Die verkorkste Reise

Person A hat mit Person B ausgemacht, eine Reise in die Karibik zu buchen.

Person A kann das Reisebüro (Callcenter) nicht anrufen.
Person B ruft im Callcenter an und bucht die Reise.

Die Tickets werden für Person A und B ausgestellt und zugesandt.
Person A hat die Kontodaten an Person B gegeben.Person B hat keine Kontovollmacht. Die Kosten für die Reisen werden vom Konto von Person A abgebucht.
Rechnungsadresse ist Person A. Person A streckt den Anteil von Person B vor.

Nun sagt plötzlich 4 Tage vor Reiseantritt, Person B, dass es nie eine Abmachung gab. Person B will nicht an der Reise teilnehmen.
(Zur Definition, es ist kein Homopaar oder Hetero Beziehung, 2 Freunde fahren in den Urlaub)

Die Tickets sind auf Person A und B ausgestellt worden.

Kann Person A gegen Person B die vorgestreckte Summe einklagen?
Da Person A nicht alleine in der Karibik anzufangen weiss, kann er die Reise auch nicht antreten.
Kann Person A die volle!! Summe von Person B einklagen?
Evtl. Verlust auf Lebensfreude?!?

Was passiert, wenn Person A die Lastschrift zurück beordert?
Kann Person A die Haftung auf Person B weiterleiten?
Oder wird zuerst Perosn A vom Reisebüro ausgenommen und danach muss sich Person A das Geld von Person B einklagen?!?

schnelle Antwort wäre super

Abbuzze

Person A hat mit Person B ausgemacht, eine Reise in die
Karibik zu buchen.

Person A kann das Reisebüro (Callcenter) nicht anrufen.
Person B ruft im Callcenter an und bucht die Reise.

Dann ist quasi B Beauftragter von A

Die Tickets werden für Person A und B ausgestellt und
zugesandt.

Ist allermeistens notwendig, daß Reisende angegeben werden müssen

Person A hat die Kontodaten an Person B gegeben.Person B hat
keine Kontovollmacht. Die Kosten für die Reisen werden vom
Konto von Person A abgebucht.

Weitergabe von Kontodaten zu diesem Zweck ist ähnlich wie Kontovollmacht, aber auf bestimmten Vorgang beschränkt

Rechnungsadresse ist Person A. Person A streckt den Anteil von
Person B vor.

Ist ihre interne Sache

Nun sagt plötzlich 4 Tage vor Reiseantritt, Person B, dass es
nie eine Abmachung gab. Person B will nicht an der Reise
teilnehmen.

Soll vorkommen

(Zur Definition, es ist kein Homopaar oder Hetero Beziehung, 2
Freunde fahren in den Urlaub)

Die Tickets sind auf Person A und B ausgestellt worden.

s. o.

Kann Person A gegen Person B die vorgestreckte Summe
einklagen?

Klar, wenn Du die Verabredung beweisen kannst.

Da Person A nicht alleine in der Karibik anzufangen weiss,
kann er die Reise auch nicht antreten.

Ist das persönliche Problem von A

Kann Person A die volle!! Summe von Person B einklagen?

Kann ich mir nicht vorstellen

Evtl. Verlust auf Lebensfreude?!?

Wie bitte ???

Was passiert, wenn Person A die Lastschrift zurück beordert?

Dann hast A evtl. ein großes Problem mit der Reisefirma, da ein rechtsgültiger Vertrag geschlossen wurde

Kann Person A die Haftung auf Person B weiterleiten?

Nein, Vertragspartner ist ja wohl A

Oder wird zuerst Perosn A vom Reisebüro ausgenommen

Wieso ausgenommen, Vertrag ist Vertrag

und danachmuss sich Person A das Geld von Person B einklagen?!?

s. o.

schnelle Antwort wäre super

Hier bitte, schnelle Antwort, allerdings ohne §§§ und Urteile (dauert länger). Hat A schon mal in den Vertrag (AGB’s)geschaut wg. Rücktrittsbedingungen ?

Abbuzze

&Tschüß

WHoepfner