… liegen auf meinem Grundstück. Er hat das Grundstück vor 9 Jahren unwissentlich dieser Tatsache gekauft. Wir entdeckten den Sachverhalt erst jetzt, da wir durch Baumaßnahmen eine Flurkarte einsehen konnten. Kann unser Nachbar vom Vorbesitzer Schadenersatz verlangen, wenn wir ihn auffordern, dieses Stück Land von uns zu erwerben?. Er hat ja diese Grundstück erworben, im guten Glauben, das alle Immobilien nebst Gartenland ihm gehören.Das Haus und Stallungen sind etwa um 1950 gebaut worden.Ältere Verträge o. ä. bestehen nicht.
vorweg, ich bin kein jurist. habe aber ähnliches am laufen und mich somit mit dem thema ein wenig beschäftigt. sollte es sich wenig fläche handeln, welche das grundstück bzw. die grenzen abweicht, sieht das gesetz da keinen ausgleich vor. das wird dann einfach unter messungsfehler vermerkt. damit muß man leben. da wird dann später auch beim katasteramt nichts verändert, wenn die tatsächliche grundstücksfläche nicht mit dem abmaßen im amt übereinstimmt.
sollten es aber um mehr gehen, dann sieht das anders aus. die einhaltung der grundbucheintragung kann beantragt werden. somit im extremfall sogar in ner räumungsklage enden. rechtlich würde ich prüfen, wann der nachbar das grundstück erworben hat. und ob dort die verfährungsfrist bezgl. strafrechtlicher belange (betrug) und zivilrechtlicher dinge eingetreten ist oder nicht. und wenn nicht, dann sollte er schnell handeln und ersatzleistung fordern.
gruß TK.