und schuldner gewechselt?
ich meine, da kann sich doch der gesetzgeber auch mal vertun,
das schaffen sogar auszubildene im ersten lehrjahr *LOL*

die deutschen steuer- und abgabenlasten sind zu hoch!
es wird immer ausreichend motivation geben, steuer- und
sozvers-lasten zu vermeiden, wenn es wirtschaftlich attraktiv :ist.

tja, die „da oben“ haben halt noch nie richtig wirtschaften
müssen. der gesetzgeber dreht mal eben an der SV schraube,
das bringt mrd. in die kasse, kostet doch aber nicht so viel?
meisten kostet es genausoviel wie es bringt, denn die unter-
nehmer die lohnlastig produzieren (gerade der bau) haben
zwar meist einen schönen rohgewinnaufschlag aufs material,
zieht man dann aber die lohn( UND neben)kosten ab, bleibt für
die restlichen kosten kaum noch was.

das problem: will der unternehmer dem maurer bei vollauslastung
3.000 netto geben, muss er (bei 13,5% KK und bei St.Kl- IV)
insgesamt ~ 6000 DM berappen und siehe da, von der summe gehen gerade mal 50% ( und wir sind hier in der unteren progression!!!) prozent an den arbeiter, der rest geht zapp zarapp an diverse kassen. das ist nicht schön und kostet schon mal mut weiterzumachen (selber miterleben muessen!)

wie aber soll das denn ein politiker auch ernsthaft anders
regeln wollen, wenn er nicht einmal selbst dem von anfang an
durch einen sogenannten generationsvertrag falsch konzipierten
sozvers-system unterliegt.

ja, das ist das problem, vor 40 jahren hat bestimmt keiner
daran gedacht, das jetzt die leute alle fast 80 werden und
immer weniger kinder kommen --> potenzierung des problemes:
mehr alte die älter werden.

das ganze lässt sich schon lange nicht mehr durch umlagefinanzierung realisieren (ökosteuer für die rentner?).

zweites problem: es gibt zu viele die nicht einzahlen und
trotzdem fett kassieren (beamtentum). der gemeine beamte hat
bestimmt mehr netto auf der hand als der durchschnittliche
arbeitnehmer und bekommt zusaetzlich noch eine pension geschenkt.

alle menschen sind gleich, manche sind etwas gleicher …

es wurde auch nicht einkalkuliert, das immer mehr der dienst-
leistungssektor überhand nimmt und hier sind mehr selbstständig
als angestellt als in allen anderen sektoren. dadurch ergibt
sich, das immer mehr für ihr alter selber vorsorgen und nicht
an der umlage teilnehmen (zurecht, denn nur das ist das gerechte
system!).

da frage ich mich folgendes: schröder und fischer bereisen die
welte und sammeln andenken überall, waren sie schon einmal mit
der fähre in schweden? da glänzt das SV system mit gerechtigkeit
und einfachheit und keiner lebt von schwarzarbeit am existenz-
minimum.

dort bekommt jeder seine staatliche mindestrente, wer mehr will
muss selber vorsorgen, allg. bürgerpflege (soziales und kultur)
wird vom staat getragen, der natuerlich eine üppige steuer
einnimmt. eine breite steuerbemessungsgrundlage führt aber zur
objektiven gleichbesteuerung denn keiner fühlt sich verarscht
wie bei uns, wo jeder denkt, der andere kann mehr abschreiben
als er. steuergerechtigkeit in den köpfen bringt meist mehr als
auf dem papier.

im übrigen ist es in deutschland ein wahnsinn wieviel bürokratie
herscht, überall muss man nach tabellen zahlen und einkommen
angeben um leistungen zu erhalten, dann muss man zuzahlen etc.
im endeffekt kassieren div. einrichtungen nchmals kräftig vom
netto ab, was nur zur subjektiven ungerechtigkeit in den köpfen
führt.

ich empfehle unbedingt einmal das komplette lesen des kirchhof-
steuerentwurfs. der schmeisst sogut wie alle lenkungsnormen
aus dem steuergesetz. dann bleibt mehr steuer beim schicken
niedrigen steuersatz, was zu weniger sv führt etc.

