Die unfallstelle ohne aufnahme verlassen

darf man eine unfallstelle in einer nebenstrasse ohne unfallaufnahme, oder gegenseitiger Einigung über den unfall durch verlassen veränderen.

ja oder nein…
… Genaues sagt dir das Gesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__142.html

darf man eine unfallstelle in einer nebenstrasse ohne
unfallaufnahme, oder gegenseitiger Einigung über den unfall
durch verlassen veränderen.

Ich trenne das mal in zwei Teilfragen:

  1. Man darf die Unfallstelle nicht so einfach verlassen:
    „Ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, bevor er
    1.zugunsten der anderen Unfallbeteiligten und der Geschädigten die Feststellung seiner Person, seines Fahrzeugs und der Art seiner Beteiligung durch seine Anwesenheit und durch die Angabe, daß er an dem Unfall beteiligt ist, ermöglicht hat oder
    2.eine nach den Umständen angemessene Zeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, die Feststellungen zu treffen,
    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“
    §142 StGB

  2. Man darf die Unfallstelle aber verändern. Meistens muss man das sogar!
    (1) Nach einem Verkehrsunfall hat jeder Beteiligte
    1.unverzüglich zu halten,
    2.den Verkehr zu sichern und bei geringfügigem Schaden unverzüglich beiseite zu fahren,
    §34 StVO