ich wurde am 15.04.2010 geblitz mit 94 km/H innerorst auf einer 50 zone . Verletzte Vorschriften laut brief § 3 Abs. , 49 stVO;§ 24, § 25 StVG;11.3.7 BKat ; § 4 Abs. 1 BKat V
Das auto ist über mein vater angemeldet ar bekam nach 2 monaten ein schreiben wo stand ihnen wird zu last gelegt 15.04.2010 … ordnungswirdkeit begangen zu haben er antworte nach 3 monate darauf das ich der fahrer bin also !!!
und am 28.09.2010 bekomme ich einen brief mit der gleichen ausage ihnen wird zu last gelegt 15.04.2010 … ordnungswirdkeit begangen
ich soll mich schrieflich äußern zum sachverhalt also Angaben zu person , Angaben zur Fahrerlaubnis, Angaben zur sache
ist es keine verjährung ? tat datum 15.04.2010 bekomme post am 28.09.2010
ich würde mich freuen wenn ihr helfen könnt bin ratlos weil ich mein urlaub geplant habe das ich nix mehr bekomme nach so viel zeit .
ist ne komplizierte sache, weil es darauf ankommt wie genau die behörde deinen vater angeschrieben hat. kann nicht sagen, ob hier eine „Unterbrechungshandlung“ im Sinne des OWiG vorliegt. Wenn ja, beginnt die Frist (3 Monate) neu zu laufen und es wären 3 weitere Monate (also insgesamt 6 Monate) Zeit und die Behörde wäre in der Frist.
Hallo,
eine Verkehrsordnungswidrigkeit verjährt in 3 Monaten, wenn die Behörde bis zum Verjährungseintritt keine Maßnahme gegen den Verantwortlichen ergriffen hat. Dabei kommt es nicht darauf an, wann eine Anhörung oder ein Bescheid eintrifft, sondern wann die Behörde die Anhörung bzw. den Bescheid verfügt hat.
Nach Deiner Schilderung könnte es sich lohnen, auf Verjährung zu spekulieren.
Gruß
apfjur http://www.kostenlose-rechtsauskunft.de