Person A hat mit Person B ausgemacht, eine Reise in die Karibik zu buchen.
Person A kann das Reisebüro (Callcenter) nicht anrufen.
Person B ruft im Callcenter an und bucht die Reise.
Die Tickets werden für Person A und B ausgestellt und zugesandt.
Person A hat die Kontodaten an Person B gegeben.Person B hat keine Kontovollmacht. Die Kosten für die Reisen werden vom Konto von Person A abgebucht.
Rechnungsadresse ist Person A. Person A streckt den Anteil von Person B vor.
Nun sagt plötzlich 4 Tage vor Reiseantritt, Person B, dass es nie eine Abmachung gab. Person B will nicht an der Reise teilnehmen.
(Zur Definition, es ist kein Homopaar oder Hetero Beziehung, 2 Freunde fahren in den Urlaub)
Die Tickets sind auf Person A und B ausgestellt worden.
Kann Person A gegen Person B die vorgestreckte Summe einklagen?
Da Person A nicht alleine in der Karibik anzufangen weiss, kann er die Reise auch nicht antreten.
Kann Person A die volle!! Summe von Person B einklagen?
Evtl. Verlust auf Lebensfreude?!?
Was passiert, wenn Person A die Lastschrift zurück beordert?
Kann Person A die Haftung auf Person B weiterleiten?
Oder wird zuerst Perosn A vom Reisebüro ausgenommen und danach muss sich Person A das Geld von Person B einklagen?!?
schnelle Antwort wäre super
Abbuzze