Die Notwendigkeit einer Attribuierung für „Public Domain“ und Creative Commons Zero (CC0) Lizenzen

Halo zusammen,

ich wolte überprüfen, ob man für den Lizebzen „Public Domain“ und Creative Commons Zero (CC0) keine Attribuierung brauncht. Ist das richtig, dass man ein Foto mit solche Lizenz beim geschäftlichen Gebrauch frei benutzen darf und keinen Author dabei nennen muss?

nutzen ist was anderes als den urheber weglassen. der urheber hat auch ohne nutzungsrechte immer noch anspruch darauf, genannt zu werden. und im übrigen gibt es derart viele verschiedene nutzungsbedingungen, dass man da nicht alle über einen kamm scheren kann. schau halt in die agb / lizenz rein.

Wenn der Urheber das wirklich so angegeben hat dann ist das unter den gegebenen Deed - CC0 1.0 Universal - Creative Commons Bedingungen zulässig.
Bedenke aber, das der Urheber natürlich die Lizensierung jederzeit auch ändern kann.

wie soll das bitte vor sich gehen? was einmal kostenlos im netz unterwegs ist kann man nicht zurückholen. wenn der vertrag (nichts anderes ist diese lizensierung) einmal geschlossen ist, kann man ihn nicht nachträglich ändern. und wie sollte der vertragspartner denn auch davon erfahren?