Die Stadt Pulheim will Grundstuck enteignen

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe ein Einfamilienhaus vor einem Monat gekauft. Sehr wichtig für unsere Entscheidung war es, dass wir auf den Gehweg unsere Autos parken könnten, da das Haus keine Garage hat. Der Gehweg ist Teil unser Grunstuck. Neulich bekam ich einen Anruf der Stadt Pulheim, das Sie gerne 10 m² meines Gehweges für 250€ kaufen möchten. (Der Quadratmeter in Pulheim kostet 700€). Dazu wurde mir gesagt, dass ich das Angebot akzeptieren MUß. Wenn ich es verkaufe, können wir unsere Autos nicht mehr draußen abstellen und in dieser Gegend ist das Parken sehr schwer.
Gibt es keine Möglichkeit unseren Gehweg zu behalten?

vielen Dank für eure Hilfe

Ich kann Ihnen leider keinen Rat geben hier.

Grüße

Gehe davon aus, dass kein öffentliches Interesse an der Zwangsenteigung besteht - geht also nicht!

Hallo,
ich hoffe jemand kann mir helfen. Ich habe ein Einfamilienhaus
vor einem Monat gekauft. Sehr wichtig für unsere Entscheidung
war es, dass wir auf den Gehweg unsere Autos parken könnten,
da das Haus keine Garage hat. Der Gehweg ist Teil unser
Grunstuck. Neulich bekam ich einen Anruf der Stadt Pulheim,
das Sie gerne 10 m² meines Gehweges für 250€ kaufen möchten.
(Der Quadratmeter in Pulheim kostet 700€). Dazu wurde mir
gesagt, dass ich das Angebot akzeptieren MUß. Wenn ich es
verkaufe, können wir unsere Autos nicht mehr draußen
abstellen und in dieser Gegend ist das Parken sehr schwer.
Gibt es keine Möglichkeit unseren Gehweg zu behalten?

vielen Dank für eure Hilfe

Hallo Laura,
meiner Meinung nach geht das so einfach nicht. Es bedarf da einer gerichtlichen Grundlage, euch das Grundstück gegen euren Willen, aber dennoch gegen eine angemessene Entschädigung abzukaufen. Sollte es einen solchen Gerichtsbeschluss aus der Zeit geben, bevor ihr das Grundstück gekauft habt, der Verkäufer euch dies aber verheimlicht hat, wäre zu prüfen, ob nicht der gesamte Kauf nichtig ist.
Schöne Grüße
Hans

Das ist eine sehr schwierige Frage. Das kann eigentlich nur ein Anwalt vor Ort beantworten. Es ist schlimm: die Macht der Kommunen. Ich frage mich manchmal, wozu wir die gewählt haben. Oft gibt es da nur: entweder oder und dann kommt die Drohung. Es könnte oft in eine Diktatur nicht anders sein. Nur über den Anwalt, sonst haben Sie keine Chanse, wen überhaupt. Es tut mir leid nichts besseres berichten zu können. War das vor dem Kauf nicht bekannt? Ich wünsche Ihnen viel Glück!
Johannes v.d.M.

Vielen Dank,
die Beamtin, die für den Fall Zuständig ist, hat mir gesagt, dass ich der erste bin, der darüber bescheid weiss. Die Vorbesitzerin hatte keine Ahnung davon.

Hallo,

sorry kann dazu nix schreiben , ist kein techn. Problem sondern ein Verwaltungsakt eurer Stadt.

Gruss

Hallo Laura leider bin ich nicht der richtige Ansprechpartner für diese Frage .Ich würde einen Anwalt fragen in deiner Stadt:

