hilf mir doch bitte bez. fair.
Der derzeitige 1 Punkteverdienst liegt bei ca. 30 tE oder ?
Wenn ich Beiträge für die Beitragsbemessungsgrenze von ca.
63tE (also mehr als das Doppelte) zahlen muss/darf, dann
bekomme ich
1,5 Punkte gutgeschrieben … oder ?
Oder eher nicht … Wo hast Du das denn jetzt her?
Das Durchschnittsentgelt aller Versicherten beträgt für das Jahr 2007 vorläufig derzeit 29.488,- Euro, also mit Deinen knapp 30.000,- Euro liegst Du richtig. D.h. wenn jemand im Jahr 2007 29.488,- Euro an beitragspflichtigen Einnahmen hat, bekommt er dafür einen Entgeltpunkt.
Aber wie kommst Du auf den Trichter, dass Du für die Beitragsbemessungsgrenze von 63.000,- Euro nur 1,5 Entgeltpunkte bekommst? Wenn Du im Jahr 2007 diesen Betrag als beitragspflichtige Einnahme bekommst erhälst Du dafür
63.000,- : 29.488,- = 2,1365 Entgeltpunkte
Hast Du im Jahr 2007 die Beitragsbemessungsgrenze erreicht, aber nur für sagen wir mal 8 Monate eingezahlt - weil Du z.B. vier Monate unbezahlten Urlaub genommen hast, nur mal angenommen!!! -, dann werden auch nur die beitragspflichtigen Einnahmen dieser 8 Monate durch das Durchschnittsentgelt geteilt, d.h. eingezahlt hast Du dann aus 42.000,- Euro (63.000 : 12 x 8 Monate). In diesem Fall bekommst Du dann für das Jahr 2007
42.000 . 29.488,- = 1,4243 Entgeltpunkte
Es wird immer die beitragspflichtige Einnahme des Jahres - unabhängig für wie viele Monate es eingezahlt wurde! - durch das Durschnittsentgelt geteilt, Punkt aus Ende. Begrenzungen gab es lediglich für besondere Zusatz- und Sonderversorgungssysteme der ehemaligen DDR, aber das zieht im Jahr 2007 nicht mehr.
inzwischen, ja. Warum sinken dann nicht meine Rentenbeiträge ?
Du willst mich nicht verstehen, oder? Diese Leistungskürzungen mussten vorgenommen werden, weil ansonsten der Beitrag auf nahe an die 24 % gegangen wäre. Ich habe doch bereits mehrfach gesagt, dass ich bezweifle, ob das System noch fair ist, oder nicht? Über diese Kürzungen ergibt sich ja auch u.a. der bereits mal von mir genannte Prozentsatz, wonach Renten nach heutiger Berechnung um ca. 25 % niedriger sind als wenn man sie nach dem Recht Mitte der 80er Jahre berechnen würde.
Evtl. weil meine Eltern zu den Blöden gehört haben, die eine
starke Nachkriegsgeneration in die Welt gesetzt haben ??
Und ich für die sagenhaften Erhöhungen der geburtsschwachen
bzw. der kriegsbedingt dezimierten Generation zahlen muß ?
Jetzt verstehe ich dann aber langsam gar nichts mehr. Hast Du nicht angeprangert, dass u.a. die Rentenreform 1957 erst für die Leute hätte gelten dürfen, die ab diesem Zeitpunkt eingezahlt haben? Ja was denn nun? Deine Eltern haben doch noch davon profitiert, dass sie zu einem Zeitpunkt in Rente gehen konnten - ok, das unterstelle ich jetzt mal, da ich nicht weiß wie alt Du bist bzw. Deine Eltern sind - zu dem die Renten noch auf höherem Niveau waren. Aber diese Renten werden durch die aktuellen Beitragszahler finanziert, ES GIBT KEINE RÜCKLAGEN IN DER RENTENVERSICHERUNG!!! Das eingenommene Geld wird sofort wieder für die Finanzierung der Renten ausgegeben. Ich glaube, Du hast offensichtlich immer noch nicht das Solidaritätsprinzip verstanden.
Nicht dass wir uns jetzt falsch verstehen. Ich will den
Bestandsrentner nicht nehmen, aber ich will auch den
Zukunftsrentnern gleiches zukommen lassen.
Ich möchte nur, dass alle in der Gesellschaft für die Rentner
zahlen und zwar nicht abhängig davon, ob sie Menschen
beschäftigen sondern abhängig von anderen Faktoren
(Maschinensteuer war nur ein kleiner Hinweis; Freiberufler,
Selbständige oder was auch immer).
Auch der Ansatz „jedem ein auskommendes Grundeinkommen“
reflektiert auf Gelder, die von den Arbeitern aufgebracht
werden müssen … DASS ist keine Lösung.
Roger, da habe ich Dir doch schon Recht gegeben. Aber nochmals: Wie? Wenn es eine adäquate Lösung gebe, glaub mir, die Sozialpolitiker wären dankbar dafür. Ich habe doch auch schon mehrfach gesagt, dass an dem System etwas geändert werden muss, insbesondere auch hinsichtlich des Solidaritätsprinzips.
Aber wer Geld ausgeben will, der muss dieses Geld auch haben. Und die Rentenversicherung hat es - trotz Ökosteuer - nicht. Und um das System finanzierbar zu halten, erfolgen eben Kürzungen, zuletzt eben bei den verischerungsfremden Zeiten ohne Beitragszahlung.
Ich möchte hierbei aber auch an die Einführung der Grundsicherung erinnern, womit man Niedrigrentner ein „auskommendes Grundeinkommen“ ermöglichen will. Und lass uns jetzt bitte nicht darüber streiten, in welcher Höhe so ein Einkommen vorliegt, denn das wird - denke ich - jeder irgendwie anders beurteilen.
Gruss
Gruß,
Robert