Die Terrasse ist weg!

Hallo Allwissende,
wenn eine Wohnungsgesellschaft das Mehrfamilenhaus wärmedämmt und den Keller von aussen trockenlegt, ist dieses in Ordnung. Nun wird aber die Terrasse entfernt, die Terassentür - die sich nach aussen öffnen lässt - zugemacht damit man nicht rausfällt. Diese Massnahme dauert ca. 1 Jahr. Es kommt der Sommer - die Mieter darüber können ihren Balkon nutzen, im Erdgeschoss ist man eingesperrt. Kann die Miete gemindert werden? Wenn ja, von der Gesamtmiete oder nur von der Kaltmiete? In welcher Höhe?
Vielen Dank im vorraus für Eure Hilfe.
Gruss Anne

Hallo Anne,

ich nehme an, dass hier eine Modernisierungsmassnahme ansteht. Diese entsprechend angekündigt wurde. Kann die Terrasse nicht genutzt werden, dann kann der Mieter die Miete mindern. Muss dies aber der Gesellschaft schriftlich darlegen. Mehr als 20 € halte ich jedoch nicht für angemessen. Mietminderungen sind von der Kaltmiete zu berechnen.

Gruss Günter

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