Die Verpflichtung der Bauaufsicht ?

Wir stellen uns vor :

Beispiel 1 : Die Bauaufsicht kommt „zu Besuch“ und stellt fest,
es ist „schwatt“ eine Garage gebaut. Es werden „Bauvorlagen“
verlangt angefordert. Ist die Bauaufsichtr verpflichtet, darauf
im Vorfeld hinzuweisen, was zulässig ist ?

Beispiel 2 : Es wird ein Bauantrag gestellt. Der Planverfasser macht
einen Flüchtigkeitsfehler beim Kästchen für ein Kreuzchen. Muß die
Bauaufsicht darauf hinweisen, das ein Fehler gemacht wurde ?

Hallo

Ist die Bauaufsichtr verpflichtet,
darauf
im Vorfeld hinzuweisen, was zulässig ist ?

Die Bauaufsicht ist keine Rechtsberatung. Dazu sind Anwälte da. Zudem wird sie idR bei einem Schwarzbau diesen ja gar nicht mitbekommen. Möchte man das aber selbst wissen, kann man auch eine Bauvoranfrage stellen. Rein tatsächlich ist es aber auch wahrscheinlich, dass die Bauaufsicht sich zu kurzen Anfragen äußert.

Der Planverfasser
macht
einen Flüchtigkeitsfehler beim Kästchen für ein Kreuzchen. Muß
die
Bauaufsicht darauf hinweisen, das ein Fehler gemacht wurde ?

Also ob die Bauaufsichtsbehörde eine Amtspflicht zum Hinweis auf mögliche Fehleintragungen des Bauherrn hat, mag ich sehr bezweifeln. Auch darum gibt es hierfür ja Anwälte. Ggf. bei ganz offensichtlicher Fehleintragung und erheblichen Defiziten für den Bauherrn hierdurch könnte man das vielleicht annehmen. Dennoch bin ich da skeptisch.

Gruß,
Dea