es bedarf halt mal jd. der nicht nur änderungs / entlastungs-
gesetze bringt, sondern komplett neues einführt, auch wenn es
anfangs schwierigkeiten bringt.

die liste der auftauchenden fragen erweitere ich noch um:
was genau sind denn bauleistungen im sinne von §48 estg ? :frowning:auch der verkauf von baumaterial von baumärkten usw ?

nein, dafür gibs dicke listen im gesetzentwurf und verweise
ins SGB!

kurz, bauleistung:

  • gewerblich
  • am bauwerk
  • werkleistung oder zumindest werklieferung
  • arbeiten am grund und boden wenn nebenleistung

wie soll der auftraggeber erkennen, dass die vorgelegte in :kopie oder im original vorgelegte freistellungscheinigung :tatsächlich echt oder (noch) wirksam ?

ich denke mal, die wird wie der SV ausweis mitzuführen sein, wenn man die abrechnung macht. m.W. soll die max. 3 jahren gelten.

wann erhält der bauleister eine generelle, wann eine
auftragsspezische freistellungsbescheinigung ?

auf formlosen antrag, wenn:

a) steuerlicher vertreter (man hat eingesehen, das es kompliziert wird!)
b) seinen mitwirkungs-nachweispflichten nachkommt und pünktlich zahlt

oder

a) w.o.
c) keine LSt oder EStVZ produziert weil einmannbetrieb und exitenzgrnder

alles in allem ermessensentscheidungen ohne grundlage aus BMF erlassen etc. also viel zuendstoff für die rechtsbehelfsstellen.

habe am freitag unseren FÄ arbeit verschafft (ein paar dutzend freistellungsanträge), mal sehen ob die überhaupt schon den neuen gesetzestext haben, was ich nicht glaube…

selbst sparbuchbesitzer sind unternehmer nach §2 ustg.
die finanzverwaltung wird den betroffenen je nach haushaltslage
später schon sagen, ob sie zum auserwähten personenkreis
gehören.

lt. gesetzentwurf ist das EFH ausdrücklich ausgeschlossen…

ich denke nur jetzt schon an die fälle, in denen
meinungsver-schiedenheiten zwischen bauleister und auftraggeber
über den zeitpunkt der abnahme be-stehen. oder wenn bei
nachträglichen änderungen der auftragssumme zu prüfen ist, ob
die ursprüngliche und/oder eine lfd. steueranmeldungen zu
berichtigen/ergänzen/erstellen ist.

ich denke jetzt schon an die problematik, vorlage der
abzugsquittung beim FA und überzeugung das LSt der letzten
3 monate durch verrechnung ausgeglichen ist weil geld schon
beim FA 3 bundesländer weiter eingegangen ist. an die
vielen telefonate wegen fehlerhafter VZ und SZ mag ich noch
nicht denken, auch nicht an die unordentlichen bauunternehmer
die IST-versteuerer sind und bei denen man nachfragen muss
ob was einbehalten wurde um ggf. USt fällig werden zu lassen.

wer ist/wie ist das gemeint? steuerlicher vertreter nach
eu-ustg – mit der erfüllung steuerlicher nationaler :steuerlicher pflichten beauftragter steuerberater ?

lt. gesetzentwurf soll derjenige der freistellung haben will,
einen steuerlichen vertreter bestimmt haben. sicherlich, das
dass FA weiss, das sie einen kompetenten zoff-partner haben :wink:

-…und bei unerwarteten folgeaufträgen nachträglich
steuerabzüge vornehmen müssen (falls er dann den folgeauftrag
überhaupt noch behalten wird!)

noch besser: wenn bei erstaufftrag nicht einbehalten wurde,
muss bei überschreitung mit zweitauftrag die 15% vom
ersten aufftrag mit beim zweiten einbehalten werden.
da freut sich der subbie, bekommt einen 2. auftrag und sieht
kein geld dafür… weil es insgesamt nur 30% des erstauftrags
ist.

toll wird auch, da viele subbies vorauszahlungen zum materialeinkauf veranschlagen, wird hier auch einbehalten oder geht man dann doch lieber mit dem bauherren einkaufen und er bezahlt, ohne das das FA was bekommt? der aufwand …

na, ich denke wir werden noch viel freude haben an der
neuen regelung und an der regierung überhaupt.

schönen gruss vom

showbee