Die volljährigkeit

hallo habe mal eine frage

ich habe gehört das man seine volljärigkeit beantragen kann
wie geht das und und ab welchem alter kann man sowas tun

Hallo

ich habe gehört das man seine volljärigkeit beantragen kann
wie geht das und und ab welchem alter kann man sowas tun

Bis (ich glaube) 1977 konnte man beantragen, vorzeitig für Volljährig erklärt zu werden. Die volljährigkeit trat dann schon mit 18 und nicht erst mit 21 ein.
Keine Ahnung warum das abgeschafft wurde. ;o)

In Bezug auf die volle Geschäftsfähigkeit gibt es tatsächlich Möglichkeiten.

MfG Frank

naja ich meinte ob man sie zb mit 16jahren beantragen könnte da man zuhause raus will weil keiner der eltern für einen da sind und man nach der schule noch für die den ganzen haushalt schmeißen muss weil die nur vor dem pc hängen

Hi,

nein, kann man nicht. Volljährig wird man laut §2 BGB mit dem 18. Geburtstag. Und keinen Tag früher, auch nicht auf Antrag.

Gruss
K

Hallo,

mein Tip, Eltern erziehen: schmeiße den Haushalt nur für deinen eigenen Bedarf und lass die Eltern auf ihren schmutzigen Tellern und ihrem Müll sitzen, kaufe nicht für sie ein etc.

Das ist auch für Dich zeitweise nicht toll, es wird unaufgeräumt und dreckig sein und die Einkäufe musst Du sehr kurzfristig machen, damit wirklich nur Du davon profitierst, aber m.E. die einzige Chance, Eltern/Mitbewohner wie Du sie beschreibst. zum Handeln zu bewegen.

Gruß, Paran

Hallo,

Hi,

nein, kann man nicht. Volljährig wird man laut §2 BGB mit dem
18. Geburtstag. Und keinen Tag früher, auch nicht auf Antrag.

Wobei man natürlich auch schon vor dem 18. Lebensjahr heiraten kann:

§ 1303 Ehemündigkeit
(1) Eine Ehe soll nicht vor Eintritt der Volljährigkeit eingegangen werden.
(2) Das Familiengericht kann auf Antrag von dieser Vorschrift Befreiung erteilen, wenn der Antragsteller das 16. Lebensjahr vollendet hat und sein künftiger Ehegatte volljährig ist.
(3) Widerspricht der gesetzliche Vertreter des Antragstellers oder ein sonstiger Inhaber der Personensorge dem Antrag, so darf das Familiengericht die Befreiung nur erteilen, wenn der Widerspruch nicht auf triftigen Gründen beruht.
(4) Erteilt das Familiengericht die Befreiung nach Absatz 2, so bedarf der Antragsteller zur Eingehung der Ehe nicht mehr der Einwilligung des gesetzlichen Vertreters oder eines sonstigen Inhabers der Personensorge.

Gruß Merger

Hi,

Wobei man natürlich auch schon vor dem 18. Lebensjahr heiraten kann.

Aber auch dann immer noch nicht volljährig ist…

Gruss
K

Hallo,

naja ich meinte ob man sie zb mit 16jahren beantragen könnte
da man zuhause raus will weil keiner der eltern für einen da
sind und man nach der schule noch für die den ganzen haushalt
schmeißen muss weil die nur vor dem pc hängen

man kann, ohne volljährig zu sein, ausziehen. Aber das geht praktikablerweise nur mit Zustimmung der Eltern. Außerdem muss natürlich die Kostenfrage geklärt werden. Wenn die Eltern hartzen, muss das Amt mit ins Boot.

&Tschüss

Hi,

vielleicht wäre sowas hier ein erster Schritt um Infos zu bekommen was man in Deinem Fall machen kann: https://www.nummergegenkummer.de/cms/website.php?id=…

Gruss
K