Sehr geehrte Experten,
mein Schwager hat sich vor einiger Zeit mehrere Genussscheine angeschafft und schwärmt seither von dieser Anschaffung.
Er behauptte, Genussscheine würden gegenüber der herkömmlichen Aktien einige große Vorzüge bieten.
Diese Aussage lässt er aber nicht selten im Raum stehen und begründet sie nicht.
Mich würde aber interessieren, was das Besondere an diesen Genussscheinen ist und welche Sicherheiten sie einem gegebenenfalls bieten.
Vielen lieben Dank und einen schönen Mittwoch!
Leider kann ich nicht weiter helfen!
Hallo,
gleich vorweg bin ich kein Kenner von Genussscheinen.
Mir ist zwar Funktionsweise bekannt, als auch die Vor- und Nachteile, kann jedoch dazu mehr auch nicht sagen.
Persönliche investiere ich am liebsten in Zertifikate bzw. Aktienderivate.
Aber zurück zur Frage,
rechtlich stehen die Genussrechte zwischen Aktien und Anleihen, werden also im Falle eines Konkurses noch vor den aktionären bedient.
Ein weiterer Vorteil sind teils fest vereinbarte Ausschüttungen und somit Renditen im Falle eins positiven Ergebnisses der Firma.
Dennoch muss wie bei einer Anleihe auch das Kursrisiko gegtragen werden.
Man hat jedoch im Vergleich zur Aktie auch kein Stimmrecht, wobei das von OttoNormal aktionär eh seltenst angenommen wird.
aber am besten noch mal hier schauen
http://de.wikipedia.org/wiki/Genussschein
und googlen und dann mal vergleich an einer Firma wie die Anleihenrendite im Vergleich zu Aktie und Genusscheinen steht.
MfG
Sarrois,
Hallo,
also momentan wäre ich sehr sehr vorsichtig was Aktien angeht und wenn manche noch so schwärmen. Nachdem Griechenland nicht die einzige Nation ist, die mittlerweile nach Geld schreit , ist es anzunehmen, daß der grosse Knall erst noch kommt. China investiert nicht umsonst in Resourcen.
Hab dir mal hier ein paar Links zum Nachlesen über Genussscheine
http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/ressorts/f…
http://www.investmentsparen.net/genussscheine.html
http://www.wirtschaftslexikon24.net/d/genussschein/g…
http://www.geld-magazin.info/geldanlage/genussschein…
Servus Neugierige/r,
Die Risiken
Die Anlage unterliegt dem allgemeinen Unternehmensrisiko und dem Marktrisiko der Branche
Genussscheine unterliegen nicht der staatlichen Kontrolle oder Aufsicht
Gewinnausschüttung ist abhängig vom Bilanzgewinn der Emmittentin
Die Genussscheine nehmen an einem Verlust der Gesellschaft bis zu ihrer vollen Höhe teil
Risiko des Ausfalls der Zinszahlungen und/oder Rückzahlung des Genussrechtskapitals
Nachrangige Bedienung der Genussscheininhaber im Insolvenzfall
Kursrisiko bei vorzeitigem Verkauf über die Börse
Keine Rückgabemöglichkeit während der Laufzeit
falls nicht börsennotiert,ist bei Schieflage des Geschäftsmodells mit einem Totalverlust zu kalkulieren.
Bei Erfolg des Geschäftsmodells gibt es nicht mehr wie den Zinskupon und die Rückzahlung des Nominalkapitals, während Aktien einfach weiter steigen.
Achtung: z.Z. werden viele „merkwürdige Konzepte“ über Private Placement" Angebote angedient. Eine genaue Prüfung der wirtschaftlichen Kausalität und Plausilibität ist unabdingbar. Dies Form der Genusscheine - die keine Börsennotierung besitzen, sind nach Unterschrift, reine Hoffnungswerte!
Die Akura AG ist erst mit einem solchen Konzept grossartig gescheitert.
schönes WE
Sehr geehrter Herr Wiebe,
also, Genussscheine verbriefen Vermögensrechte, die in den jeweiligen Genussscheinbedingungen genannt sind. Generell handelt es sich um Gläubigerpapiere, die auf den Nominalwert lauten und mit einem Gewinnanspruch verbunden sind.
Gesellschaftliche Mitwirkungsrechte wie Teilnahme an der Hauptversammlung und Stimmrecht verbriefen Genussscheine nicht. Häufig sind Genussscheine an den Verlusten der Gesellschaft in Form einer Herabsetzung des Rückzahlungsbetrages beteiligt. Genussscheine sind in der Regel auch mit einer so genannten Nachrangabrede ausgestattet: Das heißt, dass im Insolvenzfall oder bei Liquidation der Gesellschaft die Genussrechtsinhaber den anderen Gläubigern der Gesellschaft bei der Befriedigung ihrer Ansprüche im Rang nachstehen. Grundsätzlich lassen sich drei Typen von Genussscheinen unterscheiden: Genussscheine mit fester Ausschüttung, Genussscheine mit variabler Ausschüttung und Genussscheine mit Wandel- oder Optionsrecht. Bei Genussscheinen sind folgende Basis-Risiken verbunden: Konjunkturrisiko, Inflationsrisiko (Kaufkraftrisiko), Länderrisiko und Transferrisiko, Währungsrisiko, Liquiditätsrisiko, Psychologisches Marktrisiko, Risiko bei kreditfinanzierten Wertpapierkäufen, steuerliche Risiken, und weitere Basisrisiken : Informationsrisiko, Übermittlungsrisiko, Risiko der Eigenverwahrung, Risiken bei der Verwahrung von Wertpapieren (Genussscheinen) in Emerging Markets, Auskunftsersuchen ausländischer Aktiengesellschaften.
Einfluss von Nebenkosten auf die Gewinnerwartung.
Zu beachten ist, dass mehrere Risiken kumulieren und sich gegenseitig verstärken können, was zu besonders starken Veränderungen des Wertes der Genussscheine führen kann.
Also man muß die Kaufentscheidung von Genussscheinen mit Vorsicht angehen.
Viele Grüße
kenne mich mit Genussscheinen nicht aus