Die Versicherung hat immer Recht!?

Hallo zusammen,

angenommen man hat eine Rechtschutzversicherung seit vielen Jahren,man ist selbständig und die Versicherung ist auf diese Belange abgestimmt. Das Unternehmen geht in Insolvenz man teilt dies der Versicherung auch mit, die Versicherung ignoriert das. Zwischenzeitlich findet man einen günstigeren Anbieter und kündigt die Versicherung, diese läuft aber noch bis z. B. 30.06.11. Man bittet die Versicherung diese in eine Privatrechtschutzversicherung umzustellen ab dem Monat der Insolvenz, da es die Firma ja nicht mehr gibt.

Die Versicherung weigert sich und verlangt, dass man bis 30.06.11 weiterzahlt trotz der vorgenannten Umstände. Ist das rechtens???

Danke für Eure Hilfe schon im voraus!!

benhed

Hallo benhed,
wenn der Vertrag bis zum 30.6.2011 läuft und keine Kündigungsmöglichkeit vorgesehen ist, kann man nur auf Kulanz entlassen werden. Sieh mal die Sicht der Versicherung: die Firma ist insolvent - hier sind also zwar Beiträge zu kassieren, aber keine Kosten mehr zu erwarten. Bei der Umwandlung in eine Privatrechtsschutz gibts zwar auch Beiträge, aber dafür ist auch mit Kosten zu rechnen. Warum sollte eine Versicherung das also tun? Versicherungen sind Wirtschaftsunternehmen.
Gruß florestino

DP-> Allg. Rechtsfragen owT
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Die Versicherung weigert sich und verlangt, dass man bis
30.06.11 weiterzahlt trotz der vorgenannten Umstände. Ist das rechtens???

Das hängt vom Vertrag ab. In der Privat-RS unterscheiden nicht alle Gesellschaften zwischen Selbstständigen und Arbeitnehmern. Nur der Bereich, der die selbstständige Tätigkeit versichert, könnte wegen Risikofortfall beeendet werde. Das gilt natürlich nur, wenn die Firma aufhört zu existieren. Firmen können auch eine zeitlang im Insolvenzverfahren bleiben, dann läuft auch die Versicherung weiter.

Merke: Die Versicherung hat nicht immer Recht, aber sie weiß, was in ihren Verträgen steht.

Hallo benhed,

zu unterscheiden ist, ob der Vertrag auf die Person (Name) lautet oder auf die Firma. Auch wenn der Vertrag augenscheinlich teurer ist, heisst das nicht, dass die Firma abgesichert ist. Versicherer kalkulieren idR für Selbständige höhere Prämien (auch wenn nur das Privatrisiko abgesichert ist).

Wenn die Firma erlischt, also bei einer GmbH durch Beschluß und Eintrag im Handlesregister, dann würde auch die Versicherung wegen Risikowegfalls erlöschen müssen, sofern die Firma in dem Vertrag abgesichert ist und nicht die Privatperson.

Zum Verständnis: Auch während der Inso kann die Firma klagen und beklagt werden. Beispiel: Betriebsgrundstück aufgrund Inso nicht bewacht/geräumt - Dritter (Kind) kommt dabei zu Schaden. Hier würde die noch existente, wenn auch in Inso befindliche GmbH/AG verklagt werden. Somit kein Sonderkündigungsrecht, falls RS für das Unternehmen.

Ein Privatvertrag für Selbständige kann wegen Risikowegfalls auf einen Vertrag für Angestellte/oder dann eben Arbeitslose umgestellt werden (wird idR günstiger), ein Sonderkündigungsrecht bestünde dann aber nicht. Achtung! Hier verlängern Gesellschaften auch gern einfach wieder die Laufzeit auf einen 3-Jahres-Vertrag!

VG
Mela