Hallo,
Als bekennender Richterin-Barbara-Salesch-Zuschauer
Dir ist schon klar, dass das eine show ist?
habe ich
mir kürzlich folgende Frage gestellt: Bei der Zeugenbefragung
heißt es ja am Anfang immer, der Zeuge müsse auf alle
Fragen wahrheitsgemäß antworten
alle meint jede gestellte, nicht alle möglichen Fragen.
und dürfe die Antwort nur
dann verweigern, wenn er sich oder nahe Angehörige durch
wahrheitsgemäße Aussage eines Verbrechens bezichtigen müsste.
Das ist zu trennen: Ehegatten usw. haben grds. das Recht, garnicht erst als Zeuge aussagen zu müssen - ohne Nachteil für sich oder den Beschuldigten.
Andere müssen aussagen, wenn sie als Zeugen aufgerufen sind. Sollte sich während ihrer oder der Befragung anderer Zeugen herausstellen, das sie sich mit einer Aussage selbst belasten, also sich strafbar gemacht haben, dürfen sie nur diese Frage nicht beantworten. Darauf hat der Vorsitzende aber auch hinzuweisen.
Darf ein Richter oder [Staats-]Anwalt aber wirklich
alles fragen, also auch Sachen, die mit dem Fall
überhaupt nichts zu tun haben?
Nein, es sind (und werden wg. der knappen Zeit) nur solche Fragen gestellt, die der Aufklärung des Sachverhalts dienen, also dem Vorsitzenden ermöglichen, (sich) ein Urteil zu bilden.
Dürfte der Richter einen Zeugen
zum Beispiel fragen, ob er täglich Zähne putzt, seinen Partner
schon einmal betrogen hat oder ein Justin Bieber Fan ist,
selbst, wenn das überhaupt nichts mit dem Fall zu tun hat?
s. o., und das entscheidet im Zweifel immer der Vorsitzende.
lG Shir Khan
auch LG
imager