stellen wir uns mal eine schöne, breite und grade Ortsdurchfahrt vor. Auf der einen Seite Halteverbot, auf der anderen Seite wird geparkt. In der Mitte der Straße die Fahrbahnmarkierung „unterbrochener Strich“.
Die Straße sei so breit, dass auch zwei große LKW ohne jedes Problem aneinander vorbei kommen - trotz der geparkten Fahrzeuge, allerdings müsse der Verkehr in der einen Richtung die Mittellinie überqueren um an den Parkenden vorbei zu kommen.
Stellen wir uns vor, dass würde auch prima klappen - außer das ab und zu jemand aus der „Halteverbotrichtung“ kommt, der meint, die Spur gehört bis zur Mitte ihm und der sich ganz knapp rechts der Mittellinie hält, wodurch die Kolonne des Gegenverkehrs hinter den Parkenden warten muss.
Meine Frage: was würde eigentlich juristisch passieren, wenn es in einer solchen Situation zu einem Unfall käme (also zu einem Zusammenstoß/Streifen aus den verschiedenen Richtungen)? Wer „bekäme“ die Hauptschuld?
Stellen wir uns vor, dass würde auch prima klappen - außer das
ab und zu jemand aus der „Halteverbotrichtung“ kommt, der
meint, die Spur gehört bis zur Mitte ihm und der sich ganz
knapp rechts der Mittellinie hält, wodurch die Kolonne des
Gegenverkehrs hinter den Parkenden warten muss.
Das meint der nicht nur so, dass ist auch so (wenn wir mal bei der unjuristischen Formulierung bleiben wollen).
Meine Frage: was würde eigentlich juristisch passieren, wenn
es in einer solchen Situation zu einem Unfall käme (also zu
einem Zusammenstoß/Streifen aus den verschiedenen Richtungen)?
Wer „bekäme“ die Hauptschuld?
Dies wird man immer nur im Einzelfall bei Abwägung aller Details des konkreten Falls sagen können. Betrachten wir mal isoliert die Thematik, dass jemand jenseits der Fahrbahnmarkierung fährt und mit einem Auto kollidiert, welches sich sauber in seiner eigenen Fahrbahn bewegt, dann sollte die Sache doch wohl klar sein. Die Fahrbahnmarkierung definiert den Bereich in dem ich mich bewegen darf, und in dem ich grundsätzlich auch erwarten kann und darf, dass mir hier keiner entgegenkommt. Zwar gibt es ein Rechtsfahrgebot (§ 2 StVO), aber dieses geht nicht soweit, dass man gezwungen wäre, sich „äußerst rechts“ zu halten. Vielmehr wird man gerade bei markierten Fahrstreifen unter Berücksichtigung eines auch rechts gebotenen Abstands keinen Fahrfehler in einer vollständigen Nutzung des eigenen Fahrstreifens erkennen können. Aber selbst wenn, dann wird dies immer gegenüber dem Überschreiten der Fahrbahnmarkierung des Entgegenkommenden zurücktreten müssen.
Aber da Einzelfälle nunmal Einzelfälle sind, kann man hier natürlich genug „Ausnahmen“ konstruieren.
Das meint der nicht nur so, dass ist auch so (wenn wir mal bei
der unjuristischen Formulierung bleiben wollen).
Dies wird man immer nur im Einzelfall bei Abwägung aller
Details des konkreten Falls sagen können. Betrachten wir mal
isoliert die Thematik, dass jemand jenseits der
Fahrbahnmarkierung fährt und mit einem Auto kollidiert,
welches sich sauber in seiner eigenen Fahrbahn bewegt, dann
sollte die Sache doch wohl klar sein. Die Fahrbahnmarkierung
definiert den Bereich in dem ich mich bewegen darf, und in dem
ich grundsätzlich auch erwarten kann und darf, dass mir hier
keiner entgegenkommt.
Und wenn man jetzt mal den magischen Hypothesen-Radierer zur Hand nimmt und die Fahrbahnmarkierung verschwinden lässt aus der Gleichung? „Gehört“ dann weiterhin alles bis zur Mitte zur jeweiligen Spur? Oder wäre es dann die Mitte des zur Verfügung stehenden Raumes?
Und wenn man jetzt mal den magischen Hypothesen-Radierer zur
Hand nimmt und die Fahrbahnmarkierung verschwinden lässt aus
der Gleichung? „Gehört“ dann weiterhin alles bis zur Mitte zur
jeweiligen Spur? Oder wäre es dann die Mitte des zur Verfügung
stehenden Raumes?
Ach nö, darauf habe ich jetzt nun wirklich keine Lust, nach und nach 1001 Variante und Untervariante, nachgelieferte zusätzliche Details, … zu verarbeiten, bis schlussendlich ein konkreter Fall gelöst ist (oder Du dies zumindest meinst). Das ist einfach kein faires Spiel.
Stell deine Fragen bitte so, dass man sie eindeutig beantworten kann, wenn dich irgendwo der Schuh drückt, dann bekommst Du hier auch eine knappe und hoffentlich richtige Antwort. Wenn Du umfassende Beratung brauchst, geh bitte zum Anwalt und zahle dann auch dafür. Ich nehme mir hier gerne mal die ein oder andere Minute für die ein oder andere Frage, gehöre aber leider auch zu den Leuten, die noch von ihrer eigenen Arbeit leben müssen. Außerdem ist es extrem unfair gegenüber den Leuten, die brav für eine umfassende Beratung zahlen, die selbe Leistung hier umsonst anzubieten.
Ach nö, darauf habe ich jetzt nun wirklich keine Lust, nach
und nach 1001 Variante und Untervariante, nachgelieferte
zusätzliche Details, … zu verarbeiten, bis schlussendlich
ein konkreter Fall gelöst ist (oder Du dies zumindest meinst).
Ausnahmsweise ist es wirklich eine rein theoretische Überlegung, getrieben von reiner Neugier - auch wenn die Situation (mit und ohne Fahrbahnmarkierung) natürlich in der Realität immer wieder vorkommt.