Dobrý den!
Was ist für einen Gläubiger am bequemsten: wenn die Zustellung eines Vollstreckungsbescheids vom Gericht veranlasst wird oder wenn er den Vollstreckungsbescheid selbst von einem Gerichtsvollzieher zustellen lässt? Geht das eine schneller als das andere?
Merci!
Highspeed24
Hallo,
was schneller ist weiss ich nicht, kann dir nur sagen, das die gebräuchlichste ist, dass die Zustellung vom Gericht veranlasst wird.
Mfg
Highspeed24
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ok thanx Speedy! owT
gebräuchlichste ist, dass die Zustellung vom Gericht
veranlasst wird.Mfg
Highspeed24
Frist abgelaufen?
High Speed, hi folks!
Wenn das Mahngericht einen Bescheid am 13.5. zustellt, muss dann der Widerspruch am 28.5. beim Mahngericht eingehen? Kann der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids beantragen, wenn der Einspruch erst am 1.6. eingeht?
Merci!
Hallo,
was schneller ist weiss ich nicht, kann dir nur sagen, das die
gebräuchlichste ist, dass die Zustellung vom Gericht
veranlasst wird.Mfg
Highspeed24
High Speed, hi folks!
Wenn das Mahngericht einen Bescheid am 13.5. zustellt, muss
dann der Widerspruch am 28.5. beim Mahngericht eingehen? Kann
der Gläubiger den Erlass eines Vollstreckungsbescheids
beantragen, wenn der Einspruch erst am 1.6. eingeht?
Highspeed24
Hallo,
der Mahnbescheid wird im §692 ZPO festgehalten.
Weiter steht im §694 ZPO dass ein verspätet eingegangener Widerspruch als Einspruch gesehen wird.
Im §700 ZPO ist festgehalten dass das Gericht den Einspruch dann zusammen mit dem Vollstreckunsbescheid an das zuständige Amtsgericht abgibt.
Mit Abluaf der Frist wird vom Gläubiger der Vollstreckungsbescheid beantragt. Der Vollstreckungsbescheid ist einem voläufigen Versäumnisurteil gleichzustellen. Daher ist gegen den Vollstreckungsbescheid kein Widerspruch mehr möglich sondern Einspruch. Daher wandelt sich ein zuspät eingesendeter Widerspruch zum EInspruch gegen den Vollstreckungsbescheid.
Bei jedem Ein/Widerspruch von Seiten des Beklagten wird dann das Verfahren an das zuständige Amtsgericht abgegeben und die Sache im Streitverfahren verhandelt.
Für weitere Fragen jederzeit,
Mfg
Highspeed24