Hi Leute weiss Jemand wie die folgende Fallkonstellation zu handhaben wäre - ich hoffe ja !
Es wird eine eine GmbH gegründet an der der zwei Gesellschafter beteiligt sind:
Gesellschafter A: der mit 5% beteiligt ist
Gesellschafter B: der mit 95% der Anteile beteiligt ist
der Zweck der GbR besteht einzig und allein darin, dass eingebrachte Vermögen zu Verwalten. Die GmbH kauft und verkauft hierzu Wertpaiere (vor allem Aktien, Optionsscheine und Zertifikate). Es werden hiebei pro Jahr etwa 20 einzelne Transaktionen abgewickelt.
die Fragen dazu wären:
ist die GmBH in der geschilderten Konstellation Gewerbesteuerpflichtig ?
2.Ist die GmBh verpflichtet Umsatzsteuervoranmeldungen/Umsatzsteuererklärungen abzugeben auch wenn klar ist das keine steuerbaren Umsätze anfallen ? Das einzige was anfallen würde eventuell sind Vorsteuern für die Kosten, die im zusammenhang mit dem Trading anfallen. Ich wäre aber auch bereit auf den Ansatz dieser Kosten (sind eher Marginal) zu verzichten wenn es helfen würde die Umsatzsteuererklärungen zu umgehen.
Es wird eine eine GmbH gegründet an der der zwei
Gesellschafter beteiligt sind:
der Zweck der GbR …
Ja wat denn nu ? GmbH oder GbR ?
die Fragen dazu wären:
ist die GmBH in der geschilderten Konstellation
Gewerbesteuerpflichtig ?
Ja, ist sie. GmbH = Kapitalgesellschaft => nach § 13 (3) GmbH handelt es sich somit um eine Handelsgesellschaft => § 2 (2) S.1 GewStG
Was Du wohl meintest, war dass, was man auch unter der Immobilien-KG versteht. Bei Personengesellschaften ist es in der Tat so, dass die Art der Einkünfte (z.B. VuV) den Ausschlag gibt und nicht das handelsrechtliche Regelungsstatut.
Daraus ergibt sich auch die Antwort zu Frage 2 weitestgehend.