Die Steuerberatungskosten für die Einkommenssteuererklärung absetzen

Kann man als Einzelunternehmer die Steuerberatungskosten für die Einkommenssteuererklärung in der laufende Buchhaltung absetzen (Buchungskonto SKR03 ?) oder in der Einkommenssteuererklärung selbst als Werbungskosten?

Danke.

Die Kosten der Einkommensteuererklärung sind absetzbar, soweit sie auf Ermittlung der Einkünfte entfallen. Die Rechnung muss also ggf. aufgeteilt werden.

Grundsätzlich sind Steuerberatungskosten für die persönliche Einkommensteuererklärung nicht absetzbar. Es gibt aber auch wieder Ausnahmen. Wenn Du aber Steuerberatungskosten hast dann frag doch Deinen Steuerberater welcher Teil abzugsfähig
ist.