Die Stadt treibt meine Tochter in Wahnsinn

Hallo, brauche guten Rat. Wir wohnen in Niederbayern. Meine Tochter
ist 24 und hat schlimme Zeit hinter sich und deswegen ist sie
psychisch krank und hat trotzdem geschafft einen Ausbildungsplatz bei
einer reha maßnahme zu bekommen. Wurde aber böse überrascht von der
Stadt, die sich weigert Unterhalt zu zahlen, nur weil sie eine
Ausbildung anfängt. Sie wollen nur Ausbildungshilfe in Höhe von 104 €
zahlen und das wars.

Wie soll man bitte auf die 100€ überleben, wenn man Wohnung zu zahlen
hat, die 200€ kostet. Wie sollen wir weiter kämpfen?

Ich habe selber keine Einkünfte und kann nicht helfen.

wenn deine tochter die hauptmieterin der 200€ wohnung dann kann sie wohngeld beantragen.

wie siehts den aus mit kindergeld ? bekommt sie den noch welches ? wenn nicht dann bitte umgehend beantragen .

vom jobcenter auf irgendwelche hilfen zu hoffen aus (bab-berufsausbildungsbeihilfe ) kannst du vergessen alg1 leistungen (ist nur arbeitslose die mindestens 1 jahr gearbeitet haben 60% des bisherigen lohns) und alg 2 bekommt sie auch nicht da sie unter 25 ist!!

die einzigste möglichkeit die mir neben dem wohngeld noch einfällt …wäre beim „Sozialamt“ sozialhilfe/grundsicherung zu beantragen (das hat nichts mit dem jobcenter zu tun ) aber dafür würde ich mir zusammen mit deiner tochter einen termin für eine persönliche beratung und vorsprache machen !!!

lieben gruss nancy

Meine Tochter ist Hauptmieterin und Kindergeld haben wir auch beantragt.
ALG2 hat sie bis jetzt bekommen, wurde aber zum 1. Tag der Ausbildung eingestellt.
Persöhnliche Beratungstermin ist leider nicht möglich, weil in einer Woche muss sie schon in der Ausbildungsstätte sein.

wieviel verdient deine tochter den in der ausbildung?

das das jobcenter die alg2 leistungen eingestellt hat liegt daran das die leistungen nur an leute gezahlt werden die arbeitslos sind und keinen anspruch auf alg 1 haben …die leute die alg2 beziehen verpflichten sich auch gleichzeitig sich um arbeit zu bemühen und jedes jobangebot anzunehmen …deine tochter hat nun eine ausbildungsstelle …somit ist sie mit mehr verfügbar auf dem arbeitsmarkt und fällt somit aus dem alg2 bezug raus .
es besteht jetzt halt nur noch die möglichkeit wohngeld zu beantragen (dafür braucht sie ,mietvertrag ,vermieterbescheinigung, arbeitgeberbescheinigung ,Ausbildungsvertrag (lohnabrechnungen hat sie ja noch keine) …die ganzen unterlagen gibt es hier im internet zum ausdrucken …

(Ps: ich weiss das es immer schwieriger ist hier in deutschland grad als junger mensch mit dem geld klar zu kommen …aber die STADT ist nicht dazu verpflichtet unterhalt für deine tochter zu leisten !
es gibt verschieden hilfen die man beantragen kann und die man auch erhält wenn man die VORRAUSSETZUNGEN dafür erhält …und ganz nebenbei bist du theoretisch auch noch verpflichtet deiner BARUNTERHALT zu zahlen (das könnte deine tochter per gericht von dir einklagen) und zwar so lange bis die tochter die ausbildung beendet hat!!!

Wohnt sie denn in einem Wohnheim bei der Reha und wird verköstigt? Wenn das so ist, das weiß ich von einer Freundin, dann bekommt sie sicher nicht mehr.
Sollte es nicht so sein dann würde ich dagegen angehen. Würde gerne helfen weiß aber nicht wie.
Wünsche einen guten Ausgang der Sache.
Alles Gute, Ch.G.

gar nichts, nur 104 von AA

wieviel verdient deine tochter den in der ausbildung?

wenn die tochter gar nichts verdient und nur bab bekommt …

dann kann sie wohngeld und bafög beantragen …

Bestimmt gibt es in der Einrichtung einen Sozialdienst der Deiner Tochter weiterhelfen kann. Bekommt Sie Werkstattlohn wenn ja muß du das auch als Einkommen anrechnen. In Hessen erhalten einige Reha-Mitarbeiter zusätzliche Unterstützung in Form von Grundsicherung.
Viel Glück
Susanne

Hallo oljose,
tut mir leid, dass ich Dir nicht früher schreiben konnte - war im Krankenhaus und muss jetzt zur Reha. Bin in Eile. Hoffe, es hat Dir jemand anderes bereits weiter helfen können.
Viel Erfolg und Glück.
Puddelchen