Hallo,
die Verlängerung meines Gründungszuschusses wurde vom Arbeitsamt abgelehnt, weil ich angeblich in den ersten 6 Monaten zu viel umgesetzt habe und ich mich ohne Hilfe über Wasser halten kann. Ich möchte Einspruch einlegen. Wie lege ich meine Argumentation am besten an? Wer weiss was?
Danke
Hallo,
leider kann ich Dir zum Gründerzuschuss nicht wirklich weiter helfen.
Viele Grüße
Mathias
Hallo,
ich kann Ihnen einen Anwalt empfehlen der sich darauf spezialisiert hat für ein überschaubares Honorar. Mailen Sie mir Ihren „Fall“ bitte [email protected].
Freundliche Grüße
1a-STARTUP
Wenn Ihr Gewinn hoch genug war, so dass Sie Ihren Lebensunterhalt davon bestreiten können, dann hat m.E. ein Einspruch keine Aussicht auf Erfolg.
Schöne Grüsse
www.kreuzer-michael.de
Moin!
Es ist in der Tat so dass der Gründungszuschuss insgesamt u.a. verweigert werden kann, wenn Ihr geplanter Gewinn aus der selbständigen Tätigkeit von Anfang an ausreicht, um Ihre Lebenshaltungskosten zu decken.
Für den zweiten Teil eines bereits gewährten GZ sagt die Agentur auf ihrer Website* selber eigentlich gegenteiliges: „Für weitere neun Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.“
Hierauf würde ich auch den Schwerpunkt meiner Widerspruchsargumentation legen; wie anders als durch wirtschaftlichen Erfolg beweist sich eine hauptberufliche und intensiver Geschäftstätigkeit?! Dies setzt zwingend einen Gewinn voraus; ohne diesen ist eine wirtschaftliche Fortführung des Unternehmens ja auch nach Wegfall des alimentierenden Teiles des GZ nicht möglich.
Ich habe bei einer befreundeten Kanzlei angefragt wie sie die Erfolgsaussichten einschätzt; werde im Nachgang darüber berichten. Widerspruch sollten Sie in jedem Fall einlegen. Er ist kostenlos und kann auch im Amt zur Niederschrift abgegeben werden. Die Erfolgsaussichten hängen m.e. sehr stark von der Höhe Ihres Gewinns ab; dies kann ich via wer-weiss-was natürlich nicht beurteilen…
By the way: Ca. 1/3 der Widersprüche und ebfls. ca. 1/3 der sich ggf. anschließenden Klagen werden in 2012 zugunsten des Antragstellers entschieden. Hier sollte man sich allerdings fachlichen Rat und Begleitung sichern.
* http://www.arbeitsagentur.de/nn_26400/Navigation/zen…
…
die Verlängerung meines Gründungszuschusses wurde vom
Arbeitsamt abgelehnt, weil ich angeblich in den ersten 6
Monaten zu viel umgesetzt habe …
Hier der versprochene Fachanwalt dazu:smiley:ie „…Verlängerung ist so eine Sache, da auch Ermessensentscheidung. Vorteil ist, dass die Verlängerung gem 74b abs. 1 nr. 1a SGB IV haushaltsfrei gestellt ist. Wenn Die BWA allerdings so gut ist, müsste man mal genaueren Blick drauf werfen, um zu beurteilen, ob Klage sinnvoll…“.
Wenn ich einen unverbindlichen Kontakt herstellen soll, dann bitte eine entsprechende Nachricht (SR at businesslotse.net) an mich.
Good Luck!
SR