Hallo Laura,
vorweg das Schlechte:
Also, wie es in unserem deutschem Lande so ist mit dem Gesetz-und Rechtswesen, gibt es eine Gewaltenteilung.
D.h., dass es nicht nur Bundes-/Länder-/Kommunal-Gesetze, sondern auch jede Stadt kann noch Gesetze (Verordnungen) hervorbringen. Zu allem Übel kommen dann auch die Richtersleut, die bekanntlich „nur“ ihrem Gewissen und den Gesetzen verantwortlich sind, was wiederum bedeutet, dass selbst bei Gesetzlich ‚scheinbar‘ klarer Lage, nicht unbedingt vor Gericht das sein muß!
Sorry, diese Einleitung mußte sein um ein bisschen den Weg des Verlaufes einer Rechtssache zu verdeutlichen.
Nun zu deinem Problem.
Ich darf KEINE Rechtsauskunft geben, darum sind folgend nur Ratschläge!
Leider sind deine Angaben zu ungenau um sie wenigstens einigermassen RICHTIG zu beantworten.
Zu erst einmal GANZ WICHTIG(!!) gehe auf KEINE telefonischen oder mündlichen Anfragen/Bitten/Aufforderungen oder sonstwas mit der Stadt oder irgend einem Amt/Behörde ein!!! NIE!!!
Du hast danach kein Beweis was gesprochen wurde!
Es ist schon SEHR merkwürdig, dass Du vom Amt angerufen wurdes-für so eine wichtige+DAUERNDE Entscheidung.
Ein Amt/Behörde ist verpflichtet, sich schriftlich an den Bürger zu wenden oder diesen einzuladen zum Gespräch/ zu der Sache! Und wenn Du persönlich hingehst, lass dir ALLES was gesagt/besonders was ZUgesagt wurde SCHRIFTLICH geben (Ämter/Behörden sind verpflichtet dazu!)!
Da ich den Bebauungsplan nicht kenne, kann ich leider auch nichts zu den Gehweg sagen, denn normalerweise sind Gehwege für die Allgemeinheit öffentlicher Raum und somit NICHT im Verfügungsbesitz eines Privatmenschen.
Wenngleich angrenzender Gehweg von den angrenzendem Grundstückbesitzer Wegesicher (z.B. Schneeräumen,Streuen …) zu halten sind.
Ist der Gehweg für die Allgemeinheit? Liegt dieser direkt im Grundstück oder nebenläufig?
Ist er im Grundbuch eingetragen?
Da sind eine Menge Faktoren die wichtig sind zu wissen!
Dann, der qm-Preis vom Baugrundstück, welchen Du wohl angegeben hast(€700,00) ist wohl der aktuelle Preis für erschlossenes Baugrundstück. Diese Preise sind aber nicht für „Gehweg“-qm gültig, da auf diesen ja bekanntlich nicht gebaut werden darf.
Sie sind erheblich billiger, preislich.
Eine verbindliche Preisangabe kann ich nicht machen, da diese örtlich festgelegt werden und dadurch regional verschieden sind.
Wenngleich mir der Preis 25€/qm Gehweg nicht sonderlich gütig erscheint.
Das , auch Ämter/Behörden mal auf der Schnelle ein „Schnäppchen“ machen wollen ist wohl klar.
Das heisst aber, nicht, dass Bürger diesem SOFORT nachgeben müssen, schon GAR NICHT MÜSSEN!
Du „MUSST“ absolut nicht!
Dem Anschein nach, wie alles da abläuft (Telefonisch/Drängelei/„müssen“=fast Nötigung!), scheint es mir, als wenn dort Jemand (auf dem Amt?) besonderes Interesse daran hat …(Nur kleiner Gedanke…!). Wäre ja nicht das erstemal!
Also, grundlegend ist fest zustellen, dass Du erstmal einen förmlichen/amtlichen Verkaufsantrag (SCHRIFTLICH !) zu bekommen hast, dann muss die Frist zur Entscheidung mindestens(!) 4 Wochen gegeben sein!
Ferner, muss dir ein „Orts-angemessener“ Preis vorgeschlagen werden. Diesen musst Du nicht annehmen!
Die Gegenpartei (Amt) wird, dann wohl Nachbessern (gemäss dem alten Handelsbrauch: Haben wollen-was ist es mir Wert), wobei die Kommunen keinesfalls an irgend welchen Gesetzesbindungen gehalten sind (sie können sehr wohl nach Ermässen die den "Einkaufs-"Preis variabel gestalten, haben also Ermessungsspielraum!).
Was nun die Parkmöglichkeit betrifft, so ist zu sagen, dass Grundstückbesitzer generell einen Anspruch auf Parkmöglichkeit in räumlicher Nähe zur Wohnung/Haus
beanspruchen können.
Es stellt sich die Frage wie weit wäre es (Fuss-Weg-Meter), wenn nun dieser Parkplatz nicht mehr wäre?
Ein gewisses Wegepensum ist dem nicht gehbehindertem Bürger zumutbar. Allerdings, kommt es auch darauf an ob dieser „entfernte“ Parkplatz auch in der Regel verfügbar ist! Also, ein Parkplatz, welcher z.B. wegen Geschäftsverkehr o.ä. ständig besetzt ist (nur Sonntag/Feiertags-Parken ist nicht zumutbar!).
Wie Du schon an diesen paar Dingen erkennst ist es nicht mal eben getan mit 1-2 Sätzen.
Falls Du Wert auf „erklärenden Ratschlag“ (Rechtsberatung ist nicht erlaubt!), dann müsste ich zumindest die o.gen. Sachlage kennen.
Es wäre unverantwortlich, dir Etwas nur auf Grund der bisherigen Anfrage als Rechtsgrundlegend vor zu gaukeln.
Denke daran, dass es erhebliche finanzielle und materielle Verluste nach ziehen kann!
In diesem Sinne erwarte ich gern die fehlenden Daten ODER viel Glück …