Hallo!
Hab meine Benachrichtigung gestern auch erhalten.
Aber, wenn das Gericht die Wahl untersagt, darfst Du gern am 18. in Deine Dir zugewiesene Schule gehen und versuchen zu wählen…wenn keiner da ist, wirds schwer. Also ist das versenden der Karten noch lange keine Garantie, ob die Wahl auch stattfindet. Abwarten, Tee trinken und hoffen, dass die Karlsruher richtig entscheiden!
Grüße vom /root
wie root richtig erwähnt hat: Nur weil die Wahlbenachrichtigung im Kasten liegt, findet die Wahl noch lange nicht statt. Die Zettel müssen jetzt verschickt werden: Das Gericht könnte seine Entscheidung ja auch erst einen Tag vor dem Wahltermin bekannt geben. Dann über Nacht Wahlzettel zu verschicken, dürfte schwierig werden.
Gruß
André
Die Wahl findet statt! und wie!
Hi,
also ich denke mal, wer immer die Dinger verschickt, weiß einfach auch, daß der BGH nicht gegen eine gemeinsame Entscheidung von Kanzler, Bundestag und Bundesrat entscheiden wird.
Ist zwar richtig, daß die das rein theoretisch könnten, dazu sind sie aber zu sehr ins politische Leben eingebunden, müssen also nach 5 Jahren wieder mit der Politikposse in Berlin klarkommen…
Der Supreme Court in USA könnte sich so nen Gag erlauben, weil die ja gewählt sind bis sie in die Kiste hüpfen.
Der BGH wird wahrscheinlich sagen: ok, das, das und das muss nächstes Mal anders laufen, oder war so formal nicht korrekt, aber go ahead!
MfG (und in völligster Verwirrung wer in dem Land „unwählbarer“ ist)
Nick
Hi,
also ich denke mal, wer immer die Dinger verschickt, weiß
einfach auch, daß der BGH nicht gegen eine gemeinsame
Entscheidung von Kanzler, Bundestag und Bundesrat entscheiden
wird.
Du denkst falsch. Das BVerfG lässt sich garantiert nicht in die Karten schauen, nur damit die Landeswahlleiter ihre Kärtchen rechtzeigig abschicken können, ohne dass ihnen kein finanzieller Schaden (bei Ablehnung der Neuwahl) entsteht. Die Wahlbenachrichtigungen müssen jetzt einfach raus (i.d.R. drei bis vier Wochen vor der Wahl), damit die Bürger, die per Briefwahl teilnehmen wollen, dies noch rechtzeitig beantragen können.
Also warten wir’s ab. Ich denke aber, die Chance, dass die Wahl noch gecancelt wird, ist äußerst gering. Doch das BVerfG hat in den letzten Jahren mehrfach gezeigt, dass es auch gegen Regierung/Bundestag und Co. entscheidet.
Gruß
André
Ist zwar richtig, daß die das rein theoretisch könnten, dazu
sind sie aber zu sehr ins politische Leben eingebunden, müssen
also nach 5 Jahren wieder mit der Politikposse in Berlin
klarkommen…
Der Supreme Court in USA könnte sich so nen Gag erlauben, weil
die ja gewählt sind bis sie in die Kiste hüpfen.
Der BGH wird wahrscheinlich sagen: ok, das, das und das muss
nächstes Mal anders laufen, oder war so formal nicht korrekt,
aber go ahead!
MfG (und in völligster Verwirrung wer in dem Land
„unwählbarer“ ist)
Nick
BVG ist einerseits die Abkürzung für Bundesversorgungsgesetz
und andererseits die Abkürzung für Bundesverwaltungsgericht.
Das Bundesverfassungsgericht wird mit BVerfG abgekürzt.
Dies sind die offiziellen Abkürzungen. Du kannst dies auch in jedem guten Lexikon überprüfen oder in Rechtsliteratur.
Gelegentlich kann man solche falsche Abkürzungen in den Videotexten bekannter Sender finden. Aber man sollte bei einigen Sendern die Rechtsschreibung ohnehin nicht so ernst nehmen.
Grüsse Günter
Müsste das nicht BGH heissen?
Die BVG ist doch die Berliner Verkehrsgesellschaft …
Für die Benachrichtigungen zu Wahlen gelten fristen.
Entsprechend des Termins dürften da 4 Wochen gelten, ohne das
nun nachgeprüft zu haben.
der BGH ist die oberste Instanz auf dem Weg Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht, Bundesgerichtshof.
Das BVerfG ist sozusagen die höchste Instanz, die angerufen werden kann, wenn der andere Gerichtsweg erschöpft ist und (!) verfassungsmäßige Bedenken bestehen.
Das Bundesverfassungsgericht steht sozusagen also über dem Bundesarbeitsgericht, dem Bundesgerichtshof, dem Bundessozialgericht, dem Bundesverwaltungsgericht und dem Bundesfinanzhof (ich hoffe, ich habe keins vergessen). http://www.bmj.bund.de/media/archive/978.pdf
Darüber hinaus kann dann noch der Europäische Gerichtshof angerufen werden.
BVG kenne ich aus Berlin, wohne zwar nicht dort, bin aber begeisterter Berlin-Tourist und war dieses Jahr auch schon 2 mal da !