Hallo Laura,
vorweg das Schlechte:
Also, wie es in unserem deutschem Lande so ist mit dem Gesetz-und Rechtswesen, gibt es eine Gewaltenteilung.
D.h., dass es nicht nur Bundes-/Länder-/Kommunal-Gesetze, sondern auch jede Stadt kann noch Gesetze (Verordnungen) hervorbringen. Zu allem Übel kommen dann auch die Richtersleut, die bekanntlich „nur“ ihrem Gewissen und den Gesetzen verantwortlich sind, was wiederum bedeutet, dass selbst bei Gesetzlich ‚scheinbar‘ klarer Lage, nicht unbedingt vor Gericht das sein muß!
Sorry, diese Einleitung mußte sein um ein bisschen den Weg des Verlaufes einer Rechtssache zu verdeutlichen.
Nun zu deinem Problem.
Ich darf KEINE Rechtsauskunft geben, darum sind folgend nur Ratschläge!
Leider sind deine Angaben zu ungenau um sie wenigstens einigermassen RICHTIG zu beantworten.
Zu erst einmal GANZ WICHTIG(!!) gehe auf KEINE telefonischen oder mündlichen Anfragen/Bitten/Aufforderungen oder sonstwas mit der Stadt oder irgend einem Amt/Behörde ein!!! NIE!!!
Du hast danach kein Beweis was gesprochen wurde!
Es ist schon SEHR merkwürdig, dass Du vom Amt angerufen wurdes-für so eine wichtige+DAUERNDE Entscheidung.
Ein Amt/Behörde ist verpflichtet, sich schriftlich an den Bürger zu wenden oder diesen einzuladen zum Gespräch/ zu der Sache! Und wenn Du persönlich hingehst, lass dir ALLES was gesagt/besonders was ZUgesagt wurde SCHRIFTLICH geben (Ämter/Behörden sind verpflichtet dazu!)!
Da ich den Bebauungsplan nicht kenne, kann ich leider auch nichts zu den Gehweg sagen, denn normalerweise sind Gehwege für die Allgemeinheit öffentlicher Raum und somit NICHT im Verfügungsbesitz eines Privatmenschen.
Wenngleich angrenzender Gehweg von den angrenzendem Grundstückbesitzer Wegesicher (z.B. Schneeräumen,Streuen …) zu halten sind.
Ist der Gehweg für die Allgemeinheit? Liegt dieser direkt im Grundstück oder nebenläufig?
Ist er im Grundbuch eingetragen?
Da sind eine Menge Faktoren die wichtig sind zu wissen!
Dann, der qm-Preis vom Baugrundstück, welchen Du wohl angegeben hast(€700,00) ist wohl der aktuelle Preis für erschlossenes Baugrundstück. Diese Preise sind aber nicht für „Gehweg“-qm gültig, da auf diesen ja bekanntlich nicht gebaut werden darf.
Sie sind erheblich billiger, preislich.
Eine verbindliche Preisangabe kann ich nicht machen, da diese örtlich festgelegt werden und dadurch regional verschieden sind.
Wenngleich mir der Preis 25€/qm Gehweg nicht sonderlich gütig erscheint.
Das , auch Ämter/Behörden mal auf der Schnelle ein „Schnäppchen“ machen wollen ist wohl klar.
Das heisst aber, nicht, dass Bürger diesem SOFORT nachgeben müssen, schon GAR NICHT MÜSSEN!
Du „MUSST“ absolut nicht!
Dem Anschein nach, wie alles da abläuft (Telefonisch/Drängelei/„müssen“=fast Nötigung!), scheint es mir, als wenn dort Jemand (auf dem Amt?) besonderes Interesse daran hat …(Nur kleiner Gedanke…!). Wäre ja nicht das erstemal!
Also, grundlegend ist fest zustellen, dass Du erstmal einen förmlichen/amtlichen Verkaufsantrag (SCHRIFTLICH !) zu bekommen hast, dann muss die Frist zur Entscheidung mindestens(!) 4 Wochen gegeben sein!
Ferner, muss dir ein „Orts-angemessener“ Preis vorgeschlagen werden. Diesen musst Du nicht annehmen!
Die Gegenpartei (Amt) wird, dann wohl Nachbessern (gemäss dem alten Handelsbrauch: Haben wollen-was ist es mir Wert), wobei die Kommunen keinesfalls an irgend welchen Gesetzesbindungen gehalten sind (sie können sehr wohl nach Ermässen die den "Einkaufs-"Preis variabel gestalten, haben also Ermessungsspielraum!).
Was nun die Parkmöglichkeit betrifft, so ist zu sagen, dass Grundstückbesitzer generell einen Anspruch auf Parkmöglichkeit in räumlicher Nähe zur Wohnung/Haus
beanspruchen können.
Es stellt sich die Frage wie weit wäre es (Fuss-Weg-Meter), wenn nun dieser Parkplatz nicht mehr wäre?
Ein gewisses Wegepensum ist dem nicht gehbehindertem Bürger zumutbar. Allerdings, kommt es auch darauf an ob dieser „entfernte“ Parkplatz auch in der Regel verfügbar ist! Also, ein Parkplatz, welcher z.B. wegen Geschäftsverkehr o.ä. ständig besetzt ist (nur Sonntag/Feiertags-Parken ist nicht zumutbar!).
Wie Du schon an diesen paar Dingen erkennst ist es nicht mal eben getan mit 1-2 Sätzen.
Falls Du Wert auf „erklärenden Ratschlag“ (Rechtsberatung ist nicht erlaubt!), dann müsste ich zumindest die o.gen. Sachlage kennen.
Es wäre unverantwortlich, dir Etwas nur auf Grund der bisherigen Anfrage als Rechtsgrundlegend vor zu gaukeln.
Denke daran, dass es erhebliche finanzielle und materielle Verluste nach ziehen kann!
In diesem Sinne erwarte ich gern die fehlenden Daten ODER viel Glück …

Hallo MarkHB,
vielen Dank für Ihre Mühe.
Ich warte diese Woche auf ein schriftliches Angebot der Stadt. Der Gehweg liegt direkt in meinem Grundstück und in dem Grundbuch ist nicht eingetragen.

viele Grüße

Hallo Laura O.,
leider kann ich deine Frage nicht beantworten. Ich drücke dir aber die Daumen, dass du eine gute Lösung für dein Problem finden wirst.
Herzliche Grüße
voluntärin

Hallo.
oohhh, wenn der Weg nicht im Grundbuch eingetragen ist, dann ist er rechtlich auch nicht dein Besitz! Das bedeutet das Du im Prinzip keinen Anspruch auf einen Verkauf des Weges hast und die Stadt somit quasi dir nur eine „Entschädigung“ zahlen braucht!
NUR das was im Grundbuch eingetragen ist, ist auch im absoluten Besitz des eingetragenen Eigentümers!
Wenn also das Angebot dir als Gut oder zumindest annehmbar erscheint - nimm es an.
Achte bei Vertragsabschluss genau auf den Text (besonders, wenn etwas Kleingeschrieben ist oder als Nebensache abgetan wird. Wie z.B. Zaunsetzung, Pforte-und Zugangsrecht,Wer reinigt,pflegt,Schneeräumung, etc.?).
TOI…TOI…TOI!